Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:19
Aktualisiert
30.06.09, 22:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.06.2009
- Der Bürgermeister Az: 32 An.
Nr. der Zusatzerläuterung: 1534 Z-1
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Zusatzerläuterung für den
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
24.06.2009
Rat
30.06.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Parkplatzbewirtschaftungskonzept; u.a. Verkürzung der gebührenpflichtigen Zeit
Hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 20.01.2009
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Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den
Strukturförderungsausschuss
am: 11.02.2009
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(X)
Kosten €: 2.000,--
( X ) Die Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden.
( ) Deckung:
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
() ja / (X ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(X)
Folgekosten: () ja
( X ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1534 Z-1
1. Sachverhalt:
Der Strukturförderungsausschuss hat in der Sitzung am 23.06.2009 den unter 7. formulierten
Empfehlungsbeschluss gefasst:
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1.
Die gebührenpflichtige Zeit auf den Parkplätzen gemäß § 1 der Parkgebührenordnung wird ab
dem nächstmöglichen Zeitpunkt (nach Änderung bzw. Erneuerung der Verkehrszeichen, Änderung
der Software der Parkscheinautomaten, des Handyparken und PARK-O-PIN) wie folgt festgesetzt:
Parkplätze mit täglicher Gebührenpflicht:
Montags bis samstags 09.30 bis 17.30 Uhr
Sonn-und feiertags 09.00 bis 18.00 Uhr
Parkplätze mit einer Gebührenpflicht nur am Wochenende:
Samstags von 14.00 bis 17.30 Uhr
Sonn-und feiertags von 09.00 bis 18.00 Uhr
2.
Für Zweitwohnsitzsteuerzahler gilt die Ausnahmeregelung des § 3 Parkgebührenordnung.