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Beschlussvorlage (Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2013 hier: Gebührenbedarfsrechnung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
26.11.12, 18:14
Aktualisiert
26.11.12, 18:14
Beschlussvorlage (Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2013
hier: Gebührenbedarfsrechnung) Beschlussvorlage (Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2013
hier: Gebührenbedarfsrechnung)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 14.11.2012 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Br. Vorlagennummer: VL-103/2012 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2013 hier: Gebührenbedarfsrechnung Sachdarstellung: Die Kosten für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (31 Kleinkläranlagen / geschlossene Gruben) sind durch die Erhebung von Gebühren nach § 6 ff. Kommunalabgabengesetz (KAG) zu decken. Der derzeitige Gebührensatz wurde am 06. Dezember 2007 durch den Rat der Gemeinde festgesetzt. Auf Grund einer am 12. November 2012 durchgeführten Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 wurde festgestellt, dass die Gebührensätze angepasst werden müssen. Grundlage für die Anpassung ist die Erhöhung der Abfuhrentgeltung des Abfuhrunternehmers zum 01. Januar 2013 und eine Mindereinnahme von 669,38 € aus dem Jahr 2011. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Entwurfsfassung der überarbeiteten Satzung ist als Anlage ebenfalls beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Es sind keine finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde zu erwarten, da eine evtl. Mindereinnahme bzw. Mehreinnahme im folgenden Jahr in der Gebührenkalkulation ausgeglichen wird. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat Drucksache VL-103/2012 1. Seite - 2 - die Festsetzung der Gebühren für die Entsorgungvon Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß der beigefügten Berechnung für die Entsorgungaus Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben a) bei Sammelabfuhren: b) bei Einzelabfuhren: 44,55 €/m³ 50,00 €/m³ Nachrichtlich alt 36,43 €/m³ 44,00 €/m³ abgefahrenen Grubeninhaltes; 2. den Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Langerwehe in der beratenen Entwurfsfassung. Der Bürgermeister (Göbbels)