Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
160 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
26.11.12, 18:14
Aktualisiert
26.11.12, 18:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 19.11.2012
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
700-00
Vorlagennummer: VL-106/2012
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses;
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Erlass einer IX. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2002
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 15. Dezember 2000
Sachdarstellung:
Die Kanalgebühren werden derzeit auf der Grundlage der Gebührensatzung vom 12. Dezember
2002 zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 15. Dezember 2000 erhoben.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, wenn die Einrichtung überwiegend
dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG sind
Kosten, die durch das veranschlagte Gebührenaufkommen zu decken sind, nur die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anerkannten Kosten.
Auf folgende wesentliche Punkte innerhalb der Gebührenbedarfsberechnung ist hinzuweisen:
a) Die Abschreibung des Anlagevermögens erfolgt - wie bisher - nach dem Wiederbeschaffungszeitwert.
a) Nach dem geltenden Recht ist dagegen die kalkulatorische Verzinsung des für die kostenrechnenden Einrichtungen eingesetzten Kapitals von den Anschaffungs-/Herstellungswerten vorgenommen worden; Beiträge und Zuschüsse Dritter blieben außer Betracht.
b) Die Verzinsung des Anlagevermögens wurde mit dem nach der geltenden Rechtsprechung
(OVG Münster) zulässigen Zinssatz von 7 % vorgenommen.
c) Für die Kalkulation der Gebührenermittlung 2013 ist nach Angaben des Wasserleitungszweckverbandes von einer leichten Senkung des Wasserverbrauchs ausgegangen worden.
d) Die vorjährigen Angaben der angeschlossenen befestigten Grundstücksflächen sind aktualisiert worden.
Die neuen Sätze errechnen sich aus folgenden Grundlagen:
Schmutzwasser
Kalkulierter Gesamt-Aufwand 2013
Zur Deckung heranzuziehende Erträge:
a)
Sonstige Erträge
b)
Erstattungen aus Vorjahren
1.688.150 €
500 €
0€
Drucksache VL-106/2012
c)
Erstattung aus Verkauf Sonderbauwerke an WVER
d)
durch Kanalgebühren aufzubringendes Deckungsvolumen
Geschätzter Frischwasserverbrauch in 2013
ergibt neuen Gebührensatz ab 01.01.2013
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0€
1.687.650 €
563.500 m³
2,99 €
( bisher 2,95 € )
Niederschlagswasser
Kalkulierter Gesamt-Aufwand 2013
Zur Deckung heranzuziehende Erträge:
a)
Sonstige Erträge
b)
Erstattungen aus Vorjahren
c)
Gebühren für Entwässerung der Straßen, Wege und
Plätze
(im Gesamt-Deckungsvolumen lt. e) enthalten)
d)
Erstattung aus Verkauf Sonderbauwerke an WVER
e)
durch Kanalgebühren aufzubringendes Deckungsvolumen
Gesamte bebaute und befestigte Flächen
ergibt neuen Gebührensatz ab 01.01.2013
928.950 €
500 €
65.200 €
299.400 €
0€
863.250 €
1.500.607 m²
0,58 €
( bisher 0,60 € )
Es wird vorgeschlagen, dem Rat die Festsetzung der neuen Gebührensätze ab 2013 mit
2,99 € für Schmutzwasser und
0,58 € für Niederschlagswasser
und den Erlass der IX. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2002 zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 15. Dezember 2000 zu empfehlen.
Anlagen:
- Kalkulation der Abwassergebühren für 2013
- Entwurf IX. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
der Gemeinde Langerwehe
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
A) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat
B) Der Rat beschließt
den Erlass der IX. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 12. Dezember 2002 zur
Entwässerungssatzung der Gemeinde Langerwehe vom 15. Dezember 2000 mit folgender
Festsetzung der Gebührensätze mit Wirkung ab 01. Januar 2013 in § 6 der Satzung:
a)
Die Schmutzwassergebühr beträgt je m³ Frischwasserbezug
2,99 €.
b)
Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² angeschlossener
bebauter und befestigter Grundstücksfläche
0,58 €.
Drucksache VL-106/2012
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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