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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
07.05.2009
Erstellt
30.04.09, 21:40
Aktualisiert
30.04.09, 21:40
Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 02.04.2009 - Der Bürgermeister Az: 811 M Nr. der Ratsdrucksache: 1103 Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 07.05.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Technischer Betriebsleiter Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke @GRK2@ ( @GRK3@ ( @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1103 Z-2 1. Sachverhalt: Der Erftverband plant seit geraumer Zeit, die Kläranlage Nöthen aufzugeben und einen neuen Verbindungssammler durch das Eschweiler Tal bis an das Regenüberlaufbecken am ehemaligen Steinbruch zu verlegen, um das Schmutzwasser aus Nöthen und Gilsdorf zur Kläranlage Kirspenich überzuleiten. Darüber hinaus will der Verband die in der benachbarten Gemeinde Nettersheim gelegene Ortschaft Pesch über den neuen Verbindungssammler und das übrige Kanalnetz zur Kläranlage Kirspenich entwässern (siehe auch RD-Nr. 1103 und 1103 Z-1). Der Betriebsausschuss hatte am 28.02.2008 die Betriebsleitung beauftragt, mit dem Erftverband unter Wahrung aller städt. Interessen in Verhandlungen zur Übertragung von Bau und Betrieb des Verbindungssammlers durch das Eschweiler Tal bis an das Überlaufbecken am ehemaligen Steinbruch einzutreten. Mit dem Erftverband sind seitdem weitere Verhandlungen und Gespräche geführt worden. Danach ist folgendes Zwischenergebnis festzuhalten: a) Der Verbindungssammler kann entgegen der bisherigen Ansicht des Erftverbandes komplett als Freispiegelkanal verlegt werden. Die Druckleitung kann entfallen. Dazu ist der Verbindungssammler an der L 165 nach Mechernich vorbei mit Übertiefe zu verlegen. b) Der Erftverband will die Schmutzwasserkanalisation in Gilsdorf sowie den anschließenden Verbindungssammler zur Kläranlage Nöthen zur Abwasserbeseitigung von Pesch mitbenutzen. Nach Auskunft des Verbandes, haben die vorgenommenen Untersuchungen eine ausreichende Kapazität der betroffenen Rohrleitungen ergeben. c) Nach der letzten mündlichen Information wollte der Erftverband den Beginn der Maßnahme im Mai ins Auge gefasst haben. d) Die Meinungsunterschiede in der Frage, wer – Stadt oder Verband – nach §§ 53 und 54 des Landeswassergesetzes (LWG) NRW für die Herstellung und den Betrieb des neuen Verbindungssammlers verantwortlich ist, konnten nicht überbrückt werden. Zwar wurde die Absicht der Stadtwerke, dem Erftverband (freiwillig) das Projekt übertragen zu wollen, als konstruktiv empfunden, doch möchte der Verband in der Vereinbarung diese Rechtsfrage ausklammern und auf den Anschluss bebauter Grundstücke entlang des Verbindungssammlers sowie die parallelen Verlegung der Wasserleitung beschränken. Wenn auf diese Anregung eingegangen wird, ist nach Aufassung der Betriebsleitung zumindest in einem Begleitschreiben der Rechtsstandpunkt der Stadt ausdrücklich zu bekunden. e) Neben dem neuen Verbindungssammler werden die Belange der Stadtwerke durch die erforderliche Benutzung bestehender städt. Kanalleitungen berührt. e) Der Betriebsleitung liegen zwei Entwürfe vor, nämlich die „Vereinbarung zum Anschluss bebauter Grundstücke entlang des Verbindungssammlers und zu der zusätzlichen Wasserleitung“ sowie der Vereinbarung „Mitbenutzung städt. Transportleitungen“. Die aktuellen Entwürfe sind als Anlage 1 und 2 zur Kenntnis beigefügt. Gerade bei der Kostenbeteiligung des Erftverbandes für die Abwasserbeseitigung von Pesch besteht noch Verhandlungs- und Nachbesserungsbedarf. Bei der Kostenaufschlüsselung sind aus der Sicht der Betriebsleitung drei Gesichtspunkte zu berücksichtigen: - eine verursachungsgerechte und praktikable Kostenverteilung - eine abschließende Kostenverteilung in der Vereinbarung - eine auf Pesch konzentrierte Kostenregelung Der Erftverband ist unterrichtet, dass in der Kostenfrage die Vereinbarungen konzeptionell überarbeitet und betraglich den tatsächlichen Benutzungsverhältnissen anzupassen sind. Seite 3 von Ratsdrucksache 1103 Z-2 Die Betriebsleitung wird an diesem Thema dran bleiben und mit dem Erftverband weiter verhandeln. 2. Rechtliche Würdigung Ausfluss Abwasserbeseitigungspflicht gem. §§ 53 und 54 LWG, Frage der gesetzlichen Zuständigkeit: Erftverband oder Stadt 3. Finanzielle Auswirkungen Investitionen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen erst nach Klärung der Zuständigkeit abschließend beantwortbar 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen abhängig von weiteren Untersuchungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Betriebsleitung werden zur Kenntnis genommen.