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Beschlussvorlage (Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Langerwehe im Jahr 2013)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
26.11.12, 18:14
Aktualisiert
26.11.12, 18:14
Beschlussvorlage (Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Langerwehe im Jahr 2013) Beschlussvorlage (Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Langerwehe im Jahr 2013)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 19.11.2012 Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Soziale Angelegenheiten Az.: 123-11 Vorlagennummer: VL-110/2012 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses; des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Langerwehe im Jahr 2013 Sachdarstellung: Die I.V.PRO Langerwehe e.V. – Interessenvereinigung PRO Langerwehe e.V. hat mit Schreiben vom 17.09.2012 die Genehmigungen von Sonntagsöffnungen anlässlich des Frühlingsmarktes im Gewerbegebiet am 14.04.2013, des Sommerfestes am 07.07.2013 und des Töpfermarktes am 01.12.2013 für Langerwehe beantragt. Nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) dürfen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Von der Freigabe der Tage nach Abs. 1 sind drei Adventssonntage, 1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW ausgenommen. Gemäß § 6 Abs. 4 LÖG NRW wird die zuständige örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, das Offenhalten von Verkaufsstellen durch ordnungsbehördliche Verordnung zu erlassen. Der Zeitraum, während dessen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, ist anzugeben. Er darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und muss spätestens um 18.00 Uhr enden. Finanzielle Auswirkungen: keine Drucksache VL-110/2012 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat: Der Rat beschließt: den Erlass der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Langerwehe im Jahr 2013“. Der Bürgermeister (Göbbels)