Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
77 kB
Datum
19.03.2013
Erstellt
01.03.13, 15:00
Aktualisiert
01.03.13, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 952 /IX.L.
Datum: 01.03.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
05.03.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
12.03.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
19.03.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Dorfgemeinschaftszentrum Marmagen
hier: Antragstellung zur Gewährung von Mitteln aus der Dorferneuerung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Gewährung von Mitteln aus der Dorferneuerung für das Projekt „Dorfgemeinschaftszentrum Marmagen“ bei der Bezirksregierung zu stellen und nach entsprechender Mittelbewilligung in den Jahren 2013
und 2014 umzusetzen.
Begründung:
Mit Vorlage 878 wurde erstmals über das Projekt „Dorferneuerungsmaßnahme Dorfgemeinschaftszentrum Marmagen“ informiert und in der Ratssitzung am 18.12.2012
folgender Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Regionalmanagement der LEADER-Region Eifel einen Förderantrag zur geplanten Dorferneuerungsmaßnahme zu stellen“ Die finanzierung des Projektes ist in der Haushaltsplanung für das Jahr 2013 zu berücksichtigen.
Wie bereits in der Ratssitzung am 18.12.2012 mitgeteilt, konnte das vorbereitendeGespräch mit der Bezirksregierung zur evtl. Einplanung des Projekts nicht mehr in
2012 stattfinden, das Treffen fand am 05.02.2013 in Marmagen statt, hierüber wurde
in der Ratssitzung am gleichen Tag kurz informiert.
In diesem antragsvorbereitenden Gespräch wurde seitens der Vertreter der Bezirksregierung deutlich, dass das geplante Projekt nach den Richtlinien der Dorferneuerung grundsätzlich förderungsfähig ist, besonderer Wert wird darauf gelegt, dass das
Dorfgemeinschaftszentrum aus den Gebäudekomplexen Turnhalle und Pfarrheim
besteht. Eine alleinige Sanierungsmaßnahme im Bereich des Turnhallenkomplexes
wäre nicht förderfähig.
Im Gespräch wurde vorab geklärt, dass Eigenleistungen insgesamt förderfähig sind,
wichtig in diesem Zusammenhang ist die Mitarbeit möglichst vieler Helferinnen und
Helfer aus Vereinen und Bevölkerung. Dies auch vor dem Hintergrund der zukünftig
erweiterten Nutzungsmöglichkeiten.
Da die Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Marmagen nach den Förderrichtlinien
nicht Antragsteller und Projektträger sein kann, ist über einen mit der Kirche abzuschließenden langfristigen Nutzungsvertrag die mögliche Umsetzung des Projekts
sicherzustellen. Dieser abzuschließende Vertrag ist unbedingte Voraussetzung zur
Antragstellung und Umsetzung. Hierzu wird auf Vorlage 957 verwiesen.
3
Der Dorferneuerungsantrag muss bis Ende Mai 2013 der Bezirksregierung vorliegen,
damit das Projekt startend in 2013 und abschließend in 2014 verwirklicht werden
kann.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister