Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
29.04.2009
Erstellt
19.03.09, 22:01
Aktualisiert
19.03.09, 22:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 05.01.2009
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1379 Z-3
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
27.01.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Mobilfunkanlage Eicherscheid
hier: Standortfrage
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1379 Z-3
1. Sachverhalt:
Bereits in den letzten Sitzungen des Ausschusses wurde über den geplanten Mobilfunkstandort in
Eicherscheid berichtet, so wie eine Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt. Demnach
gehören Festlegungen von Grenzwerten oder die Kommentierung der zu diesem Thema erstellten
Studien nicht zu dem Aufgabenbereich der Bundesnetzagentur. Aus diesem Grund wurde diese
Aufstellung der Fragen der Bürger an das Bundesamt für Strahlenschutz weitergeleitet.
Die Stellungnahme des Strahlenschutzamtes mit umfangreichen Informationen ist zur
Kenntnisnahme beigefügt.
Des weiteren erhalten Sie :
- einen Übersichtsplan über die vorhandenen Standorte
- eine Stellungnahme der Firma o2
2. Rechtliche Würdigung
Die rechtliche Beurteilung muss auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des § 35
BauGB erfolgen.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Um Beratung wird gebeten.