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Mitteilungsvorlage (Freiwillige Feuerwehr; hier: Rücktritt eines stellvertretenden Wehrführers)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
23.04.09, 21:38
Aktualisiert
23.04.09, 21:38
Mitteilungsvorlage (Freiwillige Feuerwehr;
hier: Rücktritt eines stellvertretenden Wehrführers) Mitteilungsvorlage (Freiwillige Feuerwehr;
hier: Rücktritt eines stellvertretenden Wehrführers)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.04.2009 - Der Bürgermeister Az: 32-60-30 Nr. der Ratsdrucksache: 1590 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Bau- und Feuerwehrausschuss 28.04.2009 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Freiwillige Feuerwehr; hier: Rücktritt eines stellvertretenden Wehrführers __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA WF PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Herr Ernst Springer hat gegenüber dem Bürgermeister schriftlich seinen Rücktritt als stellvertretender Wehrführer erklärt. Mit Urkunde des Bürgermeisters vom 24.03.2009 wurde er daher aus dem Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit und aus seiner Funktion als stellvertretender Wehrführer entlassen. 2. Rechtliche Würdigung Die Rechtsstellung des Leiters bzw. der stellvertretenden Leiter der freiwilligen Feuerwehr ergibt sich aus § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG). Danach werden der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrleiter) und bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Soweit sie nicht hauptamtlich tätig sind, sind sie zu Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen. 3. Finanzielle Auswirkungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1590 ./. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die bestehende Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) für die Freiwillige Feuerwehr wurde durch die Wehrführung der geänderten Situation angepasst. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Verwaltung und die Wehrführung wird sich in Kürze mit dem Kreisbrandmeister bezüglich der weiteren Vorgehensweise konkret abstimmen. Über das Ergebnis wird weiter berichtet. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./.