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Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Houverath, Flur 34, Flurstück Nr. 177, Houverath, Webersbenden)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
29.04.2009
Erstellt
23.04.09, 21:38
Aktualisiert
23.04.09, 21:38
Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Houverath, Flur 34, Flurstück Nr. 177, Houverath, Webersbenden) Mitteilungsvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Houverath, Flur 34, Flurstück Nr. 177, Houverath, Webersbenden)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.04.2009 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1582 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 29.04.2009 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Houverath, Flur 34, Flurstück Nr. 177, Houverath, Webersbenden __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Am 4. März 2009 ist ein Bauantrag „Neubau einer Halle für den Gewerbetrieb einer Schreinerei, einer Werkstatt für Reifen- und Autoservice sowie Werkstatt für Rasenmäher und Gartengeräte und Anbau eines Bürogebäudes mit Betriebsleiterwohnung“ für das Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 34, Flurstücke Nr. 177 und 178 - Houverath, Webersbenden eingegangen. Dieser Antrag war nicht genehmigungsfähig, sodass eine Überarbeitung der Antragsunterlagen notwendig war. Mit Datum vom 8. April 2009 sind nun neue, überarbeitete Antragsunterlagen eingereicht worden, wobei sich die Bebauung auf das Flurstück Nr. 177 beschränkt. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“. Die Festsetzungen lauten: GE 1, GRZ 0,8, GFZ 1,6, max. Höhe 412 m über NN. Baugrenzen sind festgesetzt. Die planungsrechtliche Prüfung hat ergeben, dass das Bauvorhaben nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ entspricht. Die Baugrenze wird Seite 2 von Ratsdrucksache 1582 durch den hinteren Bereich des Baukörpers um etwa 3 m überschritten. Die Einhaltung dieser Baugrenze würde einen asymethrischen Baukörper zur Folge haben, der bei Industriebauten untypisch und unpraktisch wäre. Zudem wird im Bereich des Bürogebäudes die max. zulässige Höhe auf 11 m um 0,50 m überschritten. Ferner wird der nach Abstandserlass erforderliche 100 m Abstand zum allgemeinen Wohngebiet nicht eingehalten. Die Schreinerei unterschreitet diesen zum südlich gelegenen Wohngebiet um 6,50 m. Diese Unterschreitung kann durchaus als geringfügig angesehen werden. Die Erschließung der Grundstücke ist sichergestellt. Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken. Das Einvernehmen zum Bauvorhaben gem. § 36 BauGB und zu den beantragten Befreiungen wurde erteilt. 2. Rechtliche Würdigung Das Bauvorhaben ist gem. BauGB und BauO NW baugenehmigungspflichtig. Bei Nichteinhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Ausnahmen und Befreiungen gem. § 31 BauGB notwendig. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt