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Beschlussvorlage (Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2012)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
63 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
25.02.13, 18:28
Aktualisiert
25.02.13, 18:28
Beschlussvorlage (Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2012) Beschlussvorlage (Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2012)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 17.01.2013 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Fz/Gö. Vorlagennummer: VL-1/2013 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bericht des Gewässerschutzbeauftragten für 2012 Sachdarstellung: Die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten umfassen sämtliche Beratungs-, Kontroll-, Aufklärungs- und Berichtspflichten, die sich aus § 21 b WHG und aus den Auflagen und Bedingungen der von der Unteren bzw. Oberen Wasserbehörde erteilten Einleitungserlaubnisse für die von der Gemeinde Langerwehe betriebenen öffentlichen Abwassereinrichtungen ergeben. Hierbei sind die Vorschriften der Verordnung zur Selbstüberwachung von Kanalisation und Einleitung von Abwasser aus Kanalisation im Misch- und Trennsystem (Selbstüberwachungsverordnung Kanal SüwV Kan) sowie die Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung von Kanalisationsnetzen in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen und anzuwenden. Am 10.01.2013 hat der Gewässerschutzbeauftragte der Gemeinde Langerwehe den Jahresbericht 2012 zum Gewässerschutz vorgelegt. Der Jahresbericht ist als Anlage beigefügt. Die Umsetzung der in der Zusammenfassung des Gewässerschutzbeauftragten dargestellten Empfehlungen wird kurzfristig veranlasst. Finanzielle Auswirkungen: - Drucksache VL-1/2013 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die o.a. Ausführungen sowie den als Anlage beiliegenden Jahresbericht 2012 zum Gewässerschutz zur Kenntnis. Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 -