Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
6,1 kB
Datum
19.05.2009
Erstellt
20.05.09, 21:55
Aktualisiert
20.05.09, 21:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur Beschlussvorlage 1560/Z-1
Seite 1 von 1
1. Satzung
vom
zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung
der Stadt Bad Münstereifel
Vom 18.12.2007
§1
§ 24 –Grababdeckungen- erhält folgende Fassung:
„(1) Wahl- und Reihengräber dürfen vollflächig abgedeckt werden. Die Mindeststärke der
Vollabdeckungen muss 6 cm betragen.
(2) Die Auswahl der Materialien zur Herstellung einer Grababdeckung ist durch § 26 dieser Satzung
eingeschränkt.“
§2
§ 31 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„(1) An Urnenmauern ist jegliche feste Anbringung von Grabschmuck durch Schrauben, Dübeln,
Nageln, Kleben u. ä. untersagt. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Nutzungsberechtigte für alle
Schäden und Nachteile, die der Stadt dadurch entstehen.“
§3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Kraft.