Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
22.09.09, 21:29
Aktualisiert
22.09.09, 21:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.07.2008
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1343
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
28.08.2008
Haupt- und Finanzausschuss
02.09.2008
Rat
09.09.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" Teilbereich 1
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter:
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1343
1. Sachverhalt:
Für den Teilbereich 1 der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“
wurden die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Während dieser Verfahren wurde von benachbarten Grundstückseigentümern Stellungnahmen
abgegeben, mit denen massive Bedenken gegen die Bauleitplanung und das geplante
Bauvorhaben auf dem benachbarten Grundstück vorgebracht werden.
Bevor hierzu eine Wertung im Rahmen des Verfahrens abgegeben werden kann, ist eine
detailierte Prüfung der Rechtslage erforderlich.
Aus terminlichen Gründen kann das hiermit beauftrage Anwaltsbüro dies Ende dieser Woche, bzw.
Anfang nächster Woche vornehmen. Eine Vorlage zum Strukturförderungsausschuss kann somit
nicht rechtzeitig erstellt werden. Die im weiteren Verfahren erforderlichen Unterlagen werden zur
Sitzung des Hauptausschusses vorgelegt.
Die Anglegenheit ist in den Hauptausschuss zu vertagen
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanverfahren sind Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen
sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Die Beratung und Beschlussfassung wird in die nächste Sitzung des Hauptausschusses vertagt.