Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
10.11.11, 06:27
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 472/2011
Az.:
Amt: - 1 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 07.11.2011
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
Rat
Betrifft:
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
09.11.2011
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
17.11.2011
vorberatend
13.12.2011
beschließend
Schenkung te Peerdt an die Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Seitens der Stadtverwaltung wird vorgeschlagen, Teile der te Peerdt Schenkung dauerhaft zur
Überlassung an die RAK 1 (Rheinisches Archiv für Künstlernachlässe) zu übertragen. Damit ist
kein Eigentumserwerb verbunden, sondern eine Aufbewahrungs- und Betreuungspflicht.
Begründung:
Mit notariellem Vertrag vom 02. Dezember 1986 ist ein Schenkungsvertrag zwischen Frau
Charlotte te Peerdt und der Stadt Erftstadt über den künstlerischen Nachlass des am 20. Februar
1932 verstorbenen Malers, Dichters und Philosophen Prof. Dr. h.c. Ernst te Peerdt, abgeschlossen
worden.
In dem Vertrag heißt es u. a. wörtlich:
„Frau te Peerdt und die Stadt Erftstadt sind sich darüber einig, dass die in § 1 genannten Objekte
sämtlich Eigentum der Stadt Erftstadt werden“
(vergl. § 2).
In § 4 hat sich die Stadt Erftstadt u. a. verpflichtet, die ihr gem. §§ 1,3 überlassenen Werke zu
pflegen, aufzubewahren und nicht weiterzuveräußern.
Eine weitere Verpflichtung bezieht sich auf die Notwendigkeit für eine fachgerechte Restaurierung
zu sorgen. Weiter heißt es in § 6, dass Frau te Peerdt keine Ansprüche an die Stadt im Übrigen
stellt.
Nunmehr wird vorgeschlagen von der Stadtverwaltung, Teile der Schenkung dauerhaft zur
Überlassung an die RAK 1 (Rheinisches Archiv für Künstlernachlässe) zu übertragen. Damit ist
kein Eigentumserwerb verbunden, sondern eine Aufbewahrungs- und Betreuungspflicht.
Gegründet wurde diese Einrichtung 2007 als Stiftung bürgerlichen Rechts. Es würde ein Vertrag
auf der Grundlage einer Dauerleihe abgeschlossen.
Seine besondere Ausrichtung gilt der Bewahrung und Erschließung biografischer Nachlässe
bildender Künstlerinnen und Künstler. Der Sammlungsschwerpunkt ist bewusst auf das Rheinland
als Kulturregion gelegt, um im Sinne einer modernen Regionalforschung den Blick auf das
differenzierte künstlerische Leben zu lenken, mit dem diese Region in besonderer Weise Kunst
und Kultur in Deutschland vor allem des 20. Jahrhunderts geprägt hat.
Ziel der Überlassung ist es, dem grafischen Nachlass von te Peerdt einen guten, dauerhaften,
hoch qualitativen Standort zu gewähren, bevor durch Zeitablauf und schlechte
Rahmenbedingungen (Klima, Wärme), weitere Verschlechterungen des Bestandes eintreten.
Die jetzige Aufbewahrung entspricht nicht optimalen Verhältnissen. Es soll deshalb durch die
Überlassung eine dauerhafte und klimatisch schonende Aufbewahrung der Werke sichergestellt
werden. Im Übrigen können die Werke über die Stiftung auch verstärkt Forschungszwecken zur
Verfügung gestellt werden.
Die Information der geplanten Überlassung ist durch die Stiftung te Peerdt gegenüber der 98
Jahre alten Schenkerin erfolgt.
Dabei wurde zugesichert, dass alle Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrechte bei der Stadt
Erftstadt verbleiben.
Die Überlassung bezieht sich auf insgesamt 135 Zeichnungen und Aquarelle.
Im Einzelnen ist das Werk aufgelistet in der Broschüre „Schenkung te Peerdt Erftstadt“.
Mit der Überlassung dieses Werkes an die Stiftung wird das Dachgeschoss des Stadthauses in
Erftstadt-Lechenich insoweit frei und steht für eine andere Nutzung zur Verfügung. Dabei muss
allerdings noch geregelt werden, ob ein geeigneter Standort für die Ölbilder, die nicht Gegenstand
der Überlassung sind, gefunden werden kann.
Die RAK, die neben der Sammlung und sachgerechten Aufbewahrung von Kunstgegenständen
Vorträge, Kolloquien, Ausstellungen und wissenschaftliche Forschungsarbeiten organisiert,
versteht sich als ein impulsgebendes Fenster, damit die Archivalien nicht im Verborgenen ruhen,
sondern eine angemessene und nützliche Öffentlichkeit erreichen.
Der vorgesehene Vorgang ist mit dem Vorstand der te Peerdt-Stiftung besprochen worden und
findet dessen volle Zustimmung.
Es wird daher empfohlen, antragsgemäß zu entscheiden.
(Dr. Rips)
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