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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage VL-103/2012)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
39 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
26.11.12, 18:14
Aktualisiert
26.11.12, 18:14
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage VL-103/2012)

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Inhalt der Datei

Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Fassung der 3. Änderung vom Artikel 1 1. § 11 Absatz 1 der 2. Änderungssatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungs- anlagen in der Gemeinde Langerwehe vom 11. 12. 2007 wird wie folgt gefasst: § 11 Gebührensätze (1) Bei Sammelabfuhr (Abfuhr aus mehreren Gruben) beträgt die Benutzungsgebühr für die Entsorgung aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben: abgefahrenen Grubeninhaltes. 44,55 Euro/m³ Für Einzelabfuhren beträgt die Benutzungsgebühr für die Entsorgung aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben: abgefahrenen Grubeninhaltes. 50,00 Euro/m³ Artikel 2 Inkrafttreten Diese 3. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 11 Abs. 1 der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Langerwehe vom 11. Dezember 2007 außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Langerwehe, den Der Bürgermeister (Göbbels)