Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
19.05.2009
Erstellt
23.04.09, 21:38
Aktualisiert
23.04.09, 21:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.04.2009
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl./Sh
Nr. der Ratsdrucksache: 1583
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
29.04.2009
Haupt- und Finanzausschuss
14.05.2009
Rat
19.05.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: TA Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1583
1. Sachverhalt:
Die Vorverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
wurden durchgeführt.
Aufgrund der in diesem Verfahren eingegangenen Stellungnahmen, die zur Kenntnisnahme
beigefügt sind, wurde das Verfahren aufgeteilt.
In der Sitzung des Rates am 24.06.2008 ist bereits ein Aufstellungs-, Entwurfs- und
Offenlagebeschluss für den Teilbereich 1, der die planerische Grundlage schaffen soll für die
Errichtung einer gewerblichen Halle der Fa. Phiesel, gefasst worden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 07.07.2008 bis 07.08.2008 stattgefunden, die
hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind beigefügt.
Da von den benachbarten Grundstückseigentümer u.a. die Frage der Lärmimmissionen
angesprochen wurden, wurde eine schalltechnische Untersuchung für den angesprochenen
Bereich durchgeführt. Hierin wurde die Auswirkung der geplanten Gewerbebetriebserweiterung auf
das vorhandene angrenzende Dorfgebiet als auch auf das entlang der Straße „Webersbenden“
geplante Mischgebiet untersucht. Auszüge aus dem Gutachten mit der Zusammenfassung des
Ergebnisses sind zur Kenntnis beigefügt. Demnach wird sowohl die angrenzende Wohnbebauung
im MD-Gebiet als auch eine Nutzung im geplanten Mischgebiet im Bereich Webersbenden nicht
durch
die
geplante
gewerbliche
Nutzung
beeinträchtigt.
Die
gebietsspezifischen
Immissionsrichtwerte an allen hier betrachteten Immissionsbereichen (Antoniusstraße 3b, Planbau
West, Planbau Süd und Pater-Hilger-Straße 4a und Hohweg 12) werden eingehalten und um
mindestens 6dB unterschritten.
Um den anderen Einwendungen entgegenzukommen wurden die Planungen im Bereich der
gewerblichen Nutzung jedoch überarbeitet. Insbesondere wurde die Baulinie geändert, d. h. durch
eine Baugrenze ersetzt und um 2 m zurückgenommen. Hierdurch wird ein größerer Abstand zum
bestehenden Wohngebäude Antoniusstraße 3b gesichert. Zudem werden noch geringfügige
Anpassungen bzw. Änderungen der öffentlichen Verkehrsflächen vorgenommen.
Diese Änderungen machen eine erneute Offenlage für den Bereich 1 erforderlich, so dass für den
gesamten Änderungsbereich eine Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen ist.
Zur Fortführung des Verfahrens ist es erforderlich, einen Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu
fassen bzw. erneut zu fassen. Der Aufstellungsbeschluss ist anzupassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bebauungsplanverfahren wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
In Bauleitplanverfahren werden Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren
Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Entfällt
Seite 3 von Ratsdrucksache 1583
7. Beschlussvorschlag:
(1) Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“, 2. Änderung für
aufzustellen.Der Änderungsbereich erstreckt sich auf den südwestlichen Teil des
Gewerbegebietes GE 1 der Gemarkung Houverath. Der beigefügte Übersichtsplan ist
Bestandteil des Beschlusses.
(2) Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“, 2. Änderung nebst Begründung und
Textteil beschlossen.
(3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53
„Gewerbegebiet Wald“, 2. Änderung mit Textteil und Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 zu beteiligen.