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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage "Kleinwindkraftanlage" auf dem Grundstück Gem. Mutscheid, Flur 5, Flurstücke Nr. 130 u. 131 - Esch, Erlenweg 11)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
22.09.09, 21:29
Aktualisiert
22.09.09, 21:29
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage "Kleinwindkraftanlage" auf dem  Grundstück Gem. Mutscheid, Flur 5, Flurstücke Nr. 130 u. 131 - Esch, Erlenweg 11) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage "Kleinwindkraftanlage" auf dem  Grundstück Gem. Mutscheid, Flur 5, Flurstücke Nr. 130 u. 131 - Esch, Erlenweg 11)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.05.2009 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1260 Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 23.06.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage „Kleinwindkraftanlage“ auf dem Grundstück Gem. Mutscheid, Flur 5, Flurstücke Nr. 130 u. 131 - Esch, Erlenweg 11 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1260 Z-2 1. Sachverhalt: Die Ratsdrucksache Nr. 1260 Z-1 hat auf der Tagesordnung des Strukturförderungsausschusses vom 17.06.08 gestanden, wurde aber während der Sitzung mündlich zurückgezogen. Der Sachverhalt des beantragten Vorhabens wurde bereits in der Rd-Nr. 1260 erläutert, die im Strukturförderungsausschuss vom 10.04.08 beraten wurde. Ergebnis dieser Beratungen war, vor der Entscheidung zunächst beim Antragsteller ein Gutachten hinsichtlich der Lärmentwicklung dieser Anlage anzufordern. Danach sollte wieder über das Vorhaben beraten werden. Zwischenzeitlich liegt dieses Gutachten sowie eine entsprechende Stellungnahme vom Kreis Euskirchen, Amt für Bauen, Umwelt ÖPNV und Abfall vor. Diese Schreiben sind zu ihrer Kenntnisnahme beigefügt. Sowohl im Gutachten selbst als auch nach Auffassung des Kreises kommt man zu dem Ergebnis, dass aus immissionsschutzrechtlicher Sicht gegen das Vorhaben keine Bedenken bestehen. Gerade im Hinblick auf die derzeit anstehenden Diskussionen zum Thema „Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Außenbereich“ und den aktuell vorliegenden Anträgen wurde ebenfalls Herr Dr. Beutling, Rechtsanwaltskanzlei Lenz und Johlen, um eine Durchsicht und Überprüfung der Antragsunterlagen gebeten. Mit Schreiben vom 11.05.09 teilte dieser mit, dass nach einem Urteil des OVG Münster Windenergieanlagen für den privaten Eigenbedarf in Wohngebieten als untergeordnete Nebenanlage zulässig sein können, wenn sie sich in die Eigenart der näheren Umgebund einfügen. Bei einer max. 10 m hohen Anlage sei nach seiner Meinung hiervon auszugehen. Da der Standort im Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB liegt, hat nach Auskunft Herrn Dr. Beutlings die Errichtung dieser Anlage keine Auswirkungen auf die derzeit eingeleitete Konzentrationszonenplanung, da sich diese auf den baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB bezieht. Somit bestehen gegen die Errichtung dieser Anlage keine Bedenken, so dass das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt werden kann. 2. Rechtliche Würdigung Dieses Bauvorhaben ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Bauordnung NW baugenehmigungspflichtig. Windenergieanlagen sind grundsätzlich privilegiert, im Innenbereich solange die Kommune keine Konzentrationszone /n ausweist und die übrigen Bereiche für Anlagen sperrt. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.