Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
64 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
12.03.13, 13:00
Aktualisiert
12.03.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III Cr
Vorlage 920 /IX.L. Z.1
Datum: 11.03.2013
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
12.03.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
19.03.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kindergartenbeförderung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Kindergartenkinderbeförderung wie in den Vorjahren auch im Kindergartenjahr 2013/2014 anzubieten und den Elternbeitrag in Höhe
von bisher 15,50 Euro monatlich für die Hin- und Rückfahrt unverändert zu belassen.
Die nicht über die zu zahlenden Elternbeiträge gedeckten Kosten in Höhe von rund
23.300,00 Euro werden als Zuschuss von der Gemeinde übernommen.
Der Finanzbedarf im Haushaltsjahr 2013, der die Haushaltsveranschlagung bei Kostenstelle „Kindergartenbeförderungskosten“ übersteigt, ist überplanmäßig bereitzustellen.
Begründung:
Seit Anfang Februar dieses Jahres steht ein eigener zweiter Kleinbus (EU-GN 910)
für die Beförderung der Kindergartenkinder zur Verfügung. In diesem Zusammenhang wird auf Vorlage 881 verwiesen.
Auf dieser Grundlage wurde nunmehr nochmals eine detaillierte Kostenberechnung
für die Beförderung der Kindergartenkinder angefertigt.
Beide Kleinbusse (EU-GN 900 und EU-GN 910) wurden zwar primär für die Kindergartenkinderbeförderung angeschafft. Darüber hinaus erfolgt aber auch ein Einsatz
für andere Zwecke. Diese Einsatzbereiche lassen sich nochmals wie folgt zusammenfassen:
Beförderung der Grundschulkinder aus Pesch zur Grundschule Marmagen
und zurück
Transport der Mittagessen zu den Kindergärten und Schulen
Verteilung der Ratspost und der Gemeindeblätter
Postausgang Rathaus
Sonstige Fahrten
Aufgrund dieser anderweitigen Einsatzbereiche wurden in der Kostenberechnung für
die Kindergartenkinderbeförderung die fixen Kosten (Abschreibung, Verzinsung,
Versicherung) und die Kosten für die Unterhaltung nur mit jeweils 50 % angesetzt.
Die Anschaffungskosten für beide Kleinbusse belaufen sich auf rund 48.500,00 Euro. Die Nutzungsdauer wurde auf 10 Jahre festgelegt.
Ausgehend von einem 50 %igen Anteil liegen die Jahreskosten bezogen auf beide
Fahrzeuge für Abschreibungen bei rund 2.500,00 Euro, für Verzinsung (3,5 %) bei
550,00 Euro und für Versicherungen bei 680,00 Euro.
Unter Berücksichtigung des Vorgenannten sind somit Fixkosten in Höhe von rund
3.700,00 Euro pro Jahr anzusetzen.
Die Unterhaltungskosten (Reifen, Verschleißteile, Wartung, Personalkosten Bauhof)
ergeben bei einem Anteil von 50 % einen Jahreswert in Höhe von rund 2.100,00 Euro.
3
Für die Kindergartenkinderbeförderung werden pro Jahr ca. 1.860 Stunden benötigt,
wobei die Fahrer im Schnitt einen Bruttostundenlohn in Höhe von 10,00 Euro erhalten.
Die Fahrleistung pro Einsatztag und pro Kleinbus liegt bei etwa 110 km. Bei 240 Einsatztagen sind somit pro Kleinbus jährlich 26.400 km zurückzulegen. Der Kraftstoffverbrauch beläuft sich insgesamt für beide Busse auf rund 6.100,00 Euro pro Jahr.
Der Kleinbus EU-GN 900 wurde seinerzeit im Rahmen des Konjunkturpaketes II der
Bundesregierung angeschafft und finanziert. Daher kann der Abschreibungsbelastung ein Sonderposten in gleicher Höhe (rund 1.100,00 Euro) gegenübergestellt
werden.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen ergibt sich somit für beide
Kleinbusse bei der Kindergartenkinderbeförderung eine Gesamtbelastung in Höhe
von rund 29.500,00 Euro pro Jahr.
Die Höhe der Elternbeiträge belaufen derzeit im Jahreswert auf insgesamt rund
6.200,00 Euro.
Somit ist festzustellen, dass eine jährliche Finanzierungslücke von ca. 23.300,00 Euro besteht.
Da die Kindergartenkinderbeförderung ein einzigartiges familienfreundliches Angebot
darstellt und ein wichtiger Baustein für die zukünftigen demographischen Entwicklungen sein kann, sollte der Elternbeitrag in Höhe von derzeit 15,50 Euro monatlich
für die Hin und Rückfahrt unverändert belassen und die nicht über die zu zahlenden
Elternbeiträge gedeckten Kosten in Höhe von rund 23.300,00 Euro als Zuschuss von
der Gemeinde übernommen werden.
Bei Kostenstelle „Kindergartenbeförderungskosten“ wurden im Haushaltsplan 2013
(Seite 135) insgesamt 24.000,00 Euro veranschlagt. Hierin enthalten sind 8.000,00
Euro für die Beförderung der integrativen Kindergartenkinder. Somit ergibt sich zur
Deckung der Gesamtkosten in Höhe von 29.500,00 Euro ein überplanmäßiger Bedarf in Höhe von 13.500,00 Euro, der entsprechend bereitzustellen ist.
gez. Pracht
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Bürgermeister