Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
116 kB
Datum
14.03.2013
Erstellt
05.03.13, 18:25
Aktualisiert
05.03.13, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 26.02.2013
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Eb
Vorlagennummer: VL-43/2013
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
Sachdarstellung:
vom:
(Datum)
zu TOP
Beratungsgegenstand
(Kurzangabe)
getroffener Beschluss
(Kurzangabe)
Kurzbericht über die Ausführung des
Beschlusses bzw. falls noch nicht
ausgeführt, Grund oder derzeitiger
Stand:
15.12.2011
2
Interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Inden;
hier: Bauhöfe
Der Rat nimmt die Ausführungen des Gutachtens der
Kommunal- und Abwasserberatung NRW zur
Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, entsprechende
Abstimmungsgespräche zu
führen.
Die entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen werden erarbeitet.
26.04.2012
4
Einführung einer
Gebührenordnung für das
Bürgerhaus in Pier
Der Rat beschließt die
Einführung der
Gebührenordnung für das
Bürgerhaus Pier. Nach
einem Jahr wird diese
Gebührenordnung erneut
überprüft.
Nach einem Jahr wird die
Gebührenordnung erneut überprüft.
13.12.2012
3
Einführung einer
Einzelgebühr für die
Medienausleihe
Der Rat beschließt die
Einführung einer
Einzelgebühr in Höhe von
1,00 € für ein Buch- oder
CD-Medium und 1,50 € für
ein DVD-Medium ab dem
01.01.2013 und die
Satzung der
Gemeindebücherei
entsprechend zu ändern.
Die Satzung wurde geändert und
öffentlich bekannt gemacht.
13.12.2012
4
Erlass einer neuen
Hundesteuersatzung
Der Rat beschließt den
Erlass einer neuen
Hundesteuersatzung für die
Gemeinde Langerwehe mit
Inkraftsetzung zum
01.01.2013 in der von der
Verwaltung vorgelegten
Entwurfsfassung.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
Drucksache VL-43/2013
Seite - 2 -
13.12.2012
5
Friedhofsgebühren für das
Haushaltsjahr 2013
Der Rat beschließt, die
Gebührensätze für 2013 in
gleicher Höhe wie in den
Vorjahren 2011 und 2012
festzusetzen.
Die Friedhofsgebühren bleiben
unverändert.
13.12.2012
6
Erlass einer IX.
Änderungssatzung zur
Gebührensatzung vom
12. Dezember 2002 zur
Entwässerungssatzung der
Gemeinde Langerwehe
vom 15. Dezember 2000
Der Rat beschließt den
Erlass der IX. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom
12. Dezember 2002
zur Entwässerungssatzung
der Gemeinde Langerwehe
vom 15. Dezember 2000
mit folgender Festsetzung
der Gebührensätze mit
Wirkung ab 01. Januar
2013 in § 6 der Satzung:
Die Schmutzwassergebühr
beträgt je m³ Frischwasserbezug 2,99 €.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m²
angeschlossener bebauter
und befestigter
Grundstücksfläche 0,58 €.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
13.12.2012
7
Gebühren für die
Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen
hier: Gebührenbedarfsberechnung
Der Rat beschließt,1. die
Festsetzung der Gebühren
für die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß der
beigefügten Berechnung
für die Entsorgung aus
Kleinkläranlagen und
geschlossenen Gruben
a) bei Sammelabfuhren:
44,55 €/m3
b) bei Einzelabfuhren:
50,00 €/m3 abgefahrenen
Grubeninhaltes;
2. den Erlass der Satzung
über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen der
Gemeinde Langerwehe in
der beratenen Entwurfsfassung.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
13.12.2012
8
2. Änderungssatzung vom
___________ 2012 zur
Satzung über die
Straßenreinigung der
Gemeinde Langerwehe
vom 01.12.2006
Der Rat beschließt den
Erlass der o. a. Satzung in
der beratenen
Entwurfsfassung.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
13.12.2012
9
6. Änderungssatzung vom
__. Dezember 2012 zur
Satzung über die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) der
Gemeinde Langerwehe
vom 01. Dezember 2006
Der Rat beschließt den
Erlass der o. a. Satzung in
der beratenen Entwurfsfassung.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
Drucksache VL-43/2013
Seite - 3 -
13.12.2012
10
6. Änderung vom
_________ zur
Abfallgebührensatzung vom
14.12.2006 zur Satzung
über die Abfallentsorgung
der Gemeinde Langerwehe
vom 14.12.2005 sowie zur
Satzung über die
Vermeidung, Verwertung
sowie das Einsammeln und
Befördern von Abfällen im
Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom
29.11.2010 in den jeweils
gültigen Fassungen
Der Rat beschließt den
Erlass der o. a. Satzung in
der beratenen Entwurfsfassung.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
13.12.2012
11
Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung
über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in
Langerwehe im Jahr 2013
Der Rat beschließt den
Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung
über die Freigabe
verkaufsoffener Sonntage
in Langerwehe im Jahr
2013.
Die Ordnungsbehördliche
Verordnung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
13.12.2012
12
Satzung über die
Festsetzung der
Realsteuerhebesätze
(Hebesatz-Satzung) für das
Haushaltsjahr 2013
Der Rat der Gemeinde
beschließt den Erlass einer
Satzung über die
Festsetzung der
Realsteuerhebesätze
( Hebesatz-Satzung ) für
das Haushaltsjahr 2013
Grundsteuer A 240 v.H.,
Grundsteuer B 413 v.H.,
Gewerbesteuer 413 v.H.
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
13.12.2012
13
Durchführung der
Brandschau gem. § 6
FSHG;
hier: Erlass der 4.
Änderungssatzung zur
Satzung über die Erhebung
von Gebühren für die
Durchführung der
Brandschau in der
Gemeinde Langerwehe
vom 24.06.1999
Der Rat der Gemeinde
Langerwehe beschließt den
Erlass der 4. Änderungssatzung zur Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Durchführung
der Brandschau in der
Gemeinde Langerwehe
vom 24.06.1999
Die Satzung wurde zwischenzeitlich
öffentlich bekannt gemacht.
13.12.2012
14
Durchführung der
Brandschau gem. § 6
FSHG
hier:
Öffentlichrechtliche Vereinbarung zur
Durchführung der
Brandschau nach § 6
FSHG in der Fassung der
2. Änderung vom
___________ 2012
Der Rat der Gemeinde
Langerwehe stimmt dem
Abschluss der öffentlichrechtlichen Vereinbarung
zur Durchführung der
Brandschau nach § 6
FSHG in der Fassung der
2. Änderung zu.
Die öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zur Durchführung der
Brandschau wurde zwischenzeitlich
abgeschlossen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)