Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
104 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
01.03.13, 13:00
Aktualisiert
01.03.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 899 /IX.L. Z.1
Datum: 01.03.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
05.03.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
12.03.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
19.03.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur
Vorheck, im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
x Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen,
a) zu den vorgetragenen Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung für die 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck, gem. §§
3 und 4 Abs. 2 BauGB im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB die in der
nachfolgenden Begründung dargestellten Abwägungen vorzunehmen und die in
Spalte 4 dieser Begründung empfohlenen Beschlüsse zu fassen.
Inhalt dieser 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, ist, zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich Urgasse bzw. Zum Mertesberg
die überbaubaren Flächen auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 11
Nr. 436, 428, 302, 303, 304 und 305 neu festzusetzen.
b) Gem. § 10 Abs. 1 BauGB wird hiermit der Satzungsbeschluss zur 9. Änderung
des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck,
gefasst.
c) Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist der Beschluss dieser 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2 ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
In seiner Sitzung am 18.12.2012 beschloss der Gemeinderat, zu einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung im Bereich Urgasse bzw. Zum Mertesberg die
überbaubaren Flächen auf den Grundstücken Gemarkung Marmagen, Flur 11 Nr.
436 und 428 (Bereich Urgasse) sowie auf den Grundstücken Gemarkung
Marmagen, Flur 11 Nr. 302, 303, 304 und 305 (Zum Mertesberg) neu festzusetzen
und hat hierzu den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
gefasst. Er hat darüber hinaus beschlossen, die 9. Änderung des Bebauungsplanes
F 2, Marmagen, im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen und
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die öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. §§ 3 und 4 Abs.
2 BauGB vorzunehmen.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Begründung erfolgte nach Bekanntmachung im Gemeindeblatt am 09.02.2013 in der Zeit vom 18.02. –
18.03.2013. Darüber hinaus erfolgte eine Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB.
Während der öffentlichen Auslegung sind die nachfolgenden Stellungnahmen von
der berührten Öffentlichkeit, von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen. Es wird vorgeschlagen, hierzu die in Spalte 3 der nachfolgenden
Tabelle dargestellten Abwägungen vorzunehmen und darüber hinaus die in Spalte 4
empfohlenen Beschlüsse zu fassen. Dort, wo keine Bedenken vorgetragen wurden,
wird vorgeschlagen, dies zur Kenntnis zu nehmen.
Lfd.Nr.
Betroffener
Bür- Vorgebrachte Stellungnahme, Be- Beschluss
ger/Behörde, Träger denken, Anregungen
öffentlicher Belange
Abwägung der Gemeinde
1.
PLEdoc GmbH, Essen,
Schreiben
vom
28.01.2013
DB Services Immobilien
GmbH, Köln, Schreiben
vom 28.01.2013
Der gekennzeichnete Bereich berührt
keine Versorgungseinrichtungen.
Kenntnis genommen.
Keine Bedenken und Anregungen
Kenntnis genommen.
3.
Gemeinde Blankenheim,
Schreiben
vom
28.01.2013
Belange der Gemeinde Blankenheim
sind nicht betroffen
Kenntnis genommen.
4.
Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst,
Schreiben
vom
29.01./04.02.2013
Die mir vorliegenden Informationen
ergeben keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln. Eine
Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann
gleichwohl nicht gewährt werden. Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen,
sofern Kampfmittel gefunden werden. In
diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde, mein KBD oder die
nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
2.
Abwägung der Gemeinde:
Es wird vorgeschlagen, den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
5.
Wehrbereichsverwaltung
West,
Düsseldorf,
Schreiben
vom
Keine grundsätzlichen Bedenken. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche
Anlagen – einschl. untergeordneter
Kenntnis genommen.
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Gebäudeteile – eine Höhe von 20 m
nicht überschreiten. Sollte entgegen
meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung zur Prüfung zuzuleiten.
05.02.2013
Abwägung der Gemeinde:
Im Änderungsbereich des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, sind ausschließlich Wohngebäude geringer Höhe, Garagen und Nebenanlagen zulässig innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Sofern bauliche Anlagen geplant
werden, die nicht Bebauungsplankonform sind, sind der Gemeinderat wieder
bzw. die Baugenehmigungsbehörde zu
beteiligen.
Es wird daher vorgeschlagen, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnis genommen.
6.
Deutsche
Flugsicherung, Schreiben vom
07.02.2013
Es werden keine Bedenken und Anregungen vorgebracht.
Kenntnis genommen.
7.
KEV Schleiden GmbH –
Netztechnik,
Kall,
Schreiben
vom
12.02.2013
Keine Bedenken
Kenntnis genommen.
8.
Gemeinde
Schreiben
12.02.2013
Die Bauleitplanung gilt als mit der Gemeinde Dahlem abgestimmt.
Kenntnis genommen.
9.
Straßen NRW – Regionalniederlassung VilleEifel, Schreiben vom
12.02.2013
Keine grundsätzlichen Bedenken.
Kenntnis genommen.
10.
Bezirksregierung Köln –
Obere Wasserbehörde Schreiben
vom
31.01.2013
Zuständigkeit ist nicht betroffen.
Kenntnis genommen.
11.
Eigentümer des Grundstückes
Gemarkung
Marmagen, Flur 11 Nr.
304
Aufgrund der Topografie des Geländes
sollte die überbaubare Fläche in Richtung Süden verschoben werden, damit
eine ausreichende Fläche für Zuwegung
zum Gebäude vorhanden ist.
Dahlem,
vom
Abwägung der Gemeinde:
Der Hinweis der Eigentümer ist gerechtfertigt. Ausgehend von der Straße „Zum
Mertesberg“ sollte aufgrund dessen von
der vorderen Gebäudeflucht der Wohngebäude Zum Mertesberg 8 und 12
ausgehend auf dem Grundstück Nr. 304
eine Bautiefe von 16,0 m neu festgesetzt werden. Die Plandarstellung sollte
dahingehend verändert werden.
Auf dem Grundstück
Gemarkung Marmagen,
Flur 11 Nr. 304 ist die
überbaubare
Fläche
ausgehend von der vorderen Gebäudeflucht der
Wohngebäude 8 und 12
mit einer Bautiefe von
16,0 m neu festzusetzen.
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12.
Bezirksregierung
Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie NRW,
Dortmund,
Schreiben
vom 14.02.2013
Es werden keine Bedenken oder Anregungen vorgetragen.
Kenntnis genommen.
Da Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit
Begründung zu dieser 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen, noch bis
zum 18.03.2013 eingehen können, wird über weitere, noch eingehende Stellungnahmen bis zur Gemeinderatssitzung am 19.03.2013 berichtet.
Die Plandarstellungen zur 9. Änderung des Bebauungsplanes F 2, Marmagen,
Urgasse/Zum Mertesberg/Zur Vorheck mit Begründung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Es wird vorgeschlagen, hierzu den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.
1 BauGB zu fassen.
gez. Pracht
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Bürgermeister