Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
59 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
23.11.12, 18:01
Aktualisiert
04.12.12, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -
Vorlage 875 /IX.L.
Datum: 20.11.2012
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
27.11.2012
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
11.12.2012
Gemeinderat
Sitzungstag:
18.12.2012
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenhaushalt Abfall
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Gebühren im Gebührenhaushalt Abfall auch im
kommenden Jahr unverändert zu belassen und im Haushaltsplan 2013 Veranschlagungen - wie in der Begründung zur Vorlage dargestellt - vorzunehmen.
Begründung:
Seit dem 01.01.2008 wird die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nettersheim in Eigenregie durchgeführt.
Nach nunmehr fast fünfjähriger Erfahrungszeit kann ein sehr positives Fazit gezogen
werden.
Der sechsstellige Fehlbetrag im Haushaltsjahr 2007 konnte in jedem der vergangenen fünf Haushaltsjahren kompensiert werden. Weiterhin wird es auch im Haushaltsjahr 2013 möglich sein, den Gebührenhaushalt ausgeglichen zu gestalten.
Dies hat zur Folge, dass die Gebühren auch 2013 nicht erhöht werden müssen und
nunmehr seit Jahren unverändert bleiben können.
An dieser Stelle ist auch nochmals darauf hinzuweisen, dass die Abfallgebühren in
der Gemeinde Nettersheim im kreisweiten Vergleich im unteren Bereich liegen, so
dass die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger im angemessenen Rahmen
gehalten werden können.
Im Hinblick auf das kommende Haushaltsjahr ist hinsichtlich der Haushaltsveranschlagungen folgendes auszuführen, wobei jedoch nur auf die Haushaltsveranschlagungen eingegangen wird, die im Vergleich zum Haushaltsjahr 2012 geändert werden müssen oder die von wesentlicher Bedeutung für den Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft sind.
1.
Abfallbeseitigungsgebühren
Der Kreis Euskirchen hat im Hinblick auf das Haushaltsjahr 2013 mitgeteilt, dass
keine Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren ansteht, so dass auch im gemeindlichen Gebührenhaushalt 2013 die Ansätze für die Entsorgungskosten bis auf wenige kleinere Änderungen aufgrund schwankender Abfallmengen unverändert bleiben
können.
2.
Erstattung DSD
Für die Abfallberatung und die Bereitstellung sowie Unterhaltung von Sammelgroßbehältnissen (Glascontainer) erhält die Gemeinde Nettersheim eine Entschädigung
von Seiten des DSD.
Weiterhin wurden mit allen Systembetreibern nach Verpackungsverordnung PPKVerträge abgeschlossen. Hierdurch erhält die Gemeinde Nettersheim von den Sys-
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tembetreibern nach Verpackungsverordnung eine Entschädigung für die Entsorgung
von Papierverpackungen im Rahmen der Altpapierabfuhr.
Die Gesamteinnahmen im Haushaltsjahr 2013 werden sich voraussichtlich auf
13.000,00 Euro belaufen.
3.
Papiervermarktung
In diesem Zusammenhang wird auf Vorlage 873 verwiesen.
4.
Personal und Personalkosten
Seit der Umstellung der Abfallentsorgung wurden zwei neue Mitarbeiter eingestellt.
Beide Mitarbeiter führen das Tagesgeschäft umsichtig, bürgerfreundlich und zur
vollsten Zufriedenheit durch.
Im Bedarfsfall z. B. in Urlaubszeiten und Krankheitsfällen wird auf entsprechend eingewiesene Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes zurückgegriffen.
Es ist vorgesehen, den Personalkostenansatz 2013 um 10.000,00 Euro auf insgesamt 170.000,00 Euro zu erhöhen.
Dies ist vor allem damit begründet, dass im Haushaltsjahr 2013 die Abfallberatung
intensiviert werden soll. Ziele und Themenschwerpunkte der Abfallberatung sollen
sein:
Reduzierung der Restmüllmengen durch eine ordnungsgemäße Mülltrennung
Förderung der Eigenkompostierung zur Reduzierung der Biomüllgefäße und
Biomüllmengen
Allgemeine Abfallberatung mit umfangreicher Information über die vielfältigen
Entsorgungsmöglichkeiten insbesondere zur Vermeidung wilder Müllkippen
Weiterhin ist angedacht, als besonderes Angebot für die Bürgerinnen und Bürger der
Gemeinde Nettersheim Sonderaktionen bei der Grünabfallsammlung insbesondere
bei der Laubentsorgung anzubieten.
5.
Sondermüllabfuhr
Die Sondermüllabfuhr wird nicht durch eigenes Person durchgeführt, da hierfür entsprechend ausgebildetes Fachpersonal und ein für den Transport von Sondermüll
speziell ausgerichtetes Fahrzeug zur Verfügung stehen müssen.
Aus diesem Grund wird die Sondermüllabfuhr in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht im Rahmen von Preisanfragen zweijährig vergeben.
Auch in diesem Jahr wurde im Hinblick auf die kommenden zwei Haushaltsjahre eine
Preisanfrage durchgeführt und der Billigstbietende beauftragt.
4
Die Kosten für die Sondermüllabfuhr werden sich leicht von 7.000,00 Euro auf
8.000,00 Euro erhöhen, wobei jedoch der bisherige Service uneingeschränkt beibehalten werden kann.
6.
Betriebsmittel
Aufgrund der steigenden Kraftstoffpreise muss der Ansatz von 16.000,00 Euro auf
19.000,00 Euro erhöht werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister