Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Tischvorlage (Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen; hier: Beleuchtung in den Fluren der Gesamtschule (Gebäude I))

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
06.03.13, 18:21
Aktualisiert
06.03.13, 18:21
Tischvorlage (Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen;
hier: Beleuchtung in den Fluren der Gesamtschule (Gebäude I)) Tischvorlage (Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen;
hier: Beleuchtung in den Fluren der Gesamtschule (Gebäude I))

öffnen download melden Dateigröße: 80 kB

Inhalt der Datei

Tischvorlage Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 06.03.2013 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Rei/Gö. Vorlagennummer: VL-49/2013 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen; hier: Beleuchtung in den Fluren der Gesamtschule (Gebäude I) Sachdarstellung: Durch das Land NRW wurde ein Förderprogramm zum Einbau hocheffizienter LEDBeleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik (Lichtmanagementsystem) aufgelegt. Berechtigt zur Antragstellung sind Kommunen, Kreise, kommunale Unternehmen und kommunale Verbände. Gefördert werden können alle Gebäude mit Ausnahme von Krankenhäusern. Landesträger und kirchliche Träger von Schulen, Hochschulen oder Kindertagesstätten können ebenfalls Anträge stellen (ausgenommen hiervon sind Sakralbauten). Die Förderung kann vom 01.01. bis 31.03.2013 beantragt werden. Gefördert wird die Montage und Installation neuer Leuchten oder klimagerechter Technologien (z.B. Lichtmanagementsysteme) durch qualifiziertes und externes Fachpersonal. Förderfähig sind auch die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Altanlagen. Bei Innenleuchten beträgt der nichtrückzahlbare Zuschuss für zuwendungsfähige Ausgaben 40 %. Die Fördersumme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für Innenbeleuchtung muss mindestens 5.000,00 € betragen (inkl. Mehrwertsteuer). Damit muss das Mindestvolumen des Projektes 12.500,00 € betragen. Die aus dem Errichtungsjahr 1976 stammende Beleuchtung der Flure in der Gesamtschule Langerwehe erfüllt die Anforderungskriterien, um einen zuwendungsfähigen Kostenanteil zu erhalten. Drucksache VL-49/2013 Seite - 2 - Derzeit sind die Lampen der dunklen Flure während der gesamten Betriebszeit des Gebäudes I in Betrieb. Durch modernes Lichtmanagement in Kombination mit Präsensmeldern würden die Lampen bedarfsgerecht geschaltet und somit der Verbrauch wie auch die Betriebszeit deutlich reduziert. Finanzielle Auswirkungen: Das Investitionsvolumen beträgt ca. 50.000,00 €; davon sind 40 % (20.000,00 €) nicht zurückzahlbarer Zuschuss. Der Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 30.000,00 € könnte über die Schulpauschale 2014 finanziert werden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beschließt, den o.a. Förderantrag zu stellen. Der Bürgermeister (Göbbels)