Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
22.09.09, 21:29
Aktualisiert
22.09.09, 21:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.05.2009
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1260 Z-2
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
23.06.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage „Kleinwindkraftanlage“ auf dem Grundstück Gem. Mutscheid, Flur 5,
Flurstücke Nr. 130 u. 131 - Esch, Erlenweg 11
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1260 Z-2
1. Sachverhalt:
Die Ratsdrucksache Nr. 1260 Z-1 hat auf der Tagesordnung des Strukturförderungsausschusses
vom 17.06.08 gestanden, wurde aber während der Sitzung mündlich zurückgezogen.
Der Sachverhalt des beantragten Vorhabens wurde bereits in der Rd-Nr. 1260 erläutert, die im
Strukturförderungsausschuss vom 10.04.08 beraten wurde. Ergebnis dieser Beratungen war, vor
der Entscheidung zunächst beim Antragsteller ein Gutachten hinsichtlich der Lärmentwicklung
dieser Anlage anzufordern. Danach sollte wieder über das Vorhaben beraten werden.
Zwischenzeitlich liegt dieses Gutachten sowie eine entsprechende Stellungnahme vom Kreis
Euskirchen, Amt für Bauen, Umwelt ÖPNV und Abfall vor. Diese Schreiben sind zu ihrer
Kenntnisnahme beigefügt.
Sowohl im Gutachten selbst als auch nach Auffassung des Kreises kommt man zu dem Ergebnis,
dass aus immissionsschutzrechtlicher Sicht gegen das Vorhaben keine Bedenken bestehen.
Gerade im Hinblick auf die derzeit anstehenden Diskussionen zum Thema „Ausweisung von
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Außenbereich“ und den aktuell vorliegenden
Anträgen wurde ebenfalls Herr Dr. Beutling, Rechtsanwaltskanzlei Lenz und Johlen, um eine
Durchsicht und Überprüfung der Antragsunterlagen gebeten. Mit Schreiben vom 11.05.09 teilte
dieser mit, dass nach einem Urteil des OVG Münster Windenergieanlagen für den privaten
Eigenbedarf in Wohngebieten als untergeordnete Nebenanlage zulässig sein können, wenn sie
sich in die Eigenart der näheren Umgebund einfügen. Bei einer max. 10 m hohen Anlage sei nach
seiner Meinung hiervon auszugehen.
Da der Standort im Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB liegt, hat nach Auskunft Herrn Dr.
Beutlings die Errichtung dieser Anlage keine Auswirkungen auf die derzeit eingeleitete
Konzentrationszonenplanung, da sich diese auf den baurechtlichen Außenbereich nach § 35
BauGB bezieht.
Somit bestehen gegen die Errichtung dieser Anlage keine Bedenken, so dass das Einvernehmen
gem. § 36 BauGB erteilt werden kann.
2. Rechtliche Würdigung
Dieses Bauvorhaben ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Bauordnung NW
baugenehmigungspflichtig.
Windenergieanlagen sind grundsätzlich privilegiert, im Innenbereich solange die Kommune keine
Konzentrationszone /n ausweist und die übrigen Bereiche für Anlagen sperrt.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.