Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
26.11.12, 18:14
Aktualisiert
26.11.12, 18:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 14.11.2012
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
034-40 Kn
Vorlagennummer: VL-104/2012
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses;
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
Sachdarstellung:
Nicht unerhebliche Teile der derzeit gültigen Hundesteuersatzung der Gemeinde
Langerwehe sind aktuell überarbeitet worden .
Unter Berücksichtigung der Hundesteuermustersatzung (Stand 15.10.2010) ist der als
Anlage beigefügte Entwurf einer neuen Hundesteuersatzung der Gemeinde Langerwehe
erstellt worden.
Die Liste der gefährlichen Hunde wurde aktualisiert, unter § 2 Abs. 4 ist die Streichung
der Hunderasse Alano erfolgt.
Bei der Steuerbefreiung wurde unter § 3 Abs. 3 eine neue Befreiung für nachgewiesene
Therapie- und Rettungshunde aufgenommen.
Von einer Erhöhung der derzeitigen Hundesteuersätze der Gemeinde wird abgesehen,
da die Gemeinde sich bereits an den Höchstsätzen im Kreis Düren orientiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
A) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat
B) Der Rat beschließt
den Erlass einer neuen Hundesteuersatzung für die Gemeinde Langerwehe mit
Inkraftsetzung zum 01.01.2013 in der von der Verwaltung vorgelegten Entwurfsfassung.
Drucksache VL-104/2012
Der Bürgermeister
(Göbbels)
Seite - 2 -