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Beschlussvorlage (Denkmalpflege; Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen 2012)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
60 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
10.12.12, 13:00
Aktualisiert
10.12.12, 13:00
Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen 2012) Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen 2012) Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen 2012)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 825 /IX.L. Z.2 Datum: 03.12.2012 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 11.12.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 18.12.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Denkmalpflege; Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen 2012 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja X Nein 2 Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich. 2. Es wird beschlossen, auf der Grundlage des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Köln vom 02.08.2012 zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen gem. § 35 Abs. 3 Nr. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG) den z. Z. vorliegenden Antrag auf Fassadeninstandsetzung u. konstruktive Sicherungsarbeiten sowie Fensterinstandsetzung an der dreiflügeligen Hofanlage in Roderath, Bouderather Straße 4 bei Gesamtkosten von rd. 16.000,00 C mit einer Fördersumme in Höhe von 9.500,00 € zu bezuschussen. Hierbei kann eine Spende in Höhe von 4.275,00 € auf den zu erbringenden gemeindlichen Eigenanteil angerechnet werden. Begründung: In seiner Sitzung am 11.09.2012 hat der Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss u. a. beschlossen, für die Förderung kleinerer denkmalpflegerischer Maßnahmen in der Bevölkerung zu werben und über eingehende Förderanträge im Rahmen der Dringlichkeit zu entscheiden. Zu einem Antrag wurde im Rahmen eines am 30.10.2012 gefassten Dringlichkeitsbeschlusses bereits ein Zuschuss gewährt. Darüber hinaus wurde in der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses für einen weiteren Antrag eine Förderung gewährt. Die dreiflügelige Hofanlage in Roderath, Bouderather Straße 4, wird seit dem Frühjahr umfangreich saniert. Die vorgesehenen Arbeiten wurden im Vorfeld mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege besprochen. Zwischenzeitlich konnte im Rahmen einer erneuten Begehung der Fortgang der Arbeiten besichtigt werden. Insbesondere konstruktive Sicherungsarbeiten am Fachwerk, an den Kölner Decken sowie der Einbau neuer Fenster im OG betragen einen erheblichen finanziellen Aufwand. Darüber hinaus wurden bislang von den Eigentümern rd. 200 Arbeitsstunden in das 3 Objekt investiert. Für die zuvor genannten Sanierungsteilabschnitte sind Kosten von rd. 16.000,00 € entstanden. Es wird vorgeschlagen, den Objektinhabern einen Zuschuss in Höhe von 9.500,00 € zu gewähren. Es ist hierbei berücksichtigt, dass der vorgeschlagene Förderbetrag unter Abwägung der Wertigkeit des Baudenkmals, die Bedeutung für das Ortsbild, des Anteils an bestandserhaltenen Restaurierungsmaßnahmen sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Objektinhabers und der vorgesehenen Eigenleistungsanteils ermittelt wurde. Der gemeindliche Eigenanteil, der sich auf 50 % der zu gewährenden Fördersumme beläuft, wird zu 90 % von den Antragstellern durch jeweilige Spende an den Förderverein Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege übernommen und sich somit auf 475,00 € belaufen. Im Haushaltsplan 2012 sind entsprechende Mittel veranschlagt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister