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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 169, E. - Friesheim, Kindergarten Bolzengasse; Aufstellungsbeschluss über die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gem. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
18.11.11, 06:26
Aktualisiert
02.12.11, 06:51
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 169, E. - Friesheim, Kindergarten Bolzengasse; 
Aufstellungsbeschluss über die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gem. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 169, E. - Friesheim, Kindergarten Bolzengasse; 
Aufstellungsbeschluss über die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gem. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren))

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 499/2011 Az.: 61. 21-20 / 169 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 15.11.2011 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 30.11.2011 vorberatend Rat 13.12.2011 beschließend Betrifft: 16.11.2011 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 169, E. - Friesheim, Kindergarten Bolzengasse; Aufstellungsbeschluss über die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gem. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des § 13a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 169, Erftstadt - Friesheim, Kindergarten Bolzengasse. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bebauungsplan - Vorentwurf zu erarbeiten und zur Beschlussfassung über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs.2 und 4 Abs.2 BauGB vorzulegen. Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 169, E. - Friesheim, Kindergarten Bolzengasse, soll die planungsrechtliche Vorraussetzung für die Erweiterung (Anbau) des vorhandenen Kindergartens an der Bolzengasse geschaffen werden. Bezüglich des Bedarfs und Bauumfangs wird auf die Beschlussfassung zu V 88/ 2009, Jugendhilfeausschuss am 18.02.2009, verwiesen. Aufgrund der Gesamtgröße des zukünftigen Gebäudekörpers, der mit einer Länge von über 50 m (geschlossene Bauweise) nicht der Bebauungsstruktur der Nachbarbebauung entspricht und somit nicht nach § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) genehmigt werden kann, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Damit durch das planungsrechtlich erforderliche Bebauungsplanverfahren keine zeitliche Verzögerung des Baubeginns eintritt, soll das Planverfahren im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. Das Verfahren nach § 13a BauGB gilt für Bebauungspläne, mit denen die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung städtebaulich entwickelt werden. Diese Bebauungspläne bedürfen u.a. keiner Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie keines Umweltberichtes nach § 2a BauGB; darüber hinaus gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu erwarten sind, gem. § 13a BauGB als erfolgt oder zulässig. Daneben kann im „beschleunigten Verfahren“ auch von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung sowie von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden abgesehen werden. Da die Planung auch die erforderlichen Kriterien des § 19 (2) Baunutzungsverordnung (Grundfläche von weniger als 20.000 qm) erfüllt, wird empfohlen, den Bebauungsplan auf dieser Grundlage (§ 13a BauGB)durchzuführen. (Dr. Rips) -2-