Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Dorfgemeinschaftszentrum Marmagen hier: Antragstellung zur Gewährung von Mitteln aus der Dorferneuerung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
77 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
01.03.13, 15:00
Aktualisiert
01.03.13, 15:00
Beschlussvorlage (Dorfgemeinschaftszentrum Marmagen
hier:	Antragstellung zur Gewährung von Mitteln aus der Dorferneuerung) Beschlussvorlage (Dorfgemeinschaftszentrum Marmagen
hier:	Antragstellung zur Gewährung von Mitteln aus der Dorferneuerung) Beschlussvorlage (Dorfgemeinschaftszentrum Marmagen
hier:	Antragstellung zur Gewährung von Mitteln aus der Dorferneuerung)

öffnen download melden Dateigröße: 77 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 952 /IX.L. Datum: 01.03.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 05.03.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 12.03.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 19.03.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Dorfgemeinschaftszentrum Marmagen hier: Antragstellung zur Gewährung von Mitteln aus der Dorferneuerung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Gewährung von Mitteln aus der Dorferneuerung für das Projekt „Dorfgemeinschaftszentrum Marmagen“ bei der Bezirksregierung zu stellen und nach entsprechender Mittelbewilligung in den Jahren 2013 und 2014 umzusetzen. Begründung: Mit Vorlage 878 wurde erstmals über das Projekt „Dorferneuerungsmaßnahme Dorfgemeinschaftszentrum Marmagen“ informiert und in der Ratssitzung am 18.12.2012 folgender Beschluss gefasst: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Regionalmanagement der LEADER-Region Eifel einen Förderantrag zur geplanten Dorferneuerungsmaßnahme zu stellen“ Die finanzierung des Projektes ist in der Haushaltsplanung für das Jahr 2013 zu berücksichtigen. Wie bereits in der Ratssitzung am 18.12.2012 mitgeteilt, konnte das vorbereitendeGespräch mit der Bezirksregierung zur evtl. Einplanung des Projekts nicht mehr in 2012 stattfinden, das Treffen fand am 05.02.2013 in Marmagen statt, hierüber wurde in der Ratssitzung am gleichen Tag kurz informiert. In diesem antragsvorbereitenden Gespräch wurde seitens der Vertreter der Bezirksregierung deutlich, dass das geplante Projekt nach den Richtlinien der Dorferneuerung grundsätzlich förderungsfähig ist, besonderer Wert wird darauf gelegt, dass das Dorfgemeinschaftszentrum aus den Gebäudekomplexen Turnhalle und Pfarrheim besteht. Eine alleinige Sanierungsmaßnahme im Bereich des Turnhallenkomplexes wäre nicht förderfähig. Im Gespräch wurde vorab geklärt, dass Eigenleistungen insgesamt förderfähig sind, wichtig in diesem Zusammenhang ist die Mitarbeit möglichst vieler Helferinnen und Helfer aus Vereinen und Bevölkerung. Dies auch vor dem Hintergrund der zukünftig erweiterten Nutzungsmöglichkeiten. Da die Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Marmagen nach den Förderrichtlinien nicht Antragsteller und Projektträger sein kann, ist über einen mit der Kirche abzuschließenden langfristigen Nutzungsvertrag die mögliche Umsetzung des Projekts sicherzustellen. Dieser abzuschließende Vertrag ist unbedingte Voraussetzung zur Antragstellung und Umsetzung. Hierzu wird auf Vorlage 957 verwiesen. 3 Der Dorferneuerungsantrag muss bis Ende Mai 2013 der Bezirksregierung vorliegen, damit das Projekt startend in 2013 und abschließend in 2014 verwirklicht werden kann. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister