Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
116 kB
Datum
15.05.2013
Erstellt
03.05.13, 18:09
Aktualisiert
03.05.13, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Vereinbarung
zwischen
der GemeindeLangerwehe, vertreten durch den Bürgermeister, Schönthaler Str.
4, 52379Langerwehe
und
der Verwaltung Prinzen von Merode, KreuzheFrenstF.1, 52379 Langerwehe
über die Durchfi,ihrungvon standesamtlichenEheschließungenauf SchlossMerode
Die Gemeinde Langerwehe und die Verwaltung Prinzen von Merode vereinbaren
einvernehmlich unter den nachfolgend aufgefühnen Bedingungen, standesamtliche
Eheschließungenauf SchlossMerode durchzuführen:
1)
Zu Beginn eines jeden Jahres werden gemeinsamdie Termine für die Eheschließungen
festgelegt,wobei die Anzahl auf einen Freitagpro Quartal beschränktwird.
2)
An den vereinbarten Tagen flihrt die Gemeinde Langerwehe innerhalb eines durch das
StandesamtfestzulegendenZeitrahmensEheschließungenauf Schloss Merode durch. Die
Terminvergabeerfolgt ausschließlichdurch das Standesamtder GemeindeLangerwehe.
3)
Die Verwaltung Prinzen von Merode stellt einen geschlossenenRaum in würdigem
Rahmen zur Verfiigung. Eine eventuelleBeschallungist aus Datenschutzgründenauf den
Raum zu beschränken.
4)
Dem Standesbeamtenwird flir die Vorbereitung der Eheschließungen und flir ggf.
erforderlicheBürotätigkeiten ein entsprechender
Raum mit Telefon zur Verfügung gestellt.
5)
Die Eheschließungenerfordern eine vorherige Vorsprachebeim Standesamtder Gemeinde
Langewehe.
6)
Für die ordnungsgemäßeDurchführung der standesamtlichenTrauungenist ausschließlich
die GemeindeLangerweheverantwortlich.
Alle aus der Nutzung des Schlossesund seinerAnlagen sich ergebendenRisiken trägt die
Verwaltung Prinzen von Merode.
7)
Über die Trauzeremonie hinausgehende Planungen und Durchftihrungen eines
Rahmenprogrammserfolgen in alleiniger Verantwortung der Verwaltung Prinzen von
Merode und erfordern eine gesonderteund getrennteRechnungslegung.
B)
Die Verwaltung Prinzen von Merode betreibt die Werbung ftr Hochzeitsfeiernim Schloss
und stellt dem Standesamt der Gemeinde Langerwehe unentgeltlich diesbezügliche
Prospekte zur Aushändigung an interessierte Brautpaare nrr Verfligung. Die
Prospektgestaltungwird vor Drucklegungmit der GemeindeLangerweheabgestimmt.
Die Gemeindeverweist auf ihrer Homepageauf die Internetseitedes Schlosses,soweit die
dort getroffenenAussagenmit den Vereinbarungenübereinstimmen.
9)
Die Verwaltung Prinzen von Merode hat der Gemeinde Langerwehe pro Trauung eine
in Höhe von 250,00€ zu zahlen.
Verwaltungskostenpauschale
Die Abrechnung der Gebührenerfolgt Quartalsweise.
l0)
Diese Vereinbarung gilt zunächst bis zum 3 I . Dezember 2013. Sie verlängert sich
stillschweigendjeweils um ein Jahr, wenn sie nicht von einer Vertragsparteischriftlich bis
ztrm 30. Septemberdes Jahresgekündigtwird.
52379Langerwehe,den
( Göbbels)
Charles-LouisPrinz von Merode