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Beschlussvorlage (Gebührenhaushalt Abfall)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
59 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
23.11.12, 18:01
Aktualisiert
04.12.12, 13:00
Beschlussvorlage (Gebührenhaushalt Abfall) Beschlussvorlage (Gebührenhaushalt Abfall) Beschlussvorlage (Gebührenhaushalt Abfall) Beschlussvorlage (Gebührenhaushalt Abfall)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 875 /IX.L. Datum: 20.11.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.11.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 11.12.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 18.12.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenhaushalt Abfall Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Gebühren im Gebührenhaushalt Abfall auch im kommenden Jahr unverändert zu belassen und im Haushaltsplan 2013 Veranschlagungen - wie in der Begründung zur Vorlage dargestellt - vorzunehmen. Begründung: Seit dem 01.01.2008 wird die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nettersheim in Eigenregie durchgeführt. Nach nunmehr fast fünfjähriger Erfahrungszeit kann ein sehr positives Fazit gezogen werden. Der sechsstellige Fehlbetrag im Haushaltsjahr 2007 konnte in jedem der vergangenen fünf Haushaltsjahren kompensiert werden. Weiterhin wird es auch im Haushaltsjahr 2013 möglich sein, den Gebührenhaushalt ausgeglichen zu gestalten. Dies hat zur Folge, dass die Gebühren auch 2013 nicht erhöht werden müssen und nunmehr seit Jahren unverändert bleiben können. An dieser Stelle ist auch nochmals darauf hinzuweisen, dass die Abfallgebühren in der Gemeinde Nettersheim im kreisweiten Vergleich im unteren Bereich liegen, so dass die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger im angemessenen Rahmen gehalten werden können. Im Hinblick auf das kommende Haushaltsjahr ist hinsichtlich der Haushaltsveranschlagungen folgendes auszuführen, wobei jedoch nur auf die Haushaltsveranschlagungen eingegangen wird, die im Vergleich zum Haushaltsjahr 2012 geändert werden müssen oder die von wesentlicher Bedeutung für den Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft sind. 1. Abfallbeseitigungsgebühren Der Kreis Euskirchen hat im Hinblick auf das Haushaltsjahr 2013 mitgeteilt, dass keine Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren ansteht, so dass auch im gemeindlichen Gebührenhaushalt 2013 die Ansätze für die Entsorgungskosten bis auf wenige kleinere Änderungen aufgrund schwankender Abfallmengen unverändert bleiben können. 2. Erstattung DSD Für die Abfallberatung und die Bereitstellung sowie Unterhaltung von Sammelgroßbehältnissen (Glascontainer) erhält die Gemeinde Nettersheim eine Entschädigung von Seiten des DSD. Weiterhin wurden mit allen Systembetreibern nach Verpackungsverordnung PPKVerträge abgeschlossen. Hierdurch erhält die Gemeinde Nettersheim von den Sys- 3 tembetreibern nach Verpackungsverordnung eine Entschädigung für die Entsorgung von Papierverpackungen im Rahmen der Altpapierabfuhr. Die Gesamteinnahmen im Haushaltsjahr 2013 werden sich voraussichtlich auf 13.000,00 Euro belaufen. 3. Papiervermarktung In diesem Zusammenhang wird auf Vorlage 873 verwiesen. 4. Personal und Personalkosten Seit der Umstellung der Abfallentsorgung wurden zwei neue Mitarbeiter eingestellt. Beide Mitarbeiter führen das Tagesgeschäft umsichtig, bürgerfreundlich und zur vollsten Zufriedenheit durch. Im Bedarfsfall z. B. in Urlaubszeiten und Krankheitsfällen wird auf entsprechend eingewiesene Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes zurückgegriffen. Es ist vorgesehen, den Personalkostenansatz 2013 um 10.000,00 Euro auf insgesamt 170.000,00 Euro zu erhöhen. Dies ist vor allem damit begründet, dass im Haushaltsjahr 2013 die Abfallberatung intensiviert werden soll. Ziele und Themenschwerpunkte der Abfallberatung sollen sein: Reduzierung der Restmüllmengen durch eine ordnungsgemäße Mülltrennung Förderung der Eigenkompostierung zur Reduzierung der Biomüllgefäße und Biomüllmengen Allgemeine Abfallberatung mit umfangreicher Information über die vielfältigen Entsorgungsmöglichkeiten insbesondere zur Vermeidung wilder Müllkippen Weiterhin ist angedacht, als besonderes Angebot für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nettersheim Sonderaktionen bei der Grünabfallsammlung insbesondere bei der Laubentsorgung anzubieten. 5. Sondermüllabfuhr Die Sondermüllabfuhr wird nicht durch eigenes Person durchgeführt, da hierfür entsprechend ausgebildetes Fachpersonal und ein für den Transport von Sondermüll speziell ausgerichtetes Fahrzeug zur Verfügung stehen müssen. Aus diesem Grund wird die Sondermüllabfuhr in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht im Rahmen von Preisanfragen zweijährig vergeben. Auch in diesem Jahr wurde im Hinblick auf die kommenden zwei Haushaltsjahre eine Preisanfrage durchgeführt und der Billigstbietende beauftragt. 4 Die Kosten für die Sondermüllabfuhr werden sich leicht von 7.000,00 Euro auf 8.000,00 Euro erhöhen, wobei jedoch der bisherige Service uneingeschränkt beibehalten werden kann. 6. Betriebsmittel Aufgrund der steigenden Kraftstoffpreise muss der Ansatz von 16.000,00 Euro auf 19.000,00 Euro erhöht werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister