Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Nutzungsentgelt für das Bürgerhaus Pier)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
15.05.2013
Erstellt
03.05.13, 18:09
Aktualisiert
03.05.13, 18:09
Beschlussvorlage (Nutzungsentgelt für das Bürgerhaus Pier) Beschlussvorlage (Nutzungsentgelt für das Bürgerhaus Pier)

öffnen download melden Dateigröße: 82 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 18.04.2013 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Jung. Vorlagennummer: VL-58/2013 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Nutzungsentgelt für das Bürgerhaus Pier Sachdarstellung: In der 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten am 22.03.2012 wurde eine Gebührenordnung für die Nutzung des Bürgerhauses Pier für Anmietungen durch Vereine und Privatpersonen beschlossen. Seitens der Verwaltung konnte im vergangenen Jahr festgestellt werden, dass Änderungen an dieser Gebührenordnung notwendig sind. Zukünftig wird für das Bürgerhaus Pier ein Nutzungsentgelt zu zahlen sein. Die Höhe und Unterscheidung der bisherigen Regelung bleibt zunächst unberührt. Es wird noch einmal herausgestellt, dass sich das Nutzungsentgelt auf jeweils einen Veranstaltungstag bezieht. Die Neufassung des zu leistenden Entgeltes für die Nutzung des Bürgerhauses Pier ist als Anlage beigefügt. Im vergangenen Jahr ist es häufiger zu Anfragen gekommen, in denen eine Privatperson aus dem Gemeindegebiet für z.B. ein ortsfremdes Familienmitglied das Bürgerhaus Pier für Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Hochzeiten etc. anmieten wollte. Die Benutzerordnung schloss bisher bereits die Anmietung über Dritte aus. Dieser Ausschluss wurde konkretisiert, die Benutzerordnung wurde um folgenden Satz ergänzt „Eine Anmietung seitens Privatpersonen aus der Gemeinde für auswärtige Privatpersonen ist nicht gestattet“. Sollte dies keine Wirkung zeigen, sollte die Überlegung getätigt werden, die Unterteilung in „Privatpersonen aus der Gemeinde“ und „Privatpersonen auswärtig“ aufzuheben und das Nutzungsentgelt entsprechend für beide Personengruppen mit dem gleichen Betrag zu berechnen, wobei dann eine Erhöhung notwendig wäre. Die Benutzerordnung ist als Anlage beigefügt. Drucksache VL-58/2013 Seite - 2 - Weiterhin ist eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben für das Bürgerhaus Pier im Jahr 2012 als Anlage beigefügt. Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Benutzergebühren und ähnliche Entgelte belaufen sich im Jahr 2012 auf insgesamt 3.720,00€. Es wurden Erträge in Höhe von 1.140,00€ im Bereich Nebenkosten Miete/ Pacht erzielt, durch welche jedoch die entstandenen Reinigungskosten nach Veranstaltungen in Höhe von 1.021,99€ zu decken waren. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie den Benutzergebühren nicht annährend ausreichen um die laufenden Kosten des Bürgerhauses zu decken. Finanzielle Auswirkungen: - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Kultur-, Naherholung und Umwelt beschließt die Änderungen über die zu leistenden Entgelte für die Nutzung des Bürgerhauses Pier sowie die Änderung der Benutzerordnung. Der Bürgermeister (Göbbels)