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Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
104 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
01.03.13, 13:00
Aktualisiert
01.03.13, 13:00
Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 899 /IX.L. Z.1 Datum: 01.03.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 05.03.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 12.03.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 19.03.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: x Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, a) zu den vorgetragenen Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung für die 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB die in der nachfolgenden Begründung dargestellten Abwägungen vorzunehmen und die in Spalte 4 dieser Begründung empfohlenen Beschlüsse zu fassen. Inhalt dieser 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, ist, zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich Urgasse bzw. Zum Mertesberg die überbaubaren Flächen auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 436, 428, 302, 303, 304 und 305 neu festzusetzen. b) Gem. § 10 Abs. 1 BauGB wird hiermit der Satzungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, gefasst. c) Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss dieser 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2 ortsüblich bekannt zu machen. Begründung: In seiner Sitzung am 18.12.2012 beschloss der Gemeinderat, zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich Urgasse bzw. Zum Mertesberg die überbaubaren Flächen auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 436 und 428 (Bereich Urgasse) sowie auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 302, 303, 304 und 305 (Zum Mertesberg) neu festzusetzen und hat hierzu den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Er hat darüber hinaus beschlossen, die 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen und 3 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung erfolgte nach Bekanntmachung im Gemeindeblatt am 09.02.2013 in der Zeit vom 18.02. – 18.03.2013. Darüber hinaus erfolgte eine Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB. Während der öffentlichen Auslegung sind die nachfolgenden Stellungnahmen von der berührten Öffentlichkeit, von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen. Es wird vorgeschlagen, hierzu die in Spalte 3 der nachfolgenden Tabelle dargestellten Abwägungen vorzunehmen und darüber hinaus die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse zu fassen. Dort, wo keine Bedenken vorgetragen wurden, wird vorgeschlagen, dies zur Kenntnis zu nehmen. Lfd.Nr. Betroffener Bür- Vorgebrachte Stellungnahme, Be- Beschluss ger/Behörde, Träger denken, Anregungen öffentlicher Belange Abwägung der Gemeinde 1. PLEdoc GmbH, Essen, Schreiben vom 28.01.2013 DB Services Immobilien GmbH, Köln, Schreiben vom 28.01.2013 Der gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen. Kenntnis genommen. Keine Bedenken und Anregungen Kenntnis genommen. 3. Gemeinde Blankenheim, Schreiben vom 28.01.2013 Belange der Gemeinde Blankenheim sind nicht betroffen Kenntnis genommen. 4. Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Schreiben vom 29.01./04.02.2013 Die mir vorliegenden Informationen ergeben keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen, sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde, mein KBD oder die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. 2. Abwägung der Gemeinde: Es wird vorgeschlagen, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 5. Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf, Schreiben vom Keine grundsätzlichen Bedenken. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter Kenntnis genommen. 4 Gebäudeteile – eine Höhe von 20 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung zur Prüfung zuzuleiten. 05.02.2013 Abwägung der Gemeinde: Im Änderungsbereich des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, sind ausschließlich Wohngebäude geringer Höhe, Garagen und Nebenanlagen zulässig innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Sofern bauliche Anlagen geplant werden, die nicht Bebauungsplankonform sind, sind der Gemeinderat wieder bzw. die Baugenehmigungsbehörde zu beteiligen. Es wird daher vorgeschlagen, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Kenntnis genommen. 6. Deutsche Flugsicherung, Schreiben vom 07.02.2013 Es werden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht. Kenntnis genommen. 7. KEV Schleiden GmbH – Netztechnik, Kall, Schreiben vom 12.02.2013 Keine Bedenken Kenntnis genommen. 8. Gemeinde Schreiben 12.02.2013 Die Bauleitplanung gilt als mit der Gemeinde Dahlem abgestimmt. Kenntnis genommen. 9. Straßen NRW – Regionalniederlassung VilleEifel, Schreiben vom 12.02.2013 Keine grundsätzlichen Bedenken. Kenntnis genommen. 10. Bezirksregierung Köln – Obere Wasserbehörde Schreiben vom 31.01.2013 Zuständigkeit ist nicht betroffen. Kenntnis genommen. 11. Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 304 Aufgrund der Topografie des Geländes sollte die überbaubare Fläche in Richtung Süden verschoben werden, damit eine ausreichende Fläche für Zuwegung zum Gebäude vorhanden ist. Dahlem, vom Abwägung der Gemeinde: Der Hinweis der Eigentümer ist gerechtfertigt. Ausgehend von der Straße „Zum Mertesberg“ sollte aufgrund dessen von der vorderen Gebäudeflucht der Wohngebäude Zum Mertesberg 8 und 12 ausgehend auf dem Grundstück Nr. 304 eine Bautiefe von 16,0 m neu festgesetzt werden. Die Plandarstellung sollte dahingehend verändert werden. Auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr. 304 ist die überbaubare Fläche ausgehend von der vorderen Gebäudeflucht der Wohngebäude 8 und 12 mit einer Bautiefe von 16,0 m neu festzusetzen. 5 12. Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie NRW, Dortmund, Schreiben vom 14.02.2013 Es werden keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen. Kenntnis genommen. Da Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung zu dieser 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, noch bis zum 18.03.2013 eingehen können, wird über weitere, noch eingehende Stellungnahmen bis zur Gemeinderatssitzung am 19.03.2013 berichtet. Die Plandarstellungen zur 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck mit Begründung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Es wird vorgeschlagen, hierzu den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister