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Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung der Eigenjagdbezirke der Gemeinde hier: Rehwildabschussplanung für die Jagdjahre 2013 bis 2015)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
52 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
22.02.13, 13:00
Aktualisiert
22.02.13, 13:00
Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung der Eigenjagdbezirke der Gemeinde
hier:	Rehwildabschussplanung für die Jagdjahre 2013 bis 2015) Beschlussvorlage (Jagdliche Bewirtschaftung der Eigenjagdbezirke der Gemeinde
hier:	Rehwildabschussplanung für die Jagdjahre 2013 bis 2015)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 933 /IX.L. Datum: 22.02.2013 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 26.02.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 12.03.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 19.03.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jagdliche Bewirtschaftung der Eigenjagdbezirke der Gemeinde hier: Rehwildabschussplanung für die Jagdjahre 2013 bis 2015 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dass die Abschussbeantragung für Rehwild für die Reviere Baumbusch, Marmagen Wald West, Marmagen Wald Ost, Nettersheim Wald, Mürel und Tondorf Wald mindestens auf durchschnittlich 23 Stk./100 ha Reviergröße für 3 Jahre erfolgt. Begründung: Analog des Verfahrens beim Rotwild (s. Vorl. 932) werden für 3 Jahre 23 Stk. Rehwild je 100 ha Reviergröße als Mindestabschuss gefordert. Werden geringere Abschüsse seitens des Revierinhabers beantragt, bleibt die Forderung der Gemeinde aufrecht erhalten und geht mit Stellungnahme zur Prüfung an die Untere Jagdbehörde im Rahmen des gesetzlichen Verfahrens. Entsprechend o. a. Regelung würde dies für folgende Reviere nachstehenden Mindestabschuss Rehwild für 3 Jahre bedeuten: Eigenjadgdbezirk Ha. Stk. je 100 ha Vorzusehender Mindesabschuss 90 ha 23 21 Marmagen Wald West III (Jagdpachtvertrag) 313 ha 23 72 Marmagen Wald Ost III (Jahresjagderlaubnisscheine) 403 ha 23 93 Nettersheim Wald IX (selbstverwaltete Eigenjagd) 403 ha 23 93 Mürel XII (Jagdpachtvertrag) 276 ha 23 64 Tondorf Wald XXIV (Jagdpachtvertrag) 292 ha 23 67 Baumbusch (Jahresjagderlaubnisschein) gez. Pracht ____________________ Bürgermeister