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Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" Teilbereich 1 hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
22.09.09, 21:29
Aktualisiert
22.09.09, 21:29
Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" Teilbereich 1
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" Teilbereich 1
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.07.2008 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1343 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 28.08.2008 Haupt- und Finanzausschuss 02.09.2008 Rat 09.09.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" Teilbereich 1 hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1343 1. Sachverhalt: Für den Teilbereich 1 der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ wurden die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Während dieser Verfahren wurde von benachbarten Grundstückseigentümern Stellungnahmen abgegeben, mit denen massive Bedenken gegen die Bauleitplanung und das geplante Bauvorhaben auf dem benachbarten Grundstück vorgebracht werden. Bevor hierzu eine Wertung im Rahmen des Verfahrens abgegeben werden kann, ist eine detailierte Prüfung der Rechtslage erforderlich. Aus terminlichen Gründen kann das hiermit beauftrage Anwaltsbüro dies Ende dieser Woche, bzw. Anfang nächster Woche vornehmen. Eine Vorlage zum Strukturförderungsausschuss kann somit nicht rechtzeitig erstellt werden. Die im weiteren Verfahren erforderlichen Unterlagen werden zur Sitzung des Hauptausschusses vorgelegt. Die Anglegenheit ist in den Hauptausschuss zu vertagen 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanverfahren sind Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Die Beratung und Beschlussfassung wird in die nächste Sitzung des Hauptausschusses vertagt.