Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
63 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
25.02.13, 18:28
Aktualisiert
25.02.13, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 17.01.2013
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Fz/Gö.
Vorlagennummer: VL-1/2013
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2012
Sachdarstellung:
Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten umfassen sämtliche
Beratungs-, Kontroll-, Aufklärungs- und Berichtspflichten, die
sich aus § 21 b WHG und aus den Auflagen und Bedingungen der von
der Unteren bzw. Oberen Wasserbehörde erteilten Einleitungserlaubnisse für die von der Gemeinde Langerwehe betriebenen öffentlichen
Abwassereinrichtungen ergeben.
Hierbei sind die Vorschriften der Verordnung zur Selbstüberwachung
von Kanalisation und Einleitung von Abwasser aus Kanalisation im
Misch- und Trennsystem (Selbstüberwachungsverordnung Kanal SüwV
Kan) sowie die Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung
von Kanalisationsnetzen in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen und anzuwenden.
Am 10.01.2013 hat der Gewässerschutzbeauftragte der Gemeinde
Langerwehe den Jahresbericht 2012 zum Gewässerschutz vorgelegt.
Der Jahresbericht ist als Anlage beigefügt.
Die Umsetzung der in der Zusammenfassung des Gewässerschutzbeauftragten dargestellten Empfehlungen wird kurzfristig veranlasst.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Drucksache VL-1/2013
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die o.a. Ausführungen sowie den als Anlage beiliegenden
Jahresbericht 2012 zum Gewässerschutz zur Kenntnis.
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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