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Mitteilungsvorlage (Bericht über die Durchführung der Beschlüsse)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
116 kB
Datum
14.03.2013
Erstellt
05.03.13, 18:25
Aktualisiert
05.03.13, 18:25
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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 26.02.2013 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Eb Vorlagennummer: VL-43/2013 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Bericht über die Durchführung der Beschlüsse Sachdarstellung: vom: (Datum) zu TOP Beratungsgegenstand (Kurzangabe) getroffener Beschluss (Kurzangabe) Kurzbericht über die Ausführung des Beschlusses bzw. falls noch nicht ausgeführt, Grund oder derzeitiger Stand: 15.12.2011 2 Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Inden; hier: Bauhöfe Der Rat nimmt die Ausführungen des Gutachtens der Kommunal- und Abwasserberatung NRW zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Abstimmungsgespräche zu führen. Die entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen werden erarbeitet. 26.04.2012 4 Einführung einer Gebührenordnung für das Bürgerhaus in Pier Der Rat beschließt die Einführung der Gebührenordnung für das Bürgerhaus Pier. Nach einem Jahr wird diese Gebührenordnung erneut überprüft. Nach einem Jahr wird die Gebührenordnung erneut überprüft. 13.12.2012 3 Einführung einer Einzelgebühr für die Medienausleihe Der Rat beschließt die Einführung einer Einzelgebühr in Höhe von 1,00 € für ein Buch- oder CD-Medium und 1,50 € für ein DVD-Medium ab dem 01.01.2013 und die Satzung der Gemeindebücherei entsprechend zu ändern. Die Satzung wurde geändert und öffentlich bekannt gemacht. 13.12.2012 4 Erlass einer neuen Hundesteuersatzung Der Rat beschließt den Erlass einer neuen Hundesteuersatzung für die Gemeinde Langerwehe mit Inkraftsetzung zum 01.01.2013 in der von der Verwaltung vorgelegten Entwurfsfassung. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. Drucksache VL-43/2013 Seite - 2 - 13.12.2012 5 Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2013 Der Rat beschließt, die Gebührensätze für 2013 in gleicher Höhe wie in den Vorjahren 2011 und 2012 festzusetzen. Die Friedhofsgebühren bleiben unverändert. 13.12.2012 6 Erlass einer IX. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 15. Dezember 2000 Der Rat beschließt den Erlass der IX. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 15. Dezember 2000 mit folgender Festsetzung der Gebührensätze mit Wirkung ab 01. Januar 2013 in § 6 der Satzung: Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Frischwasserbezug 2,99 €. Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² angeschlossener bebauter und befestigter Grundstücksfläche 0,58 €. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 13.12.2012 7 Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen hier: Gebührenbedarfsberechnung Der Rat beschließt,1. die Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß der beigefügten Berechnung für die Entsorgung aus Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben a) bei Sammelabfuhren: 44,55 €/m3 b) bei Einzelabfuhren: 50,00 €/m3 abgefahrenen Grubeninhaltes; 2. den Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Langerwehe in der beratenen Entwurfsfassung. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 13.12.2012 8 2. Änderungssatzung vom ___________ 2012 zur Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Langerwehe vom 01.12.2006 Der Rat beschließt den Erlass der o. a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 13.12.2012 9 6. Änderungssatzung vom __. Dezember 2012 zur Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) der Gemeinde Langerwehe vom 01. Dezember 2006 Der Rat beschließt den Erlass der o. a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. Drucksache VL-43/2013 Seite - 3 - 13.12.2012 10 6. Änderung vom _________ zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen Der Rat beschließt den Erlass der o. a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 13.12.2012 11 Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Langerwehe im Jahr 2013 Der Rat beschließt den Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Langerwehe im Jahr 2013. Die Ordnungsbehördliche Verordnung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 13.12.2012 12 Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatz-Satzung) für das Haushaltsjahr 2013 Der Rat der Gemeinde beschließt den Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze ( Hebesatz-Satzung ) für das Haushaltsjahr 2013 Grundsteuer A 240 v.H., Grundsteuer B 413 v.H., Gewerbesteuer 413 v.H. Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 13.12.2012 13 Durchführung der Brandschau gem. § 6 FSHG; hier: Erlass der 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Langerwehe vom 24.06.1999 Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt den Erlass der 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Gemeinde Langerwehe vom 24.06.1999 Die Satzung wurde zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht. 13.12.2012 14 Durchführung der Brandschau gem. § 6 FSHG hier: Öffentlichrechtliche Vereinbarung zur Durchführung der Brandschau nach § 6 FSHG in der Fassung der 2. Änderung vom ___________ 2012 Der Rat der Gemeinde Langerwehe stimmt dem Abschluss der öffentlichrechtlichen Vereinbarung zur Durchführung der Brandschau nach § 6 FSHG in der Fassung der 2. Änderung zu. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung der Brandschau wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Der Bürgermeister (Göbbels)