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Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
19.05.2009
Erstellt
20.05.09, 21:55
Aktualisiert
20.05.09, 21:55
Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007) Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 29.04.2009 - Der Bürgermeister Az: 82 Nr. der Ratsdrucksache: 1560 Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 14.05.2009 Rat 19.05.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 1. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Bürgermeister Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( x ) Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1560 Z-1 1. Sachverhalt: Ergänzug zu 3. : 3. Verkürzung der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten von 30 auf 25 Jahre Nach § 14 Abs. 1 der Friedhofs- und Gebührensatzung beträgt die Nutzungszeit 30 Jahre. Hierzu hatte die Verwaltung vorgeschlagen, die Nutzungszeit auf 25 Jahre und somit auf die gesetzliche Ruhefrist zu verkürzen. Nach den gesammelten praktischen Erfahrungen kann es auch im Sinne der Nutzungsberechtigten sein, eine kürzere Pflegeverpflichtung für die Gäber inne zu haben. Die Verkürzung hat jedoch auch eine Anpassung der Gebühren zur Folge. Hierzu hat der Haupt- und Finanzausschuss jedoch zunächst um Rückstellung dieses Punktes gebeten, bis die Verwaltung eine neue Gesamtgebührenkalkulation erstellt hat. 2. Rechtliche Würdigung Zu der jeweiligen rechtlichen Würdigung wurde bereits in der Ursprungs-RD Stellung bezogen. 3. Finanzielle Auswirkungen Zu 3. Verkürzung der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten: Die Verkürzung hat zur Folge, dass die Gebühren der jeweiligen Wahlgrabstätten gegenüber der bisherigen Regelung geringer ausfallen, was durchaus im Sinne der Bürger sein wird. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Zu 3. : § 1 der Änderungssatzung, der sich auf § 14 Abs. 1 der Friedhofs- und Bestatungsordnung bezieht, entfällt. Die Änderungssatzung wird gem. Beschlussvorschlag geändert. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: 1. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 Die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Gebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.