Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
22 kB
Datum
19.05.2009
Erstellt
20.05.09, 21:55
Aktualisiert
20.05.09, 21:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 05.05.2009
- Der Bürgermeister Az: 20-210-03/KonjPak II
Nr. der Ratsdrucksache: 1608 Z-1
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
14.05.2009
Rat
19.05.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Umsetzung des Konjunkturpakets II in der Stadt Bad Münstereifel
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Orth
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €: 1.013.080,-- €
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Die Mittel stehen haushalts(
rechtlich zur Verfügung (abrufbereit)
( X ) ja / ( ) nein / nach Maßnahmebeschlüssen des Rates
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
(
Anlagen sind beigefügt
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1608 Z-1
1. Sachverhalt:
In der interfraktionellen Sitzung am 04.05.2009, an der Herr StV Krauß (CDU), Herr StV Anton
Schmitz (SPD), Herr StV Heinz Schmitz (FDP), Herr StV Dr. Schmidt (UWV) und Herr StV Borsch
(Bündnis 90/Die Grünen), Herr Bürgermeister Büttner und Herr Orth teilnahmen, wurde der
Verfahrensstand zum Konjunkturpaket II an Hand der RD 1608 erörtert. Seitens der Verwaltung
wurden die bundes- und landesgesetzlich festgelegten Förderbestimmungen erläutert und der
Informationsstand aktualisiert.
Ferner wurde die der RD 1608 beiliegende Prisorisierungsliste mit dem Ziel besprochen, ein erstes
Maßnahmepaket (1. Schritt) für die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 14.05. und
Rat am 19.05.2009 zusammenzustellen.
1.1
Gegenüber den bisherigen Darlegungen in der RD 1608 ergeben sich durch die mittlerweile
auf dem 30.04.2009 fortgeschriebene FAQ-Liste des Innenministeriums NRW folgende
Aktualisierungen:
•
Die von der Stadt an die „Arbeitsgruppe Zukunftsinvestitionsgesetz“ im Innenministerium
NRW herangetragene Frage der Förderfähigkeit der Kernstadt Bad Münstereifels
aufgrund der nur etwa 4.000 Einwohner im Rahmen „ländlicher Infrastruktur“ muss
verneint werden.
•
Das DRK (Haus des Jugendrotkreuzes) kann als Jugendbildungsstätte im Rahmen des
Investitionsschwerpunktes Infrastruktur gefördert werden. Die Verwaltung wird nun mit
dem DRK hinsichtlich der Maßnahmenkonkretisierung Kontakt aufnehmen.
•
Die energetische Sanierung knüpft grundsätzlich an das geltende Bauordnungsrecht und
damit an die gültige EnEV 2007 an. Hierzu hat die Energieagentur NRW ebenfalls eine
„FAQ-Liste“ erstellt, die einzelne Fragenkomplexe zur Interpretation der EnEV aufgreift.
•
Es wird seitens des Innenministeriums NRW mehrfach, ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass Vermengungen bei der Finanzierung, nach Möglichkeit auch mit städtischen
Eigenmitteln, unterbleiben sollen. Damit wird insbesondere die Strenge des generell
bestehenden Doppelförderungsverbotes unterstrichen. Finanzierungskombinationen sind
danach generell unzulässig. Unbeschadet davon bleibt die Bildung von selbständigen
Teilmaßnahmen.
1.2
Angesichts der eingeleiteten Beratungen zur Änderung von Artikel 104 b GG, mittels der die
Anwendbarkeit des Konjunkturpakets II deutlich verbreitert werden soll, bestand unter den
Vertretern der Ratsfraktionen Konsens, in zwei Schritten vorzugehen. Der erste Schritt, der
am 14.05. und 19.05.2009 beraten und beschlossen werden soll, soll gemäß der zur Zeit
bestehenden Rechtslage nur abschließend geklärte Sachverhalte enthalten. In einem
zweiten Schritt – nach der Grundgesetzänderung – sollen die übrigen Maßnahmen
entschieden werden.
Das interfraktionell erörterte erste Maßnahmenpaket ist in der beigefügten modifizierten
Priorisierungsliste (Anlage 1) zusammengefasst.
1.3
Bezüglich der erforderlichen Testierungen durch die örtliche Rechnungsprüfung wurden, zur
Unterstützung des hiesigen Rechnungsprüfungsausschusses, Anfragen an die BDO und die
Rechnungsprüfungsämter beim Kreis, in Euskirchen und in Mechernich gerichtet, zu welchen
Konditionen eine solche Unterstützung geleistet werden kann. Sobald die Antworten hierzu
vorliegen, wird weiter berichtet.
1.4
Für die diskutierten Maßnahmen „Blockheizkraftwerk Goldenes Tal“ und „Liersbachtalweg“
werden z. Z. die Kosten für ein zweites Maßnahmepaket ermittelt. Für eine Realisierung des
Fuß- und Radweges Kalkar – Arloff wird, ggf. auch außerhalb des Konjunkturpaketes II, die
Frage der Verfügbarkeit notwendiger Grundstücksflächen geklärt.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1608 Z-1
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird unter Ziffer 7.
Ursprungsratsdrucksache, modifizierter Beschlussvorschlag vorgelegt.
ein,
gegenüber
der
2. Rechtliche Würdigung
Siehe Sachverhaltdarstellung.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Maßnahmen werden zu 100%, begrenzt durch die Zuweisungshöhe, finanziert.
Das Anlagevermögen erhöhende Maßnahmen führen zur Bildung von bilanziellen Sonderposten,
die ertragsseitig den sich erhöhenden Abschreibungen gegenüber zu stellen sind.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Aus heutiger Sicht keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Nach § 4 Abs. 3 ZuInvG ist die Berücksichtigung absehbarer demografischer Veränderungen ein
maßgebliches Kriterium für die Beurteilung etwaiger Rückforderungsansprüche der gewährten
Finanzhilfen.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Bad Münstereifel Fördermittel aus dem
Konjunkturpaket II in Höhe von voraussichtlich insgesamt 2.495.800,-- € zugewiesen erhalten
hat.
Den Vorgaben des Bundes und des Landes NRW gemäß stehen damit für die Jahre 2009
und 2010 Fördermittel
•
•
im Bereich Bildung (§ 3 Abs. 1 Ziffer 1 ZuInvG von
im Bereich Infrastruktur (§ 3 Abs. 1 Ziffer 2 ZuInvG) von
1.536.181,-- € und
959.619,-- €
zur Verfügung.
Auf Grund der gesetzlich festgelegten Zweckbestimmungen für die Mittelverwendung
beschränken sich die Fördermittel auf die folgenden Teilbereiche:
•
im Bereich Bildung auf die Teilbereiche
- Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur,
- Schulinfrastruktur (insbes. energetische Sanierung),
- kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung
•
-
und im Bereich Infrastruktur auf die Teilbereiche
Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV),
ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV),
kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutz),
Informationstechnologie und
sonstige Infrastrukturinvestitionen.
Seite 4 von Ratsdrucksache 1608 Z-1
2.
Wegen der noch bestehenden Unklarheiten und der nicht abschließend geklärten und
geregelten Förderkulisse, die zurzeit an die gültige Fassung von Art. 104 b GG anknüpft, wird
eine schrittweise Verfügung über die Zuweisungsmittel im Jahr 2009 und 2010 beschlossen,
um evtl. spätere verfassungsrechtliche und gesetzliche Initiativen zur Verbreiterung der
Förderkulisse noch berücksichtigen zu können.
3.
Im ersten Schritt beschließt der Rat die Anmeldung folgender Maßnahmen aus der Anlage 1
zur dieser Zusatzerläuterung zur Umsetzung. Die Maßnahmen haben ein Volumen in Höhe
von 678.080,-- € für den Investitionsschwerpunkt Bildung und 335.000,-- € für den
Investitionsschwerpunkt Infrastruktur.
4.
Über die Verwendung der restlichen zur Verfügung stehenden Mittel wird nach Änderung des
Artikels 104 b GG gesondert entschieden, wenn klar ist, ob und inwieweit hierdurch die
Mittelverwendungsmöglichkeiten erweitert werden. Dabei kann der Maßnahmenkatalog
diesen ggf. veränderten Gegebenheiten angepasst werden.
5.
Zur Gewährleistung eines nachhaltigen und sachorientierten Mitteleinsatzes sind die
beabsichtigten
Investitionen
zur
energetischen
Gebäudesanierung
an
die
Mindestanforderungen des aktuellen Bauordnungsrechts (EnEV 2007) geknüpft. Im Übrigen
gilt das allgemeine Bauordnungsrecht, also die EnEV in der jeweils geltenden Fassung.
Die zu fördernden Gebäudesanierungen müssen einen energetisch nachteiligen Zustand
beseitigen.
Die budgetierten Mittel sind innerhalb der jeweiligen Bereiche Bildung und Infrastruktur nach
Maßgabe der entsprechenden Ratsbeschlüsse gegenseitig deckungsfähig.