Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
29.04.2009
Erstellt
23.04.09, 21:38
Aktualisiert
23.04.09, 21:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.04.2009
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1585
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Sitzungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
29.04.2009
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Mutscheid, Flur 26, Flurstück Nr. 83 - Esch, Escher
Heide 1
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Für das Flurstück Gem. Mutscheid, Flur 26, Flurstück Nr. 83 – Escher Heide 1 im Ortsteil Esch ist
ein Bauantrag für die Errichtung eines Gnadenhofes für Tiere eingegangen.
Das Flurstück ist gem. § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen und ist im
Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Es sollen verschiedene Stallgebäude, Volieren und Abstellräume entstehen, die bereits errichtet
wurden.
Der Gnadenhof ist für Tiere, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht vermittelbar sind und
werden dort von der Bauherrin ehrenamtlich versorgt und betreut.
Der Hof ist dem Tierschutzverein „Tierhaus e. V.“ angeschlossen. Auf dem Hof leben zur Zeit:
32 Schafe, 2 Pferde, 8 Hühner, 9 Enten, 2 Gänse, 3 Kaninchen, 3 Mehrschweinchen, 30 Tauben,
16 Katzen und 1 Hund.
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Durch die Lage des Grundstückes und die Eingrünung ist keine Beeinträchtigung der Umgebung
zu erwarten.
Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu o.g. Bauvorhaben wurde mit Datum vom 26.02.09
erteilt. Nach Rücksprache mit dem Kreis Euskirchen wird die Baugenehmigung vorerst auf 5 Jahre
befristet.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben ist gem. BauONW und BauGB genehmigungspflichtig.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt