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Beschlussvorlage (Einsatz von Inkassobüros)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
24.11.11, 06:40
Aktualisiert
22.12.11, 11:59
Beschlussvorlage (Einsatz von Inkassobüros) Beschlussvorlage (Einsatz von Inkassobüros)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 419/2011 Az.: 14-Inkasso Amt: - 14 BeschlAusf.: - -14- Datum: 22.09.2011 gez. Walter Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss Betrifft: - 20 - Termin 08.12.2011 BM / Dezernent 25.10.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen zur Kenntnis Einsatz von Inkassobüros Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der beiliegende Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Einsatz von Inkassobüros bei der Stadt und bei den Stadtwerken wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Sowohl die Stadt (Stadtkasse) als auch die Stadtwerke Erftstadt setzen zur Realisierung von rückständigen Forderungen Inkassobüros ein. Die Forderungen der Stadtwerke sind privatrechtlicher Natur; für eine Beitreibung ist grundsätzlich die Einholung eines gerichtlichen Vollstreckungstitels erforderlich. Erst auf Basis des Titels wird das Inkassobüro mit der weiteren Abwicklung beauftragt. Bei den städtischen Forderungen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Ansprüche, deren Beitreibung grundsätzlich den Vollstreckungsbehörden unterliegt. Ein gerichtlicher Titel ist nicht erforderlich. Durch das Inkassobüro erfolgt lediglich Zuarbeitung in Form von Ermittlungsarbeiten, Korrespondenzen und Zahlungsabwicklungen. Die Inanspruchnahme des Inkassobüros beschränkt sich hier außerdem auf Forderungen, die bereits intern unbefristet niedergeschlagen, d.h. in der Vollstreckung als erfolglos eingestuft sind. Da im Rechnungsprüfungsausschuss vom 19.07.2011 zu dieser noch relativ jungen Vorgehensweise Erläuterungen gewünscht wurden, erfolgt beiliegend ein Sachstandsbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die bisherigen Erfahrungen. (Dr. Rips) -2-