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Antrag (Anlage 2 19.07.2011)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
30.11.2011
Erstellt
20.07.11, 06:30
Aktualisiert
24.11.11, 06:40
Antrag (Anlage 2  19.07.2011)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zu A 279/2011 Die Verwaltung (Untere Bauaufsichtsbehörde und Planungsamt) ist an die geltende Definition eines Staffelgeschosses gem. § 2 Abs. 5 der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) gebunden. In diesem Zusammenhang wird auf meine Stellungnahme zu A 279/2011, insbesondere auf die Erläuterung eines Staffelgeschosses, verwiesen. Die vom Antragsteller beantragte Änderung der Begriffsbestimmung eines Staffelgeschosses - zurückspringen um eine Mauerstärke - ist rechtlich unzulässig. Darüber hinaus wird von einer Änderung des Bebauungsplans (Aufhebung der Festsetzung Staffelgeschoss) aus städtebaulicher Sicht und aus Gründen des Vertrauensschutzes abgeraten.