Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
19.05.2009
Erstellt
20.05.09, 21:55
Aktualisiert
20.05.09, 21:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.04.2009
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl./Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 1591
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
29.04.2009
Haupt- und Finanzausschuss
14.05.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entlastungsstraße Hammerwerk Erft
hier: - Sachstandsbericht
- Einbahnstraßenregelung
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1591
1. Sachverhalt:
Nachdem der Rat der Stadt Bad Münstereifel den grundsätzlichen Beschluss zum Bau einer
Entlastungsstraße im Bereich Mozartweg/In der Fließ gefasst hat, wurde von der Fa. Hammerwerk
Erft ein Planungsbüro entsprechend beauftragt. Derzeit erfolgen Abstimmungen mit der
Bezirksregierung Köln über die Möglichkeit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens.
Hierdurch würde sich ein Bebauungsplanverfahren erübrigen.
Verfahrensführend ist in diesem Fall nicht die Gemeinde, sondern die Bezirksregierung. Von dort
aus erfolgt eine Beteiligung betroffener Träger öffentlicher Belange und Behörden sowie der
Bürger.
Von Anliegern erfolgten bereits Eingaben, die im weiteren Verfahren gewertet werden müssen.
Eine Eingabe vom 26.02.09 ist vorab beigefügt. Hier wird eine Regelung als
Anlieger/Einbahnstraßenregelung vorgeschlagen. Das Straßenverkehrsamt des Kreises hat
hiergegen keine Bedenken, macht dies jedoch von einer Beteiligung der Anlieger abhängig.
Da eine Entscheidung der Bezirksregierung noch aussteht und insbesondere der zeitliche Rahmen
derzeit noch nicht absehrbar ist, muß überlegt werden, ob von städtischer Seite aus eine
Anliegerversammlung im Bezug auf diese Verkehrsregelung vorab durchgeführt wird.
Evtl. liegen bis zur Sitzung weitere Informationen, insbesondere was die zeitliche Abfolge betrifft
vor, so dass dann zu entscheiden ist, ob vorab eine o.a. Anliegerversammlung von der Stadt
durchgeführt wird.
2. Rechtliche Würdigung
entfällt
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Um Beratung wird gebeten.