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Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
19.05.2009
Erstellt
23.04.09, 21:38
Aktualisiert
23.04.09, 21:38
Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald"
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.04.2009 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl./Sh Nr. der Ratsdrucksache: 1583 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 29.04.2009 Haupt- und Finanzausschuss 14.05.2009 Rat 19.05.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1583 1. Sachverhalt: Die Vorverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt. Aufgrund der in diesem Verfahren eingegangenen Stellungnahmen, die zur Kenntnisnahme beigefügt sind, wurde das Verfahren aufgeteilt. In der Sitzung des Rates am 24.06.2008 ist bereits ein Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss für den Teilbereich 1, der die planerische Grundlage schaffen soll für die Errichtung einer gewerblichen Halle der Fa. Phiesel, gefasst worden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 07.07.2008 bis 07.08.2008 stattgefunden, die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind beigefügt. Da von den benachbarten Grundstückseigentümer u.a. die Frage der Lärmimmissionen angesprochen wurden, wurde eine schalltechnische Untersuchung für den angesprochenen Bereich durchgeführt. Hierin wurde die Auswirkung der geplanten Gewerbebetriebserweiterung auf das vorhandene angrenzende Dorfgebiet als auch auf das entlang der Straße „Webersbenden“ geplante Mischgebiet untersucht. Auszüge aus dem Gutachten mit der Zusammenfassung des Ergebnisses sind zur Kenntnis beigefügt. Demnach wird sowohl die angrenzende Wohnbebauung im MD-Gebiet als auch eine Nutzung im geplanten Mischgebiet im Bereich Webersbenden nicht durch die geplante gewerbliche Nutzung beeinträchtigt. Die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte an allen hier betrachteten Immissionsbereichen (Antoniusstraße 3b, Planbau West, Planbau Süd und Pater-Hilger-Straße 4a und Hohweg 12) werden eingehalten und um mindestens 6dB unterschritten. Um den anderen Einwendungen entgegenzukommen wurden die Planungen im Bereich der gewerblichen Nutzung jedoch überarbeitet. Insbesondere wurde die Baulinie geändert, d. h. durch eine Baugrenze ersetzt und um 2 m zurückgenommen. Hierdurch wird ein größerer Abstand zum bestehenden Wohngebäude Antoniusstraße 3b gesichert. Zudem werden noch geringfügige Anpassungen bzw. Änderungen der öffentlichen Verkehrsflächen vorgenommen. Diese Änderungen machen eine erneute Offenlage für den Bereich 1 erforderlich, so dass für den gesamten Änderungsbereich eine Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen ist. Zur Fortführung des Verfahrens ist es erforderlich, einen Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen bzw. erneut zu fassen. Der Aufstellungsbeschluss ist anzupassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Bebauungsplanverfahren wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen In Bauleitplanverfahren werden Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Entfällt Seite 3 von Ratsdrucksache 1583 7. Beschlussvorschlag: (1) Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“, 2. Änderung für aufzustellen.Der Änderungsbereich erstreckt sich auf den südwestlichen Teil des Gewerbegebietes GE 1 der Gemarkung Houverath. Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. (2) Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“, 2. Änderung nebst Begründung und Textteil beschlossen. (3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“, 2. Änderung mit Textteil und Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 zu beteiligen.