Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
19.05.2009
Erstellt
20.05.09, 21:55
Aktualisiert
20.05.09, 21:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.04.2009
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1583 Z-1
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
29.04.2009
Haupt- und Finanzausschuss
14.05.2009
Rat
19.05.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
__________________________________________________________________________
Berichterstatter:
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1583 Z-1
1. Sachverhalt:
Wie bereits in der vorliegenden Ratsdrucksache beschrieben, ist ein erneuter Aufstellungs-,
Entwurfs- und Offenlagebeschluss erforderlich, weil die Baulinie geändert, d. h. durch eine
Baugrenze ersetzt und um 2 m zurückgenommen wurde, um etwas mehr Rücksicht auf das
vorhandene Wohnhaus in der Antoniusstraße 3b zu nehmen. Eine weitere Änderung erfolgte bei
den öffentlichen Verkehrsflächen.
In der Vorlage ist leider ein veralteter Plan enthalten, den ich bitte gegen den hier beigefügten
auszutauschen. Darin ist das Baufenster im Mischgebiet bis zur Grenze des Änderungsbereiches
erweitert. Im Weiteren wird entlang der Wohnstraße ein Zufahrtsverbot für die gewerblichen
Bauflächen festgesetzt, um ein regelmäßiges Befahren mit Schwerlastverkehr grundsätzlich
auszuschließen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bebauungsplanverfahren wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
In Bauleitplanverfahren werden Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren
Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Entfällt
7. Beschlussvorschlag:
(1) Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“, 2. Änderung für
aufzustellen. Der Änderungsbereich erstreckt sich auf den südwestlichen Teil des
Gewerbegebietes GE 1 der Gemarkung Houverath. Der beigefügte Übersichtsplan ist
Bestandteil des Beschlusses.
(2) Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“, 2. Änderung nebst Begründung und
Textteil beschlossen.
(3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53
„Gewerbegebiet Wald“, 2. Änderung mit Textteil und Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 zu beteiligen.