Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
07.05.2009
Erstellt
30.04.09, 21:40
Aktualisiert
30.04.09, 21:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 12.03.2009
- Der Bürgermeister Az: 812
Nr. der Ratsdrucksache: 1565
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
07.05.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwasserbeseitigung in Mahlberg, Michelsberg;
hier: Entwässerungssystem und Regenrückhaltebecken (RRB)
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Berichterstatter: Techn. Betriebsleiter Schäfer
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(X)
Kosten €: ca. 800.000,00 €
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( X ja / ( ) nein /
Verteilt auf mehrere Hauhaltsjahre.
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
( x ) Folgekosten: ( x ) ja
( ) nein
ca. 4.000,00 € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
@GRK2@
(
@GRK3@
(
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1565
1. Sachverhalt:
Die Kanalisation in Mahlberg, Michelsberg soll im vorderen Bereich „An der Hüh“ im Mischsystem
und in den übrigen Bereichen im Trennsystem hergestellt werden. Auf Grund der Bodenverhältnisse und der Topographie ist eine Versickerung oder Verrieselung des Niederschlagswassers auf den Grundstücken überwiegend nicht möglich. Die derzeitige Situation der
Abwasserbeseitigung mittels häuslicher und grundstücksbezogener Abwasseranlagen ist deshalb
gebietsweise schon problematisch.
Das Schmutz- und Mischwasser wird, teilweise im freien Gefälle und teilweise über eine
Pumpstation, in die Ortskanalisation Mahlberg eingeleitet.
Die Ableitung des Niederschlagswassers in den vorhandenen Siefen ist ohne Regenrückhaltung
nicht genehmigungsfähig. Das Gewässer kann aus hydraulischen Gründen die Niederschlagswassermenge ohne Drosselung nicht unbeschadet aufnehmen. Deshalb ist am Tiefpunkt unterhalb
der Straße „Hasenhecke“ ein Regenrückhaltebecken geplant.
Das Entwässerungsystem Michelsberg mit dem Regenrückhaltebecken wird dem Betriebsausschuss Stadtwerke in der Sitzung vom Ing.-Büro utt Henninghaus aus Bad Münstereifel
vorgestellt.
2. Rechtliche Würdigung
Nach der mittelfristigen Bauleitplanung ist das Gebiet am Michelsberg als Innenbereich zu werten.
Durch diese bauleitplanerische Vorgabe und durch die relativ dichte Bebauung ist eine Befreiung
von der Abwasserbeseitigungspflicht nicht zu realisieren. Gem. § 53 LWG ist die Stadt Bad
Münstereifel zur Abwasserbeseitigung und somit zur Herstellung einer öffentlichen Kanalisation
verpflichtet.
3. Finanzielle Auswirkungen
Vermögensplan 2009 – Betriebszweig AbwasserZiffer 1.3. 8 VS/RRB Michelsberg
Ansatz 250.000,00 €
Ziffer 1.4.16 Mahlberg, Michelsberg (Ortskanal)
Ansatz 250.000,00 €
Die Haushaltsmittel stehen für den Bau der Regenrückhaltung und für die Herstellung der Ortskanalisation
( 1. BA. ) zur Verfügung.
Für weitere Bauabschnitte bis 2012
jährlicher Ansatz 100.000,00 €
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Zu Punkt der Tagesordnung:
RD 1565
Abwasserbeseitigung in Mahlberg, Michelsberg;
hier: Entwässerungssystem und Regenrückhaltebecken
Es wird beschlossen, das Gebiet am Michelsberg im vorderen Bereich der Straße
„An der Hüh“ im Mischsystem, und ansonsten im Trennsystem zu kanalisieren, sowie aus
hydraulischen Gründen für die Niederschlagswassereinleitung in den Siefen ein Regenrückhaltebecken zu bauen. Die einzelnen Maßnahmen werden im Rahmen der im jeweiligen
Wirtschaftsplan bereitgestellten Haushaltsmitteln vergeben.