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Mitteilungsvorlage (Standorte Mobilfunkanlagen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
29.04.2009
Erstellt
23.04.09, 21:38
Aktualisiert
23.04.09, 21:38
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.04.2009 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1588 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 29.04.2009 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Standorte Mobilfunkanlagen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Von der Fa. Alpine-Energie Deutschland GmbH sind für den Netzbetreiber O2 aufgrund einer neuen Standortplanung die planungsrechtliche Situation für folgende Standorte angefragt worden: 1. Standort Wasserbehälter Peter Greven, Gemarkung Iversheim, Flur 3, Flurstück Nr. 329 2. Standort Thonwerke Arloff, Kirchheimer Straße 9, Gemarkung Arloff, Flur 8, Flurstück Nr. 292 Die planungsrechtliche Situation stellt sich in diesen Bereichen wie folgt dar: Zu 1.: Der Standort auf dem Flurstück Nr. 329, Flur 3 in der Gemarkung Iversheim liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft/Forstwirtschaft ausgewiesen. Zu 2.: Das Grundstück Gem. Arloff, Flur 8, Flurstück Nr 292. liegt im Innnebereich gem. § 34 BauGB und ist im Flächennutzungsplan mit „G“ – Gewerbliche Flächen – ausgewiesen. Die Fa. Alpine-Energie wurde über diese planungsrechtlichen Vorgaben informiert. Seite 2 von Ratsdrucksache 1588 Bewertung des Planungsstandortes zu 1.: Gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB handelt es sich bei Mobilfunkanlagen um ein privilegiertes Vorhaben. Voraussetzung für diese Privilegierung ist eine Bescheinigung des Netzbetreibers, dass dieser Außenbereichstandort für den Aufbau und den Betrieb des Netzes erforderlich ist. Am geplanten Standort Wasserbehälter Peter Greven sind bereits genehmigte und errichtete Mobilfunkanlagen vorhanden. Gegen den geplanten Standort bestehen planungsrechtlich keine Bedenken. Bewertung des Planungsstandortes 2.: Gem. den Vorschriften des § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles zulässig, wenn es sich unter anderem in die Eingenart der näheren Umgebung einfügt, die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird. Bei Mobilfunkanlagen handelt es sich um gewerbliche Nutzungen. Aufgrund der Ausweisung des Planungsgrundstückes im Flächennutzungsplan mit „G“ – Gewerbliche Nutzung – entspricht des Vorhaben dieser Ausweisung. Zudem sind auf diesem Grundstück bereits Mobilfunkanlagen vorhanden. Zu prüfen ist im Weiteren, ob es sich bei der geplanten Anlage um ein genehmigungsfreies Vorhaben im Sinne des § 65 BauO handelt. Nach § 65 BauO sind Antennen bis 10 m Höhe genehmigungsfreie Vorhaben. Bei darüber hinsaugehenden Anlagen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Bei der Beurteilung der Höhe ist einzig die Anlagenhöhe selbst Ausschlag gebend, nicht die bauliche Anlage, auf der sie errichtet wird. Grundsätzlich bestehen gegen beide Standortplanungen keine planungsrechtlichen Bedenken. Die Standorte an sich wurden auch bereits im Strukturförderungsausschuss positiv beraten. Ob aus bauordnungsrechtlicher Sicht Baugenehmigungen erforderlich sind, kann erst nach Vorlage konkreter Planungen entschieden werden. 2. Rechtliche Würdigung Bei Mobilfunkanlagen handelt es sich um Bauvorhaben, deren Zulässigkeit gem. BauGB, BauNVO und BauO zu prüfen ist. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine