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Beschlussvorlage (Kindergartenbeförderung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
64 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
12.03.13, 13:00
Aktualisiert
12.03.13, 13:00
Beschlussvorlage (Kindergartenbeförderung) Beschlussvorlage (Kindergartenbeförderung) Beschlussvorlage (Kindergartenbeförderung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III Cr Vorlage 920 /IX.L. Z.1 Datum: 11.03.2013 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 12.03.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 19.03.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kindergartenbeförderung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Kindergartenkinderbeförderung wie in den Vorjahren auch im Kindergartenjahr 2013/2014 anzubieten und den Elternbeitrag in Höhe von bisher 15,50 Euro monatlich für die Hin- und Rückfahrt unverändert zu belassen. Die nicht über die zu zahlenden Elternbeiträge gedeckten Kosten in Höhe von rund 23.300,00 Euro werden als Zuschuss von der Gemeinde übernommen. Der Finanzbedarf im Haushaltsjahr 2013, der die Haushaltsveranschlagung bei Kostenstelle „Kindergartenbeförderungskosten“ übersteigt, ist überplanmäßig bereitzustellen. Begründung: Seit Anfang Februar dieses Jahres steht ein eigener zweiter Kleinbus (EU-GN 910) für die Beförderung der Kindergartenkinder zur Verfügung. In diesem Zusammenhang wird auf Vorlage 881 verwiesen. Auf dieser Grundlage wurde nunmehr nochmals eine detaillierte Kostenberechnung für die Beförderung der Kindergartenkinder angefertigt. Beide Kleinbusse (EU-GN 900 und EU-GN 910) wurden zwar primär für die Kindergartenkinderbeförderung angeschafft. Darüber hinaus erfolgt aber auch ein Einsatz für andere Zwecke. Diese Einsatzbereiche lassen sich nochmals wie folgt zusammenfassen: Beförderung der Grundschulkinder aus Pesch zur Grundschule Marmagen und zurück Transport der Mittagessen zu den Kindergärten und Schulen Verteilung der Ratspost und der Gemeindeblätter Postausgang Rathaus Sonstige Fahrten Aufgrund dieser anderweitigen Einsatzbereiche wurden in der Kostenberechnung für die Kindergartenkinderbeförderung die fixen Kosten (Abschreibung, Verzinsung, Versicherung) und die Kosten für die Unterhaltung nur mit jeweils 50 % angesetzt. Die Anschaffungskosten für beide Kleinbusse belaufen sich auf rund 48.500,00 Euro. Die Nutzungsdauer wurde auf 10 Jahre festgelegt. Ausgehend von einem 50 %igen Anteil liegen die Jahreskosten bezogen auf beide Fahrzeuge für Abschreibungen bei rund 2.500,00 Euro, für Verzinsung (3,5 %) bei 550,00 Euro und für Versicherungen bei 680,00 Euro. Unter Berücksichtigung des Vorgenannten sind somit Fixkosten in Höhe von rund 3.700,00 Euro pro Jahr anzusetzen. Die Unterhaltungskosten (Reifen, Verschleißteile, Wartung, Personalkosten Bauhof) ergeben bei einem Anteil von 50 % einen Jahreswert in Höhe von rund 2.100,00 Euro. 3 Für die Kindergartenkinderbeförderung werden pro Jahr ca. 1.860 Stunden benötigt, wobei die Fahrer im Schnitt einen Bruttostundenlohn in Höhe von 10,00 Euro erhalten. Die Fahrleistung pro Einsatztag und pro Kleinbus liegt bei etwa 110 km. Bei 240 Einsatztagen sind somit pro Kleinbus jährlich 26.400 km zurückzulegen. Der Kraftstoffverbrauch beläuft sich insgesamt für beide Busse auf rund 6.100,00 Euro pro Jahr. Der Kleinbus EU-GN 900 wurde seinerzeit im Rahmen des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung angeschafft und finanziert. Daher kann der Abschreibungsbelastung ein Sonderposten in gleicher Höhe (rund 1.100,00 Euro) gegenübergestellt werden. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen ergibt sich somit für beide Kleinbusse bei der Kindergartenkinderbeförderung eine Gesamtbelastung in Höhe von rund 29.500,00 Euro pro Jahr. Die Höhe der Elternbeiträge belaufen derzeit im Jahreswert auf insgesamt rund 6.200,00 Euro. Somit ist festzustellen, dass eine jährliche Finanzierungslücke von ca. 23.300,00 Euro besteht. Da die Kindergartenkinderbeförderung ein einzigartiges familienfreundliches Angebot darstellt und ein wichtiger Baustein für die zukünftigen demographischen Entwicklungen sein kann, sollte der Elternbeitrag in Höhe von derzeit 15,50 Euro monatlich für die Hin und Rückfahrt unverändert belassen und die nicht über die zu zahlenden Elternbeiträge gedeckten Kosten in Höhe von rund 23.300,00 Euro als Zuschuss von der Gemeinde übernommen werden. Bei Kostenstelle „Kindergartenbeförderungskosten“ wurden im Haushaltsplan 2013 (Seite 135) insgesamt 24.000,00 Euro veranschlagt. Hierin enthalten sind 8.000,00 Euro für die Beförderung der integrativen Kindergartenkinder. Somit ergibt sich zur Deckung der Gesamtkosten in Höhe von 29.500,00 Euro ein überplanmäßiger Bedarf in Höhe von 13.500,00 Euro, der entsprechend bereitzustellen ist. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister