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Beschlussvorlage (Umsetzung des Konjunkturpakets II in der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
22 kB
Datum
19.05.2009
Erstellt
20.05.09, 21:55
Aktualisiert
20.05.09, 21:55
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 05.05.2009 - Der Bürgermeister Az: 20-210-03/KonjPak II Nr. der Ratsdrucksache: 1608 Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 14.05.2009 Rat 19.05.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Umsetzung des Konjunkturpakets II in der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Orth __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: 1.013.080,-- € ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Die Mittel stehen haushalts( rechtlich zur Verfügung (abrufbereit) ( X ) ja / ( ) nein / nach Maßnahmebeschlüssen des Rates ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Folgekosten: ( ) ja ( ) nein ( Anlagen sind beigefügt _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1608 Z-1 1. Sachverhalt: In der interfraktionellen Sitzung am 04.05.2009, an der Herr StV Krauß (CDU), Herr StV Anton Schmitz (SPD), Herr StV Heinz Schmitz (FDP), Herr StV Dr. Schmidt (UWV) und Herr StV Borsch (Bündnis 90/Die Grünen), Herr Bürgermeister Büttner und Herr Orth teilnahmen, wurde der Verfahrensstand zum Konjunkturpaket II an Hand der RD 1608 erörtert. Seitens der Verwaltung wurden die bundes- und landesgesetzlich festgelegten Förderbestimmungen erläutert und der Informationsstand aktualisiert. Ferner wurde die der RD 1608 beiliegende Prisorisierungsliste mit dem Ziel besprochen, ein erstes Maßnahmepaket (1. Schritt) für die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 14.05. und Rat am 19.05.2009 zusammenzustellen. 1.1 Gegenüber den bisherigen Darlegungen in der RD 1608 ergeben sich durch die mittlerweile auf dem 30.04.2009 fortgeschriebene FAQ-Liste des Innenministeriums NRW folgende Aktualisierungen: • Die von der Stadt an die „Arbeitsgruppe Zukunftsinvestitionsgesetz“ im Innenministerium NRW herangetragene Frage der Förderfähigkeit der Kernstadt Bad Münstereifels aufgrund der nur etwa 4.000 Einwohner im Rahmen „ländlicher Infrastruktur“ muss verneint werden. • Das DRK (Haus des Jugendrotkreuzes) kann als Jugendbildungsstätte im Rahmen des Investitionsschwerpunktes Infrastruktur gefördert werden. Die Verwaltung wird nun mit dem DRK hinsichtlich der Maßnahmenkonkretisierung Kontakt aufnehmen. • Die energetische Sanierung knüpft grundsätzlich an das geltende Bauordnungsrecht und damit an die gültige EnEV 2007 an. Hierzu hat die Energieagentur NRW ebenfalls eine „FAQ-Liste“ erstellt, die einzelne Fragenkomplexe zur Interpretation der EnEV aufgreift. • Es wird seitens des Innenministeriums NRW mehrfach, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Vermengungen bei der Finanzierung, nach Möglichkeit auch mit städtischen Eigenmitteln, unterbleiben sollen. Damit wird insbesondere die Strenge des generell bestehenden Doppelförderungsverbotes unterstrichen. Finanzierungskombinationen sind danach generell unzulässig. Unbeschadet davon bleibt die Bildung von selbständigen Teilmaßnahmen. 1.2 Angesichts der eingeleiteten Beratungen zur Änderung von Artikel 104 b GG, mittels der die Anwendbarkeit des Konjunkturpakets II deutlich verbreitert werden soll, bestand unter den Vertretern der Ratsfraktionen Konsens, in zwei Schritten vorzugehen. Der erste Schritt, der am 14.05. und 19.05.2009 beraten und beschlossen werden soll, soll gemäß der zur Zeit bestehenden Rechtslage nur abschließend geklärte Sachverhalte enthalten. In einem zweiten Schritt – nach der Grundgesetzänderung – sollen die übrigen Maßnahmen entschieden werden. Das interfraktionell erörterte erste Maßnahmenpaket ist in der beigefügten modifizierten Priorisierungsliste (Anlage 1) zusammengefasst. 1.3 Bezüglich der erforderlichen Testierungen durch die örtliche Rechnungsprüfung wurden, zur Unterstützung des hiesigen Rechnungsprüfungsausschusses, Anfragen an die BDO und die Rechnungsprüfungsämter beim Kreis, in Euskirchen und in Mechernich gerichtet, zu welchen Konditionen eine solche Unterstützung geleistet werden kann. Sobald die Antworten hierzu vorliegen, wird weiter berichtet. 1.4 Für die diskutierten Maßnahmen „Blockheizkraftwerk Goldenes Tal“ und „Liersbachtalweg“ werden z. Z. die Kosten für ein zweites Maßnahmepaket ermittelt. Für eine Realisierung des Fuß- und Radweges Kalkar – Arloff wird, ggf. auch außerhalb des Konjunkturpaketes II, die Frage der Verfügbarkeit notwendiger Grundstücksflächen geklärt. Seite 3 von Ratsdrucksache 1608 Z-1 Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird unter Ziffer 7. Ursprungsratsdrucksache, modifizierter Beschlussvorschlag vorgelegt. ein, gegenüber der 2. Rechtliche Würdigung Siehe Sachverhaltdarstellung. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Maßnahmen werden zu 100%, begrenzt durch die Zuweisungshöhe, finanziert. Das Anlagevermögen erhöhende Maßnahmen führen zur Bildung von bilanziellen Sonderposten, die ertragsseitig den sich erhöhenden Abschreibungen gegenüber zu stellen sind. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Aus heutiger Sicht keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Nach § 4 Abs. 3 ZuInvG ist die Berücksichtigung absehbarer demografischer Veränderungen ein maßgebliches Kriterium für die Beurteilung etwaiger Rückforderungsansprüche der gewährten Finanzhilfen. 7. Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Bad Münstereifel Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II in Höhe von voraussichtlich insgesamt 2.495.800,-- € zugewiesen erhalten hat. Den Vorgaben des Bundes und des Landes NRW gemäß stehen damit für die Jahre 2009 und 2010 Fördermittel • • im Bereich Bildung (§ 3 Abs. 1 Ziffer 1 ZuInvG von im Bereich Infrastruktur (§ 3 Abs. 1 Ziffer 2 ZuInvG) von 1.536.181,-- € und 959.619,-- € zur Verfügung. Auf Grund der gesetzlich festgelegten Zweckbestimmungen für die Mittelverwendung beschränken sich die Fördermittel auf die folgenden Teilbereiche: • im Bereich Bildung auf die Teilbereiche - Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, - Schulinfrastruktur (insbes. energetische Sanierung), - kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung • - und im Bereich Infrastruktur auf die Teilbereiche Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV), ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV), kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutz), Informationstechnologie und sonstige Infrastrukturinvestitionen. Seite 4 von Ratsdrucksache 1608 Z-1 2. Wegen der noch bestehenden Unklarheiten und der nicht abschließend geklärten und geregelten Förderkulisse, die zurzeit an die gültige Fassung von Art. 104 b GG anknüpft, wird eine schrittweise Verfügung über die Zuweisungsmittel im Jahr 2009 und 2010 beschlossen, um evtl. spätere verfassungsrechtliche und gesetzliche Initiativen zur Verbreiterung der Förderkulisse noch berücksichtigen zu können. 3. Im ersten Schritt beschließt der Rat die Anmeldung folgender Maßnahmen aus der Anlage 1 zur dieser Zusatzerläuterung zur Umsetzung. Die Maßnahmen haben ein Volumen in Höhe von 678.080,-- € für den Investitionsschwerpunkt Bildung und 335.000,-- € für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur. 4. Über die Verwendung der restlichen zur Verfügung stehenden Mittel wird nach Änderung des Artikels 104 b GG gesondert entschieden, wenn klar ist, ob und inwieweit hierdurch die Mittelverwendungsmöglichkeiten erweitert werden. Dabei kann der Maßnahmenkatalog diesen ggf. veränderten Gegebenheiten angepasst werden. 5. Zur Gewährleistung eines nachhaltigen und sachorientierten Mitteleinsatzes sind die beabsichtigten Investitionen zur energetischen Gebäudesanierung an die Mindestanforderungen des aktuellen Bauordnungsrechts (EnEV 2007) geknüpft. Im Übrigen gilt das allgemeine Bauordnungsrecht, also die EnEV in der jeweils geltenden Fassung. Die zu fördernden Gebäudesanierungen müssen einen energetisch nachteiligen Zustand beseitigen. Die budgetierten Mittel sind innerhalb der jeweiligen Bereiche Bildung und Infrastruktur nach Maßgabe der entsprechenden Ratsbeschlüsse gegenseitig deckungsfähig.