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Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
19.05.2009
Erstellt
20.05.09, 21:55
Aktualisiert
20.05.09, 21:55
Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 28.04.2009 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1583 Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 29.04.2009 Haupt- und Finanzausschuss 14.05.2009 Rat 19.05.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1583 Z-1 1. Sachverhalt: Wie bereits in der vorliegenden Ratsdrucksache beschrieben, ist ein erneuter Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss erforderlich, weil die Baulinie geändert, d. h. durch eine Baugrenze ersetzt und um 2 m zurückgenommen wurde, um etwas mehr Rücksicht auf das vorhandene Wohnhaus in der Antoniusstraße 3b zu nehmen. Eine weitere Änderung erfolgte bei den öffentlichen Verkehrsflächen. In der Vorlage ist leider ein veralteter Plan enthalten, den ich bitte gegen den hier beigefügten auszutauschen. Darin ist das Baufenster im Mischgebiet bis zur Grenze des Änderungsbereiches erweitert. Im Weiteren wird entlang der Wohnstraße ein Zufahrtsverbot für die gewerblichen Bauflächen festgesetzt, um ein regelmäßiges Befahren mit Schwerlastverkehr grundsätzlich auszuschließen. 2. Rechtliche Würdigung Das Bebauungsplanverfahren wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen In Bauleitplanverfahren werden Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Entfällt 7. Beschlussvorschlag: (1) Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“, 2. Änderung für aufzustellen. Der Änderungsbereich erstreckt sich auf den südwestlichen Teil des Gewerbegebietes GE 1 der Gemarkung Houverath. Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. (2) Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“, 2. Änderung nebst Begründung und Textteil beschlossen. (3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“, 2. Änderung mit Textteil und Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 zu beteiligen.