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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1560)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
6,1 kB
Datum
19.05.2009
Erstellt
20.05.09, 21:55
Aktualisiert
20.05.09, 21:55
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1560)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Beschlussvorlage 1560/Z-1 Seite 1 von 1 1. Satzung vom zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel Vom 18.12.2007 §1 § 24 –Grababdeckungen- erhält folgende Fassung: „(1) Wahl- und Reihengräber dürfen vollflächig abgedeckt werden. Die Mindeststärke der Vollabdeckungen muss 6 cm betragen. (2) Die Auswahl der Materialien zur Herstellung einer Grababdeckung ist durch § 26 dieser Satzung eingeschränkt.“ §2 § 31 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) An Urnenmauern ist jegliche feste Anbringung von Grabschmuck durch Schrauben, Dübeln, Nageln, Kleben u. ä. untersagt. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Nutzungsberechtigte für alle Schäden und Nachteile, die der Stadt dadurch entstehen.“ §3 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Kraft.