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Beschlussvorlage (4. Änderung Gebührensatzung Stabü)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
137 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
10.11.11, 06:27
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Beschlussvorlage (4. Änderung Gebührensatzung Stabü) Beschlussvorlage (4. Änderung Gebührensatzung Stabü)

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Inhalt der Datei

NEUE FASSUNG Anlage A zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbücherei und Artothek der Stadt Erftstadt Gebührentarif Es werden folgende Gebühren erhoben: 1. Für die Benutzung der Stadtbücherei/Artothek der Stadt Erftstadt werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben. Die Gebühren betragen: Jahresgebühr für Bücherei: für Erwachsene ab 18 Jahren 10,00 € für Schüler/innen über 18 Jahre, für Studenten/innen bis zum 27. Lebensjahr, für Auszubildende, für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) und dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) 6,00 € für Kinder ab 7 Jahren 3,00 € Familienkarte 15,00 € Ersatzausweis 2,50 € Ausleihgebühr für DVDs , CD-Roms 1,00 € Fernleihe je Bestellung (Bearbeitung durch Stadtbücherei) 3,00 € Endnutzer-Fernleihe 2,00 € (Bearbeitung durch Kunden nach vorherigem Kauf einer TAN-Nr. (Transaktionsnummer)) Benachrichtigungsgebühr bei Vorbestellungen 0,50 € Internet-Nutzung pro 30 Minuten Fotokopien, pro Kopie Computerausdruck ab der 2. Seite 1,00 € 0,25 € 0,25 € Jahresgebühr für Artothek und Bücherei: für Erwachsene ab 18 Jahren Leihgebühren der Artothek einschließlich Versicherungsgebühr 20,00 € 5,00 € 2. Der Ersatz verlorener oder beschädigter Materialien wird wie folgt berechnet: a) Bücher Alter bis zu 1 Jahr bis 3 Jahren bis 4 Jahren b) Zeitschriften c) Cassetten d) CDs, Videos, DVDs, CD-Roms e) Disketten voller Preis 80 % des Neupreises 50 % des Neupreises voller Preis 1,00 € voller Preis 3,00 € Bei Materialien, deren Preis nicht mehr zu ermitteln ist, wird eine Pauschale von 5,00 € berechnet. 3. Säumnisgebühren Für Leihfristüberschreitungen sind folgende Gebühren zu entrichten: je angefangene Woche pro Medieneinheit 0,50 € nach Ablauf der dritten Woche erhöht sich die Säumnisgebühr auf pro ME/pro Woche 2,50 €