Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
24.11.11, 06:40
Aktualisiert
22.12.11, 11:59
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 419/2011
Az.: 14-Inkasso
Amt: - 14 BeschlAusf.: - -14- Datum: 22.09.2011
gez. Walter
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
08.12.2011
BM / Dezernent
25.10.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
zur Kenntnis
Einsatz von Inkassobüros
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der beiliegende Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Einsatz von Inkassobüros bei der
Stadt und bei den Stadtwerken wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Sowohl die Stadt (Stadtkasse) als auch die Stadtwerke Erftstadt setzen zur Realisierung von
rückständigen Forderungen Inkassobüros ein.
Die Forderungen der Stadtwerke sind privatrechtlicher Natur; für eine Beitreibung ist
grundsätzlich die Einholung eines gerichtlichen Vollstreckungstitels erforderlich. Erst auf Basis
des Titels wird das Inkassobüro mit der weiteren Abwicklung beauftragt.
Bei den städtischen Forderungen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Ansprüche, deren
Beitreibung grundsätzlich den Vollstreckungsbehörden unterliegt. Ein gerichtlicher Titel ist nicht
erforderlich. Durch das Inkassobüro erfolgt lediglich Zuarbeitung in Form von Ermittlungsarbeiten,
Korrespondenzen und Zahlungsabwicklungen. Die Inanspruchnahme des Inkassobüros
beschränkt sich hier außerdem auf Forderungen, die bereits intern unbefristet niedergeschlagen,
d.h. in der Vollstreckung als erfolglos eingestuft sind.
Da im Rechnungsprüfungsausschuss vom 19.07.2011 zu dieser noch relativ jungen
Vorgehensweise Erläuterungen gewünscht wurden, erfolgt beiliegend ein Sachstandsbericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die bisherigen Erfahrungen.
(Dr. Rips)
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