Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
06.03.13, 18:21
Aktualisiert
06.03.13, 18:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Tischvorlage
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 06.03.2013
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Rei/Gö.
Vorlagennummer: VL-49/2013
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen
Einrichtungen;
hier: Beleuchtung in den Fluren der Gesamtschule (Gebäude I)
Sachdarstellung:
Durch das Land NRW wurde ein Förderprogramm zum Einbau hocheffizienter LEDBeleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik (Lichtmanagementsystem) aufgelegt.
Berechtigt zur Antragstellung sind Kommunen, Kreise, kommunale Unternehmen
und kommunale Verbände. Gefördert werden können alle Gebäude mit Ausnahme
von Krankenhäusern. Landesträger und kirchliche Träger von Schulen, Hochschulen oder Kindertagesstätten können ebenfalls Anträge stellen (ausgenommen
hiervon sind Sakralbauten).
Die Förderung kann vom 01.01. bis 31.03.2013 beantragt werden.
Gefördert wird die Montage und Installation neuer Leuchten oder klimagerechter
Technologien (z.B. Lichtmanagementsysteme) durch qualifiziertes und externes
Fachpersonal. Förderfähig sind auch die fachgerechte Demontage und Entsorgung
der Altanlagen.
Bei Innenleuchten beträgt der nichtrückzahlbare Zuschuss für zuwendungsfähige
Ausgaben 40 %.
Die Fördersumme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für Innenbeleuchtung muss mindestens 5.000,00 € betragen (inkl.
Mehrwertsteuer). Damit muss das Mindestvolumen des Projektes 12.500,00 €
betragen.
Die aus dem Errichtungsjahr 1976 stammende Beleuchtung der Flure in der
Gesamtschule Langerwehe erfüllt die Anforderungskriterien, um einen zuwendungsfähigen Kostenanteil zu erhalten.
Drucksache VL-49/2013
Seite - 2 -
Derzeit sind die Lampen der dunklen Flure während der gesamten Betriebszeit des
Gebäudes I in Betrieb.
Durch modernes Lichtmanagement in Kombination mit Präsensmeldern würden die
Lampen bedarfsgerecht geschaltet und somit der Verbrauch wie auch die Betriebszeit deutlich reduziert.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Investitionsvolumen beträgt ca. 50.000,00 €; davon sind 40 % (20.000,00 €) nicht
zurückzahlbarer Zuschuss.
Der Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 30.000,00 € könnte über die Schulpauschale 2014 finanziert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt, den o.a. Förderantrag zu stellen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)