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Beschlussvorlage (Anfrage der SPD-Fraktion vom 10.12.2012 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Inklusion in der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
98 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
18.12.12, 11:00
Aktualisiert
18.12.12, 11:00
Beschlussvorlage (Anfrage der SPD-Fraktion vom 10.12.2012 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier: Inklusion in der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Anfrage der SPD-Fraktion vom 10.12.2012 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier: Inklusion in der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Anfrage der SPD-Fraktion vom 10.12.2012 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier: Inklusion in der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Anfrage der SPD-Fraktion vom 10.12.2012 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
hier: Inklusion in der Gemeinde Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Vorlage 905 /IX.L. Datum: 10.12.2012 TISCHVORLAGE An den Gemeinderat Sitzungstag: 18.12.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anfrage der SPD-Fraktion vom 10.12.2012 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Inklusion in der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Anfrage der SPD-Fraktion vom 10.12.2012 sowie weitere Unterlagen zum Thema 2 Begründung: Die SPD-Fraktion hat am 10.12.2012 die in der Anlage beigefügte Anfrage gem. § 19 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse dem Bürgermeister vorgelegt und um Stellungnahme gebeten. Die Anfrage beschreibt zum Thema Inklusion die folgenden möglichen Handlungsfelder, wobei die Aufzählung sicherlich noch erweiterbar ist.  Schule-Kindergarten  Dienstleistungen  Öffentliche Gebäude, Straßen, Fußwege usw. Einführend sei bemerkt, dass sich die Gemeinde Nettersheim bereits seit Jahren in den beschriebenen Handlungsfeldern mit dem zunehmend wichtigen Thema auseinandersetzt und „Barrierefreiheit“ und damit eines der wichtigsten Teilbereiche der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention angehen und umsetzen konnte. Sehr frühzeitig, bereits im Jahr 2006, hat die Gemeinde einen Beauftragten für Barriefreiheit benannt. Aufgrund der SPD-Anfrage wurde zum nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebund in Düsseldorf sowie der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne Verbindung aufgenommen und um deren grundsätzliche Einschätzung gebeten. Die Gesamtthematik und die Auswirkungen auf die auch in der Anfrage beschriebenen verschiedenen Handlungsfelder werden beim Städte- und Gemeindebund Düsseldorf vom Beigeordneten des Verbandes, Herrn Claus Hamacher, federführend bearbeitet. Herr Hamacher hat bei der am 05.12.2012 in Hürth stattgefundenen 76. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Mitglieder für den Regierungsbezirk Köln ein Grundsatzreferat mit dem Thema „Schulische Inklusion aus kommunaler Sicht“ gehalten, welches der Vorlage beigefügt ist. Herr Hamacher kommt in seinen Ausführungen zu folgendem derzeitigen Fazit: „Wenn ich heute ein Fazit ziehen müsste, dann würde es wie folgt lauten: Der Referentenentwurf eines 9. Schulrechtsänderungsgesetzes enthält keine hinreichende Umsetzung des Art. 24 der UN-BRK. Er legt die Verantwortung für das Gelingen der schulischen Inklusion in die Hände der Lehrer und der kommunalen Schulträger, ohne diese entsprechend zu unterstützen. Er vernachlässigt Qualitäts- und Ressourcenfragen. Da die Kommunen die finanziellen Herausforderungen alleine nicht bewältigen können, droht die Inklusion im 3 Falle der Umsetzung des vorliegenden Referentenentwurfs und der Verneinung der Konnexitätsrelevanz seitens des Landes in vielen Bereichen zu scheitern. Damit sowohl die Idee der Inklusion als auch die kommunale Handlungsfreiheit nicht zu Schimären werden, muss das Land klar und ehrlich die kommunalen Gestaltungsspielräume definieren und die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen!“ Die Gemeindeprüfungsanstalt hat sich ebenfalls zur Thematik geäußert. In ihrer Antwort vom 12.12. bzw. 13.12.2012 wird folgendes ausgesagt: „Der Gesetzgeber macht keine ausdrücklichen Angaben zu Standards hinsichtlich der Ausstattung der Schulen. Grundsätzlich sind die Schulträger gemäß § 79 SchulG dafür verantwortlich, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen. Diese Anforderungen könnten sich durch die Inklusion allerdings verändern. Bisher vertritt das zuständige Ministerium für Schule und Weiterbildung die Auffassung, dass für die Kommunen durch das neue Gesetz keine wesentlichen zusätzlichen Belastungen entstehen. Dieser Ansicht widerspricht die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW entschieden. Nach deren Auffassung entstehen an vielen Stellen zusätzliche Kosten (für Schülerbeförderung, Ausstattung der Schulen.). Wäre dies der Fall, müsste das Land nach dem Konnexitätsprinzip gleichzeitig für Ausgleich sorgen, indem es Bestimmungen über die Deckung der Kosten trifft oder selbst finanziellen Ausgleich zahlt“. Die Thematik ist sehr vielschichtig. Aus unserer Sicht ist zurzeit vieles noch nicht geklärt!. Das betrifft auch die wesentlichen Punkte: Welche Maßnahmen sind erforderlich und wer hat die Kosten zu tragen? Das GPA NRW wartet derzeit die weitere Entwicklung aufmerksam ab. Dies raten wir auch den Kommunen. Es sollten nicht Projekte auf eigene Kosten übereilt umgesetzt werden, für die man auch Landesmittel erhalten könnte, sofern der Landesgesetzgeber nach dem Konnexitätsprinzip zur Kostenübernahme verpflichtet wird.“ Alleine die beiden Stellungnahmen machen deutlich, dass vielfältigste Problemstellungen zu behandeln sind. Wirft man einen Blick auf den von der Bundesregierung im vergangenen Jahr herausgegebenen „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ erhält die Thematik noch eine viel größere Dimension und Tragweite (zum kurzen Überblick ist der Vorlage das Inhaltsverzeichnis des Aktionsplanes beigefügt). Betrachtet man nur die Handlungsfelder Schule/Kindergarten und ÖPNV wird deutlich, dass nach den derzeitigen gesetzlichen Grundlagen auch enorme Kosten für die Kommunen zu erwarten sind. Städte- und Gemeindebund sowie Gemeindeprü- 4 fungsanstalt weisen nicht ohne Grund darauf hin, dass zumindest derzeit aufgrund fehlender Finanzierungsregelungen die Kommunen in der Kostenverantwortung wären. Zum jetzigen Zeitpunkt zu allen gestellten Detailfragen die entsprechend erbetenen genauen Angaben vorzulegen, ist mit weitergehenden Recherchen verbunden, die in der Kürze der Zeit noch nicht abgeschlossen sein können. Es wird vorgeschlagen, das Gesamtthema in der 1./2. Sitzungsphase des kommenden Jahres weiter zu behandeln, wobei es nach meiner Auffassung auch angezeigt sein dürfte, über eine Resolution mit dem Ziel einer durchgängig tragbaren kommunalen Finanzierung nachzudenken. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister