Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
25.02.13, 18:28
Aktualisiert
25.02.13, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 20.02.2013
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Mie.
Vorlagennummer: VL-34/2013
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes C 12 - Schlich, Am Niederbusch
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 18. Februar 2013 hat ein Architekturbüro im Auftrag der Volksbank Düren
eG die Änderung des Bebauungsplanes C 12 – Schlich, Am Niederbusch – beantragt.
Hintergrund des Antrages ist die Absicht des Geldinstituts, auf dem Grundstück
Gemarkung Schlich-D’horn, Flur 5, Flurstück 444, eine neue Bankfiliale zu errichten.
Diese soll komplett barrierefrei und ohne weitere Nebenräume (wie z.B. Keller und
Dachaufbauten) in moderner Architektur als gestaffelter Flachdach-Baukörper mit drei
unterschiedlichen Höhen sowie farblicher Akzentuierung geplant werden.
Der Antrag mit Planunterlagen sowie ein Übersichtslageplan sind als Anlage beigefügt.
Der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan C 12 sieht für das betreffende Grundstück
eine bis zweigeschossige Bebauung mit Satteldach (Dachneigung 30 - 45 °) vor.
Da das geplante Bauvorhaben diesen Festsetzungen nicht entspricht, muss, um das
Bauvorhaben realisieren zu können, der Bebauungsplan im betroffenen Bereich bezogen
auf die Dachform und die Dachneigung geändert werden.
Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um ein Wohngebäude, das möglicherweise für
weitere Bauvorhaben eine Präzedenzwirkung haben könnte, sodass nach Ansicht der
Verwaltung dem Antrag ausnahmsweise zugestimmt werden kann.
Das Bauleitplanverfahren kann, da durch die geplante Änderung der Dachform und der
Dachneigung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, im vereinfachten
Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.
Drucksache VL-34/2013
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Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten des Verfahrens werden von der Antragstellerin übernommen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB die Aufstellung der 3.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes C 12 – Schlich, Niederbusch – für das
Grundstück Gemarkung Schlich D’horn, Flur 5, Flurstück 444.
Der Bürgermeister
(Göbbels)