Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
19.05.2009
Erstellt
20.05.09, 21:55
Aktualisiert
20.05.09, 21:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.03.2009
- Der Bürgermeister Az: 24-50-03
Nr. der Zusatzerläuterung: 1437 Z-2
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Zusatzerläuterung für den
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
14.05.2009
Rat
19.05.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
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Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den Haupt- und Finanzausschuss
am: 18.11.2008
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Neuer Beschlussvorschlag aufgrund
( )
eines Beschlusses des
( )
eines Eilbeschlusses
( )
neuer Erkenntnis der Verwaltung
( )
einer Dringlichkeitsentscheidung oder
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
1. Sachverhalt:
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1437 Z-2
Mit der Beschlussfassung über die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren 2009 und die
hierauf basierende Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung hat der Rat die
Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob für den Kreis eine rechtliche Verpflichtung besteht, die
Zinserträge aus der Rücklage für die Nachsorgekosten der Deponie dem Gebührenhaushalt
insgesamt zur Verfügung zu stellen und damit letztlich eine Gebührenreduzierung zu ermöglichen.
Auf die entsprechende Anfrage hat der Kreis mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben vom
30.12.2008 geantwortet.