Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
24.06.2009
Erstellt
15.07.09, 21:56
Aktualisiert
15.07.09, 21:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 16.06.2009
- Der Bürgermeister Az: 82
Nr. der Ratsdrucksache: 1611
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
24.06.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Barrierefreie Besucherlenkung und -information am und im FriedWald Bad Münstereifel
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Berichterstatter: Frau Lembach
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(x)
Kosten €: 21.021,00
( x ) 5.000,00 € Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
( X ) Deckung: erfolgt durch private Zuwendung
in gleicher Höhe (§ 23 I GemHVO)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( x ) ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
( )
Folgekosten: ( ) ja
( x ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
) Nein-Stimmen (
) Nein-Stimmen (
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
) Enthaltungen
) Enthaltungen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1611
1. Sachverhalt:
Im Iversheimer Wald, nördlich des Hauptortes Bad Münstereifel, haben sich in den letzten
Jahren verschiedene Kreuzungsfunktionen von Wegen und Nutzungen eingestellt. Beispiele
sind die überregionalen Wanderwege wie der E 8 und der Jakobs-Pilgerweg aus Köln Richtung
Südeuropa. Daneben ist seit einigen Jahren in Teilbereichen der FriedWald Bad Münstereifel
eingerichtet, ein zunehmend beliebtes und genutztes Angebot alternativer Bestattungsart im
Wald.
Weiterhin wird der Wald von den Bad Münstereifelern Bürgern als fußläufig erreichbarer
Erholungswald genutzt. Die Antoniuskapelle ist dabei ein zusätzlicher Anziehungspunkt.
Diese vielfache Nutzung im Iversheimer Wald hat sich besonders in den letzten Jahren vor
allem durch das Angebot des FriedWaldes intensiviert. Ausgehend vom NaturparkWanderparkplatz „Auf der Maar“ sind daher Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich. Darüber
hinaus ist die Besucherlenkung und -information zu aktualisieren.
Aufgrund der Nutzer- und Zielgruppe hat die Barrierefreiheit hier einen besonderen Stellenwert,
da der Anteil der älteren und damit mobilitätseingeschränkter Menschen überdurchschnittlich
zunimmt.
Im Rahmen der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung (ILEK) des Ministeriums
für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz besteht z. Z. die
Möglichkeit, Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu 50 % fördern zu lassen.
2. Rechtliche Würdigung
Am 1. Mai 2002 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft getreten. Damit wurde
dem im Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz verankerten Benachteiligungsgebot ("Niemand
darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.") für behinderte Menschen Geltung
verschafft.
Kerngedanke des Behindertengleichstellungsgesetzes ist die Herstellung einer umfassend
verstandenen Barrierefreiheit. Sie wird im § 4 BGG wie folgt definiert:
„Barrierefrei
sind
bauliche
und
sonstige
Anlagen,
Verkehrsmittel,
technische
Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle
Informationsquellen
und
Kommunikationseinrichtungen
sowie
andere
gestaltete
Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne
besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ Im
Einzelnen bedeutet das: Alles, was von Menschen gestaltet wird, kann unter dem Aspekt der
Barrierefreiheit betrachtet werden, also nicht nur z.B. Gebäude und Wege, sondern
beispielsweise
auch
Automaten,
Handys
oder
Internetseiten.
Gemäß
des
Behindertengleichstellungsgesetzes und der Aufgabe und der Zielgruppen des FriedWaldAngebotes sollte das Angebot eines FriedWaldes ein Mindestmaß an Barrierefreiheit
aufweisen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Das Gesamtvolumen der Maßnahme beträgt . 21.021,00 €
Die 16.021,00 € für die Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind im Haushalt
veranschlagt und stehen bereit.
5.000,00 € sollen für investive Maßnahmen, wie Ruhebänke und eine barrierefreie Infotafel
ausgegeben werden. Diese Mittel sind nicht im Haushalt veranschlagt, sie müssten
außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die FriedWald GmbH hat zugesagt, der Stadt Bad
Münstereifel im laufenden Haushaltsjahr 5000,00 € für barrierefreie Maßnahmen zu
überweisen. Die Bewilligungsbehörde sieht für die zu beantragende Maßnahme eine 50%
Förderung vor.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Organisatorische Umsetzung der geplanten Maßnahme kann im regulären Dienst erfolgen.
Die praktische Umsetzung ist mit ortsansässigen Unternehmern geplant.
Darüber hinaus wird die Maßnahme personell und organisatorisch von der FriedWald GmbH
unterstützt.
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5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Der Koordinierungskreis der Lokalen Arbeitsgruppe der LEADER-Region „Eifel“ der die
Antragstellung befürworten muss, hat dieses bereits in der Sitzung am 05.03.2009 getan. Zur
Zeit gibt es keine möglichen Alternativen die Barrierefreiheit rund um den Wanderpakplatz
„Auf der Maar“ zu finanzieren.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Aufgrund der Nutzer- und Zielgruppe des FriedWaldes hat die Barrierefreiheit hier einen
besonderen Stellenwert, da der Anteil der älteren und damit mobilitätseingeschränkten
Menschen überdurchschnittlich hoch ist. Im vergangenen Jahr wurde vom
Bundeswirtschaftsministerium die Studie „Barrierefreier Tourismus für Alle“ veröffentlicht. Bei
der Vorstellung dieser Studie hat der Beauftragte der Bundesregierung für Tourismus, Ernst
Hinsken MdB, ausgeführt: „Im Tourismus wird die Barrierefreiheit immer stärker zu einem
Qualitätskriterium und entscheidet über die Wettbewerbsfähigkeit. Wer Barrierefreiheit
vernachlässigt, handelt kurzsichtig. Früher oder später wird er erkennen müssen, das er nicht
mehr auf der Höhe der Zeit ist und ihm der Kunde verloren geht. Gerade unter dem Blickwinkel
des demographischen Wandels, werden barrierefreie Angebote immer stärker nachgefragt.“
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beantragt die Antragstellung zu beschließen und die fehlenden Eigenmittel in Höhe von
5.000 € unter Berücksichtigung der gleich hohen privaten Zuwendung als Deckung
außerplanmäßig bereitzustellen.