Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Parkplatzbewirtschaftungskonzept;u.a. Verkürzung der gebührenpflichtigen Zeit Hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 20.01.2009)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
19 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
24.06.09, 21:52
Aktualisiert
24.06.09, 21:52
Beschlussvorlage (Parkplatzbewirtschaftungskonzept;u.a. Verkürzung der gebührenpflichtigen Zeit
Hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 20.01.2009) Beschlussvorlage (Parkplatzbewirtschaftungskonzept;u.a. Verkürzung der gebührenpflichtigen Zeit
Hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 20.01.2009) Beschlussvorlage (Parkplatzbewirtschaftungskonzept;u.a. Verkürzung der gebührenpflichtigen Zeit
Hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 20.01.2009) Beschlussvorlage (Parkplatzbewirtschaftungskonzept;u.a. Verkürzung der gebührenpflichtigen Zeit
Hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 20.01.2009)

öffnen download melden Dateigröße: 19 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.01.2009 - Der Bürgermeister Az: 32-51-26 Nr. der Ratsdrucksache: 1534 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 11.02.2009 Strukturförderungsausschuss 29.04.2009 Strukturförderungsausschuss 23.06.2009 Haupt- und Finanzausschuss 24.06.2009 Rat 30.06.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Parkplatzbewirtschaftungskonzept;u.a. Verkürzung der gebührenpflichtigen Zeit Hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 20.01.2009 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Anczikowski __________________________________________________________________________ (X) Kosten €: 100,-- ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( (X) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: (X) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1534 1. Sachverhalt: Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 20.01.2009 (Anlage 1) Vorschläge zur Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes unterbreitet und diese zum Antrag erhoben. Bezüglich der Bewirtschaftung der Parkplätze wurden folgende Vorschläge unterbreitet: 1. Verkürzung der gebührenpflichtigen Parkzeit werktags um 2 Stunden. Die gebührenpflichtige Zeit soll werktags statt um 9.00 Uhr erst um 10.00 Uhr beginnen und bereits um 17.00 Uhr statt wie bisher um 18.00 Uhr enden. 2. Die Zweitwohnsitzsteuerzahler sollen die Vergünstigungen wie Gäste, Einwohner und Bürger in Anspruch nehmen können. 3. Die Höchstparkdauer soll auf dem Parkplatz „Große Bleiche“ werktäglich auf 3 Stunden begrenzt werden. Die übrigen Vorschläge beziehen sich auf infrastrukturelle Maßnahmen des ruhenden Straßenverkehrs und werden in einer gesonderten Ratsvorlage bearbeitet. Stellungnahme der Verwaltung: 1.1 Verkürzung der Gebührenpflichtigen Zeit Die Kernstadt verfügt über insgesamt 1.194 Stellplätze. Davon sind 790 Stellplätze gebührenpflichtig und 404 Stellplätze gebührenfrei. Auf 285 Stellplätzen besteht die tägliche Gebührenpflicht von 9.00 bis 18.00 Uhr. 505 Stellplätze sind nur am Wochenende und an Feiertagen gebührenpflichtig und zwar samstags von 14.00 bis 18.00 Uhr und sonntags von 9.00 bis 18.00 Uhr. Die Übersicht ergibt sich aus der Anlage 2. Die 285 Stellplätze mit täglicher Gebührenpflicht befinden sich innerhalb des Mauerrings oder sind, außer auf der Kölner Straße, diesem unmittelbar vorgelagert. Diese Stellplätze erwirtschaften 80,9 % der Gebühreneinnahmen. Die Gebühreneinnahmen haben sich seit 2004 wie folgt entwickelt: 2004 2005 2006 2007 2008 232.417 254.277 267.799 301.658 295.202 1.2 Vergünstigungen auch für Zweitwohnsitzsteuerzahler 1.2.1 Nach § 2 der Gebührenordnung gibt es die Sonderparkberechtigung für den Klosterplatz und die Große Bleiche (pro Tag 0,70 €) nur für KFZ-Halter, die mit dem Hauptwohnsitz innerhalb des Mauerrings gemeldet sind. Nach dem Antrag würde diese Regelung auch auf Zweitwohnsitze ausgedehnt. 1.2.2 Nach § 3 der Gebührenordnung erhalten Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerparkausweis. Nach dem Antrag sollen die Einwohner (damit auch die Zweitwohnsitze) einen Einwohnerparkausweis erhalten, der sie berechtigt, gegen eine Monatsgebühr von 17,50 € für jeweils zwei Stunden (Kontrolle über Parkscheibe) auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz zu parken. Seite 3 von Ratsdrucksache 1534 1.3 Festsetzung einer Höchstparkauer für die Große Bleiche Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Parkplatz „Große Bleiche“ insbesondere vormittags zum überwiegenden Teil von Dauerparkern belegt ist. Gebührenpflichtig ist der Parkplatz samstags von 14.00 bis sonntags 18.00 Uhr. Die Parkdauer soll werktags auf 3 Stunden begrenzt werden. Die Kontrolle muss mittels ausgelegter Parkscheibe erfolgen. 2. Rechtliche Würdigung Rechtliche Bedenken gegen die beantragten Regelungen bestehen nicht. 3. Finanzielle Auswirkungen Zu 1.1 Die gebührenpflichtige Zeit beträgt werktäglich 54 Stunden. Nach dem Vorschlag der SPDFraktion sollen es zukünfig 42 Stunden sein. Dies sind 22 % und betrifft hauptsächlich 285 Stellplätze, die jährlich 238.855,-- € erwirtschaften, davon werktäglich 204.471,42 €.. 22 % von 204.471,42 (238.855,-- € : 7X6) ergibt rein rechnerisch ein Minus von 44.983,71 €. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass werktags die Zeit zwischen 9 und 10 Uhr sowie zwischen 17 und 18 Uhr zu den Schwachlastzeiten gehört, so dass es realistisch erscheint, das ohnehin nur schwer zu prognostizierende Minus um 30 % auf 31.488,60 € zu reduzieren. Zum Ausgleich dieses zu erwartenden Minus wurde die Schaffung zusätzlicher gebührenpflichtiger Stellplätze beantragt. Bei einer täglichen Gebührenpflicht zu der beantragten verringerten gebührenpflichtigen Zeit und einer tatsächlichen Renditequote von rund 40 % (Renditequote = prozentualer Anteil des Ist am Soll) ist damit zu rechnen, dass ein Stellplatz im Jahr 742,56 € ( 51 Wochenstunden X 0,70 € X 52 Wochen X 40%) erbringt. Um das Minus abzudecken, müssten also rein rechnerisch rund 42 zusätzliche Stellplätze mit einer täglichen Gebührenpflicht geschaffen werden. Zu 1.2 Mögliche Mindereinnahmen können nicht prognostiziert werden, da das Parkverhalten der Zweitwohnsitzinhaber nicht bekannt ist. Sie dürften jedoch derart gering sein, dass sie bei der Entscheidung vernachlässigt werden können. Zu 1.3 Die Begrenzung der Höchstparkdauer fällt zum weit überwiegenden Teil in die gebührenfreie Zeit, so dass mit einer finanziellen Einbuße nicht zu rechnen ist.. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Seite 4 von Ratsdrucksache 1534 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Um Beratung wird gebeten.