Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
25.06.2009
Erstellt
22.09.09, 21:29
Aktualisiert
22.09.09, 21:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 05.06.2009
- Der Bürgermeister Az: 812
Nr. der Ratsdrucksache: 1565 Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
25.06.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwasserbeseitigung in Mahlberg, Michelsberg;
hier: Entwässerungssystem und Regenrückhaltebecken (RRB)
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Berichterstatter: Techn. Betriesleiter Schäfer
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(X)
Kosten €: ca. 800.000,00 €
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( X ja / ( ) nein /
Verteilt auf mehrere Hauhaltsjahre.
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( X Anlagen sind beigefügt
(
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
( x ) Folgekosten: ( x ) ja
( ) nein
ca. 4.000,00 € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
@GRK2@
(
@GRK3@
(
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1565 Z-1
1. Sachverhalt:
In der Sitzung am 07.05.2009 wurde der TOP (RD1565)
„Abwasserbeseitigung in Mahlberg, Michelsberg;
hier: Entwässerungssystem und Regenrückhaltebecken (RRB)“
vom Betriebsausschuss vertagt.
Die geforderten Planunterlagen sind dieser Zusatzerläuterung als Anlage beigefügt.
Weitere Abwicklung:
Folgende Genehmigungsanträge sind zu stellen:
§ 58 Landeswassergesetz für den Bau und Betrieb der Entwässerungseinrichtung bei der
Bezirksregierung Köln
§ 2, 3 und 7 Wasserhaushaltsgesetz für die Einleiterlaubnis des Niederschlagswassers in das
Gewässer bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Euskirchen.
Die Genehmigungsverfahren werden voraussichtlich bis Ende 2009 abgeschlossen.
Die Baumaßnahmen können anschließend ab 2010 in mehreren Bauabschnitten umgesetzt
werden.
Im Sachverhalt zur Ursprungserläuterung ist erwähnt, dass die derzeitige Situation der Abwasserbeseitigung mittels häuslicher und grundstücksbezogener Abwasseranlagen gebietsweise problematisch ist. Die Untere Wasserbehörde hat bereits einige Anlagen überprüft. Zu nicht ordnungsgemäß funktionierenden oder nicht dichten Dreikammerklärgruben bzw. geschlossenen Gruben
wurden Sanierungsbescheide gegen die Grundstückseigentümer erlassen.
Ebenfalls in der Ausgangsratsdrucksache ist erläutert und begründet, dass die Ableitung des
Niederschlagswassers aus hydraulischen Gründen nur mit dem Bau eines Regenrückhaltebeckens umweltverträglich erfolgen kann.
Bereits im Zuge der Imissionsbetrachtung zum Gewässer für die Beantragung einer
Einleiterlaubnis gemäß Merkblatt BWK-M3 wurden von dem Gutachter Bedenken bezüglich der
Einleitmenge geäußert. Anlässlich einer Ortsbesichtigung mit der Unteren Wasserbehörde wurde
eindeutig und verbindlich festgestellt, dass die hydraulische Belastung durch den Siefen nicht
ungedrosselt aufgenommen werden kann und daher der Bau eines Regenrückhaltebeckens zur
Erteilung der Genehmigung unerlässlich ist.
2. Rechtliche Würdigung
Hinweis auf die Ursprungserläuterung
3. Finanzielle Auswirkungen
Hinweis auf die Ursprungserläuterung
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
Seite 3 von Ratsdrucksache 1565 Z-1
7. Beschlussvorschlag:
Zu Punkt der Tagesordnung:
RD 1565
Abwasserbeseitigung in Mahlberg, Michelsberg;
hier: Entwässerungssystem und Regenrückhaltebecken
Es wird beschlossen, das Gebiet am Michelsberg im vorderen Bereich der Straße
„An der Hüh“ im Mischsystem, und ansonsten im Trennsystem zu kanalisieren, sowie aus
hydraulischen Gründen für die Niederschlagswassereinleitung in den Siefen ein Regenrückhaltebecken zu bauen. Die einzelnen Maßnahmen werden im Rahmen der im jeweiligen
Wirtschaftsplan bereitgestellten Haushaltsmitteln vergeben.