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Beschlussvorlage (Schenkung te Peerdt an die Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
10.11.11, 06:27
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Beschlussvorlage (Schenkung te Peerdt an die Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Schenkung te Peerdt an die Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 472/2011 Az.: Amt: - 1 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 07.11.2011 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Rat Betrifft: - 20 - BM / Dezernent Termin 09.11.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 17.11.2011 vorberatend 13.12.2011 beschließend Schenkung te Peerdt an die Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Seitens der Stadtverwaltung wird vorgeschlagen, Teile der te Peerdt Schenkung dauerhaft zur Überlassung an die RAK 1 (Rheinisches Archiv für Künstlernachlässe) zu übertragen. Damit ist kein Eigentumserwerb verbunden, sondern eine Aufbewahrungs- und Betreuungspflicht. Begründung: Mit notariellem Vertrag vom 02. Dezember 1986 ist ein Schenkungsvertrag zwischen Frau Charlotte te Peerdt und der Stadt Erftstadt über den künstlerischen Nachlass des am 20. Februar 1932 verstorbenen Malers, Dichters und Philosophen Prof. Dr. h.c. Ernst te Peerdt, abgeschlossen worden. In dem Vertrag heißt es u. a. wörtlich: „Frau te Peerdt und die Stadt Erftstadt sind sich darüber einig, dass die in § 1 genannten Objekte sämtlich Eigentum der Stadt Erftstadt werden“ (vergl. § 2). In § 4 hat sich die Stadt Erftstadt u. a. verpflichtet, die ihr gem. §§ 1,3 überlassenen Werke zu pflegen, aufzubewahren und nicht weiterzuveräußern. Eine weitere Verpflichtung bezieht sich auf die Notwendigkeit für eine fachgerechte Restaurierung zu sorgen. Weiter heißt es in § 6, dass Frau te Peerdt keine Ansprüche an die Stadt im Übrigen stellt. Nunmehr wird vorgeschlagen von der Stadtverwaltung, Teile der Schenkung dauerhaft zur Überlassung an die RAK 1 (Rheinisches Archiv für Künstlernachlässe) zu übertragen. Damit ist kein Eigentumserwerb verbunden, sondern eine Aufbewahrungs- und Betreuungspflicht. Gegründet wurde diese Einrichtung 2007 als Stiftung bürgerlichen Rechts. Es würde ein Vertrag auf der Grundlage einer Dauerleihe abgeschlossen. Seine besondere Ausrichtung gilt der Bewahrung und Erschließung biografischer Nachlässe bildender Künstlerinnen und Künstler. Der Sammlungsschwerpunkt ist bewusst auf das Rheinland als Kulturregion gelegt, um im Sinne einer modernen Regionalforschung den Blick auf das differenzierte künstlerische Leben zu lenken, mit dem diese Region in besonderer Weise Kunst und Kultur in Deutschland vor allem des 20. Jahrhunderts geprägt hat. Ziel der Überlassung ist es, dem grafischen Nachlass von te Peerdt einen guten, dauerhaften, hoch qualitativen Standort zu gewähren, bevor durch Zeitablauf und schlechte Rahmenbedingungen (Klima, Wärme), weitere Verschlechterungen des Bestandes eintreten. Die jetzige Aufbewahrung entspricht nicht optimalen Verhältnissen. Es soll deshalb durch die Überlassung eine dauerhafte und klimatisch schonende Aufbewahrung der Werke sichergestellt werden. Im Übrigen können die Werke über die Stiftung auch verstärkt Forschungszwecken zur Verfügung gestellt werden. Die Information der geplanten Überlassung ist durch die Stiftung te Peerdt gegenüber der 98 Jahre alten Schenkerin erfolgt. Dabei wurde zugesichert, dass alle Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrechte bei der Stadt Erftstadt verbleiben. Die Überlassung bezieht sich auf insgesamt 135 Zeichnungen und Aquarelle. Im Einzelnen ist das Werk aufgelistet in der Broschüre „Schenkung te Peerdt Erftstadt“. Mit der Überlassung dieses Werkes an die Stiftung wird das Dachgeschoss des Stadthauses in Erftstadt-Lechenich insoweit frei und steht für eine andere Nutzung zur Verfügung. Dabei muss allerdings noch geregelt werden, ob ein geeigneter Standort für die Ölbilder, die nicht Gegenstand der Überlassung sind, gefunden werden kann. Die RAK, die neben der Sammlung und sachgerechten Aufbewahrung von Kunstgegenständen Vorträge, Kolloquien, Ausstellungen und wissenschaftliche Forschungsarbeiten organisiert, versteht sich als ein impulsgebendes Fenster, damit die Archivalien nicht im Verborgenen ruhen, sondern eine angemessene und nützliche Öffentlichkeit erreichen. Der vorgesehene Vorgang ist mit dem Vorstand der te Peerdt-Stiftung besprochen worden und findet dessen volle Zustimmung. Es wird daher empfohlen, antragsgemäß zu entscheiden. (Dr. Rips) -2-