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Zusatzerläuterung (Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 mit den gesetzlichen Anlagen; hier: Verfügung des Landrates als untere staatliche Verwaltungsbehörde zur Anzeige der Haushaltssatzung und zur Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
19.05.2009
Erstellt
20.05.09, 21:55
Aktualisiert
20.05.09, 21:55
Zusatzerläuterung (Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 mit den gesetzlichen Anlagen;
hier: Verfügung des Landrates als untere staatliche Verwaltungsbehörde zur Anzeige der Haushaltssatzung und zur Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage) Zusatzerläuterung (Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 mit den gesetzlichen Anlagen;
hier: Verfügung des Landrates als untere staatliche Verwaltungsbehörde zur Anzeige der Haushaltssatzung und zur Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.05.2009 - Der Bürgermeister Az: 20-10-50/2009 Nr. der Zusatzerläuterung: 1602 Z-1 __________________________________________________________________________ Zusatzerläuterung für den Termin Rat 19.05.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 mit den gesetzlichen Anlagen; hier: Verfügung des Landrates als untere staatliche Verwaltungsbehörde zur Anzeige der Haushaltssatzung und zur Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage __________________________________________________________________________ Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den Haupt- und Finanzausschuss am: 14.05.2009 __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1602 Z-1 Geänderter Beschlussvorschlag aufgrund der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 14.05.2009: 7. Beschlussvorschlag: Der vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 14.05.2009 einstimmig gefasste Eilbeschluss gemäß § 60 GO NRW Die Verfügung des Landrates als untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 14.04.2009 zur Anzeige der Haushaltssatzung und zur Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage wird zur Kenntnis genommen. Von der Einlegung von Rechtsmitteln wird abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich nach der Konstituierung des neuen Rates im Herbst dieses Jahres die „interfraktionelle Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung“, bestehend aus den jeweiligen Fraktionsvorsitzenden/Vertretern der in den Stadtrat gewählten Parteien oder Wählergruppen, zu einer Arbeitssitzung über die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen einzuberufen. Für diese Sitzung ist unter Berücksichtigung auch der früheren, nicht umgesetzten Konsolidierungsansätze, eine Liste erforderlicher und möglicher Maßnahmen vorzubereiten. wird genehmigt.