Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
07.05.2009
Erstellt
30.04.09, 21:40
Aktualisiert
30.04.09, 21:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.04.2009
- Der Bürgermeister Az: 811 M
Nr. der Ratsdrucksache: 1103 Z-2
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
07.05.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf
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Berichterstatter: Technischer Betriebsleiter Schäfer
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
@GRK2@
(
@GRK3@
(
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1103 Z-2
1. Sachverhalt:
Der Erftverband plant seit geraumer Zeit, die Kläranlage Nöthen aufzugeben und einen neuen
Verbindungssammler durch das Eschweiler Tal bis an das Regenüberlaufbecken am ehemaligen
Steinbruch zu verlegen, um das Schmutzwasser aus Nöthen und Gilsdorf zur Kläranlage
Kirspenich überzuleiten. Darüber hinaus will der Verband die in der benachbarten Gemeinde
Nettersheim gelegene Ortschaft Pesch über den neuen Verbindungssammler und das übrige
Kanalnetz zur Kläranlage Kirspenich entwässern (siehe auch RD-Nr. 1103 und 1103 Z-1).
Der Betriebsausschuss hatte am 28.02.2008 die Betriebsleitung beauftragt, mit dem Erftverband
unter Wahrung aller städt. Interessen in Verhandlungen zur Übertragung von Bau und Betrieb des
Verbindungssammlers durch das Eschweiler Tal bis an das Überlaufbecken am ehemaligen
Steinbruch einzutreten.
Mit dem Erftverband sind seitdem weitere Verhandlungen und Gespräche geführt worden. Danach
ist folgendes Zwischenergebnis festzuhalten:
a) Der Verbindungssammler kann entgegen der bisherigen Ansicht des Erftverbandes komplett als
Freispiegelkanal verlegt werden. Die Druckleitung kann entfallen. Dazu ist der
Verbindungssammler an der L 165 nach Mechernich vorbei mit Übertiefe zu verlegen.
b) Der Erftverband will die Schmutzwasserkanalisation in Gilsdorf sowie den anschließenden
Verbindungssammler zur Kläranlage Nöthen zur Abwasserbeseitigung von Pesch mitbenutzen.
Nach Auskunft des Verbandes, haben die vorgenommenen Untersuchungen eine ausreichende
Kapazität der betroffenen Rohrleitungen ergeben.
c) Nach der letzten mündlichen Information wollte der Erftverband den Beginn der Maßnahme im
Mai ins Auge gefasst haben.
d) Die Meinungsunterschiede in der Frage, wer – Stadt oder Verband – nach §§ 53 und 54 des
Landeswassergesetzes (LWG) NRW für die Herstellung und den Betrieb des neuen
Verbindungssammlers verantwortlich ist, konnten nicht überbrückt werden. Zwar wurde die
Absicht der Stadtwerke, dem Erftverband (freiwillig) das Projekt übertragen zu wollen, als
konstruktiv empfunden, doch möchte der Verband in der Vereinbarung diese Rechtsfrage
ausklammern und auf den Anschluss bebauter Grundstücke entlang des Verbindungssammlers
sowie die parallelen Verlegung der Wasserleitung beschränken. Wenn auf diese Anregung
eingegangen wird, ist nach Aufassung der Betriebsleitung zumindest in einem Begleitschreiben
der Rechtsstandpunkt der Stadt ausdrücklich zu bekunden.
e) Neben dem neuen Verbindungssammler werden die Belange der Stadtwerke durch die
erforderliche Benutzung bestehender städt. Kanalleitungen berührt.
e) Der Betriebsleitung liegen zwei Entwürfe vor, nämlich die „Vereinbarung zum Anschluss
bebauter Grundstücke entlang des Verbindungssammlers und zu der zusätzlichen
Wasserleitung“ sowie der Vereinbarung „Mitbenutzung städt. Transportleitungen“. Die aktuellen
Entwürfe sind als Anlage 1 und 2 zur Kenntnis beigefügt.
Gerade bei der Kostenbeteiligung des Erftverbandes für die Abwasserbeseitigung von Pesch
besteht noch Verhandlungs- und Nachbesserungsbedarf. Bei der Kostenaufschlüsselung sind
aus der Sicht der Betriebsleitung drei Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
- eine verursachungsgerechte und praktikable Kostenverteilung
- eine abschließende Kostenverteilung in der Vereinbarung
- eine auf Pesch konzentrierte Kostenregelung
Der Erftverband ist unterrichtet, dass in der Kostenfrage die Vereinbarungen konzeptionell
überarbeitet und betraglich den tatsächlichen Benutzungsverhältnissen anzupassen sind.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1103 Z-2
Die Betriebsleitung wird an diesem Thema dran bleiben und mit dem Erftverband weiter
verhandeln.
2. Rechtliche Würdigung
Ausfluss Abwasserbeseitigungspflicht gem. §§ 53 und 54 LWG, Frage der gesetzlichen
Zuständigkeit: Erftverband oder Stadt
3. Finanzielle Auswirkungen
Investitionen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
erst nach Klärung der Zuständigkeit abschließend beantwortbar
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
abhängig von weiteren Untersuchungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Betriebsleitung werden zur Kenntnis genommen.