Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
19.05.2009
Erstellt
20.05.09, 21:55
Aktualisiert
20.05.09, 21:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 29.04.2009
- Der Bürgermeister Az: 82
Nr. der Ratsdrucksache: 1560 Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
14.05.2009
Rat
19.05.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
1. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel
vom 18.12.2007
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Berichterstatter: Herr Bürgermeister Büttner
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( x ) Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1560 Z-1
1. Sachverhalt:
Ergänzug zu 3. :
3. Verkürzung der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten von 30 auf 25 Jahre
Nach § 14 Abs. 1 der Friedhofs- und Gebührensatzung beträgt die Nutzungszeit 30 Jahre. Hierzu
hatte die Verwaltung vorgeschlagen, die Nutzungszeit auf 25 Jahre und somit auf die gesetzliche
Ruhefrist zu verkürzen. Nach den gesammelten praktischen Erfahrungen kann es auch im Sinne
der Nutzungsberechtigten sein, eine kürzere Pflegeverpflichtung für die Gäber inne zu haben.
Die Verkürzung hat jedoch auch eine Anpassung der Gebühren zur Folge.
Hierzu hat der Haupt- und Finanzausschuss jedoch zunächst um Rückstellung dieses Punktes
gebeten, bis die Verwaltung eine neue Gesamtgebührenkalkulation erstellt hat.
2. Rechtliche Würdigung
Zu der jeweiligen rechtlichen Würdigung wurde bereits in der Ursprungs-RD Stellung bezogen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Zu 3. Verkürzung der Nutzungszeit bei Wahlgrabstätten:
Die Verkürzung hat zur Folge, dass die Gebühren der jeweiligen Wahlgrabstätten gegenüber der
bisherigen Regelung geringer ausfallen, was durchaus im Sinne der Bürger sein wird.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Zu 3. : § 1 der Änderungssatzung, der sich auf § 14 Abs. 1 der Friedhofs- und Bestatungsordnung
bezieht, entfällt. Die Änderungssatzung wird gem. Beschlussvorschlag geändert.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
1. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel
vom 18.12.2007
Die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Gebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom
18.12.2007 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs
beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.