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Beschlussvorlage (Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e der Stadt Bad Münstereifel hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
30.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e der Stadt Bad Münstereifel
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e der Stadt Bad Münstereifel
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e der Stadt Bad Münstereifel
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 04.07.2007 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1016 Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 23.10.2007 Rat 30.10.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e der Stadt Bad Münstereifel hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1016 Z-2 1. Sachverhalt: Nach der Beratung im Strukturförderungsausschuss ist die ursprünglich beschlossene Abgrenzung des Änderungsbereichs beizubehalten. Auf dieser Grundlage sind die weiteren Verfahrensbeschlüsse mit der Kartenunterlage, in der die irrtümlich ausgenommene Fläche im Bereich des Parallelweges mit aufgenommen ist, zu fassen. Die währen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Trägerbeteiligung eingeganenen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege teilte mit, dass eine konkrete Aussage zu den Belangen des Bodendenkmalschutzes zur Zeit nicht möglich sei, da noch keine systematische Erfassung der Bodendenkmäler im Plangebiet erfolgt sei. Die beabsichtigten Bebauungsplanänderungen bereiten jedoch keine zusätzlichen Eingriffe in das Bodengefüge vor. Sie regeln lediglich die Zulässigkeit von Spielhallen und Vergnügungsstätten. Belange der Bodendenkmalpflege werden somit nicht beeinträchtigt. Hans-Dieter Graf, Kölner Str. 1, Bad Münstereifel, regte an, für den Bereich des Flurstücks Nr. 3381 die zulässige GRZ von 0,4 auf 1,0 zu erhöhen und die GFZ entsprechend anzupassen. Da nur die Zulässigkeit von Spielhallen und Vergnügungsstätten Gegenstand des Verfahrens ist, kann der Anregung des Bürgers in diesem Verfahren nicht gefolgt werden. Es wäre ein getrenntes Änderungsverfahren notwendig. Die Eheleute Karin und Siegfried Trautmann, Hennesweg 24, Bad Münstereifel, wiesen auf Hangabrutsche im Bereich des Hennesweges hin. Sie halten Grund und Boden in diesem Bereich für eine Bebauung ungeeignet. Die Eheleute Christine Fischer-Ovelhey und Michael Ovelhey, Hennesweg 58, Bad Münstereifel, wiesen auf die örtlichen Verhältnisse (Hanglage, Hangwasser) und die damit verbundenen Hangbewegungen hin. Sie lehnten eine Bebauung der nördlich des Sittardweges liegenden Freiflächen ab. Sie forderten ein hydrogeologisches Gutachten für den Planungsraum und wiesen auf den Naturschutzaspekt hin. Die Anregungen sind für dieses Verfahren gegenstandslos, da nur die Zulässigkeit von Spielhallen und Vergnügungsstätten Gegenstand des Verfahrens ist. Eine zusätzliche bauliche Inanspruchnahme wird nicht vorbereitet. Unter Wertung der Anregungen sind die Änderungsentwürfe der Bebauungspläne erarbeitet worden. Um das Verfahren weiter zu führen, können nunmehr die Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschlüsse gefasst werden. 2. Rechtliche Würdigung Die Änderung der betreffenden Bebauungspläne beinhaltet den Ausschluss von Spielhallen und sonstigen Vergnügungsstätten in bestimmten Bereichen der Kernstadt im Rahmen der im Baugesetzbuch festgelegten Planungshoheit der Stadt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten belaufen sich auf € 3.000,00. Hierin enthalten sind auch die Kosten für den Einfachen Bebauungsplan Nr. 71 „Stadtkern und Kölner Str. West“. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Entfällt Seite 3 von Ratsdrucksache 1016 Z-2 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen - entfällt Bei Bauleitplanungen bzw. Änderungen dieser, handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und den öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: A) Es wird beschlossen, die Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e aufzustellen. Die Geltungsbereiche der Änderungen der Bebauungspläne erfassen zentrumsnahe und relativ zentrumsnahe Bereiche der Kernstadt und sind im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. B) Unter Wertung der Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird der Entwurf der Änderungen der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e nebst Begründung und Textteil beschlossen. C) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e mit Begründung und Textteil für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.