Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
19 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
24.06.09, 21:52
Aktualisiert
24.06.09, 21:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.01.2009
- Der Bürgermeister Az: 32-51-26
Nr. der Ratsdrucksache: 1534
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
11.02.2009
Strukturförderungsausschuss
29.04.2009
Strukturförderungsausschuss
23.06.2009
Haupt- und Finanzausschuss
24.06.2009
Rat
30.06.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Parkplatzbewirtschaftungskonzept;u.a. Verkürzung der gebührenpflichtigen Zeit
Hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 20.01.2009
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Anczikowski
__________________________________________________________________________
(X)
Kosten €: 100,--
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
(X)
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: (X) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1534
1. Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 20.01.2009 (Anlage 1) Vorschläge zur Fortschreibung
des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes unterbreitet und diese zum Antrag erhoben.
Bezüglich der Bewirtschaftung der Parkplätze wurden folgende Vorschläge unterbreitet:
1. Verkürzung der gebührenpflichtigen Parkzeit werktags um 2 Stunden. Die
gebührenpflichtige Zeit soll werktags statt um 9.00 Uhr erst um 10.00 Uhr beginnen und
bereits um 17.00 Uhr statt wie bisher um 18.00 Uhr enden.
2. Die Zweitwohnsitzsteuerzahler sollen die Vergünstigungen wie Gäste, Einwohner und
Bürger in Anspruch nehmen können.
3. Die Höchstparkdauer soll auf dem Parkplatz „Große Bleiche“ werktäglich auf 3 Stunden
begrenzt werden.
Die übrigen Vorschläge beziehen sich auf infrastrukturelle Maßnahmen des ruhenden
Straßenverkehrs und werden in einer gesonderten Ratsvorlage bearbeitet.
Stellungnahme der Verwaltung:
1.1 Verkürzung der Gebührenpflichtigen Zeit
Die Kernstadt verfügt über insgesamt 1.194 Stellplätze. Davon sind 790 Stellplätze
gebührenpflichtig und 404 Stellplätze gebührenfrei. Auf 285 Stellplätzen besteht die tägliche
Gebührenpflicht von 9.00 bis 18.00 Uhr. 505 Stellplätze sind nur am Wochenende und an
Feiertagen gebührenpflichtig und zwar samstags von 14.00 bis 18.00 Uhr und sonntags von 9.00
bis 18.00 Uhr. Die Übersicht ergibt sich aus der Anlage 2.
Die 285 Stellplätze mit täglicher Gebührenpflicht befinden sich innerhalb des Mauerrings oder sind,
außer auf der Kölner Straße, diesem unmittelbar vorgelagert. Diese Stellplätze erwirtschaften 80,9
% der Gebühreneinnahmen.
Die Gebühreneinnahmen haben sich seit 2004 wie folgt entwickelt:
2004
2005
2006
2007
2008
232.417
254.277
267.799
301.658
295.202
1.2 Vergünstigungen auch für Zweitwohnsitzsteuerzahler
1.2.1
Nach § 2 der Gebührenordnung gibt es die Sonderparkberechtigung für den Klosterplatz
und die Große Bleiche (pro Tag 0,70 €) nur für KFZ-Halter, die mit dem Hauptwohnsitz
innerhalb des Mauerrings gemeldet sind. Nach dem Antrag würde diese Regelung auch auf
Zweitwohnsitze ausgedehnt.
1.2.2
Nach § 3 der Gebührenordnung erhalten Bürgerinnen und Bürger einen
Bürgerparkausweis. Nach dem Antrag sollen die Einwohner (damit auch die
Zweitwohnsitze) einen Einwohnerparkausweis erhalten, der sie berechtigt, gegen eine
Monatsgebühr von 17,50 € für jeweils zwei Stunden (Kontrolle über Parkscheibe) auf einem
gebührenpflichtigen Parkplatz zu parken.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1534
1.3 Festsetzung einer Höchstparkauer für die Große Bleiche
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Parkplatz „Große Bleiche“ insbesondere vormittags zum
überwiegenden Teil von Dauerparkern belegt ist.
Gebührenpflichtig ist der Parkplatz samstags von 14.00 bis sonntags 18.00 Uhr.
Die Parkdauer soll werktags auf 3 Stunden begrenzt werden. Die Kontrolle muss mittels
ausgelegter Parkscheibe erfolgen.
2. Rechtliche Würdigung
Rechtliche Bedenken gegen die beantragten Regelungen bestehen nicht.
3. Finanzielle Auswirkungen
Zu 1.1
Die gebührenpflichtige Zeit beträgt werktäglich 54 Stunden. Nach dem Vorschlag der SPDFraktion sollen es zukünfig 42 Stunden sein. Dies sind 22 % und betrifft hauptsächlich 285
Stellplätze, die jährlich 238.855,-- € erwirtschaften, davon werktäglich 204.471,42 €.. 22 % von
204.471,42 (238.855,-- € : 7X6) ergibt rein rechnerisch ein Minus von 44.983,71 €.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass werktags die Zeit zwischen 9 und 10 Uhr sowie zwischen 17
und 18 Uhr zu den Schwachlastzeiten gehört, so dass es realistisch erscheint, das ohnehin nur
schwer zu prognostizierende Minus um 30 % auf 31.488,60 € zu reduzieren.
Zum Ausgleich dieses zu erwartenden Minus wurde die Schaffung zusätzlicher gebührenpflichtiger
Stellplätze beantragt.
Bei einer täglichen Gebührenpflicht zu der beantragten verringerten gebührenpflichtigen Zeit und
einer tatsächlichen Renditequote von rund 40 % (Renditequote = prozentualer Anteil des Ist am
Soll) ist damit zu rechnen, dass ein Stellplatz im Jahr 742,56 € ( 51 Wochenstunden X 0,70 € X 52
Wochen X 40%) erbringt.
Um das Minus abzudecken, müssten also rein rechnerisch rund 42 zusätzliche Stellplätze mit
einer täglichen Gebührenpflicht geschaffen werden.
Zu 1.2
Mögliche Mindereinnahmen können nicht prognostiziert werden, da das Parkverhalten der
Zweitwohnsitzinhaber nicht bekannt ist. Sie dürften jedoch derart gering sein, dass sie bei der
Entscheidung vernachlässigt werden können.
Zu 1.3
Die Begrenzung der Höchstparkdauer fällt zum weit überwiegenden Teil in die gebührenfreie Zeit,
so dass mit einer finanziellen Einbuße nicht zu rechnen ist..
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Seite 4 von Ratsdrucksache 1534
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Um Beratung wird gebeten.