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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes C 12 - Schlich, Am Niederbusch hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
25.02.13, 18:28
Aktualisiert
25.02.13, 18:28
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes C 12 - Schlich, Am Niederbusch
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes C 12 - Schlich, Am Niederbusch
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 20.02.2013 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Mie. Vorlagennummer: VL-34/2013 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes C 12 - Schlich, Am Niederbusch hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Sachdarstellung: Mit Datum vom 18. Februar 2013 hat ein Architekturbüro im Auftrag der Volksbank Düren eG die Änderung des Bebauungsplanes C 12 – Schlich, Am Niederbusch – beantragt. Hintergrund des Antrages ist die Absicht des Geldinstituts, auf dem Grundstück Gemarkung Schlich-D’horn, Flur 5, Flurstück 444, eine neue Bankfiliale zu errichten. Diese soll komplett barrierefrei und ohne weitere Nebenräume (wie z.B. Keller und Dachaufbauten) in moderner Architektur als gestaffelter Flachdach-Baukörper mit drei unterschiedlichen Höhen sowie farblicher Akzentuierung geplant werden. Der Antrag mit Planunterlagen sowie ein Übersichtslageplan sind als Anlage beigefügt. Der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan C 12 sieht für das betreffende Grundstück eine bis zweigeschossige Bebauung mit Satteldach (Dachneigung 30 - 45 °) vor. Da das geplante Bauvorhaben diesen Festsetzungen nicht entspricht, muss, um das Bauvorhaben realisieren zu können, der Bebauungsplan im betroffenen Bereich bezogen auf die Dachform und die Dachneigung geändert werden. Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um ein Wohngebäude, das möglicherweise für weitere Bauvorhaben eine Präzedenzwirkung haben könnte, sodass nach Ansicht der Verwaltung dem Antrag ausnahmsweise zugestimmt werden kann. Das Bauleitplanverfahren kann, da durch die geplante Änderung der Dachform und der Dachneigung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden. Drucksache VL-34/2013 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten des Verfahrens werden von der Antragstellerin übernommen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB die Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes C 12 – Schlich, Niederbusch – für das Grundstück Gemarkung Schlich D’horn, Flur 5, Flurstück 444. Der Bürgermeister (Göbbels)