Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
23.09.2009
Erstellt
23.09.09, 21:31
Aktualisiert
23.09.09, 21:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.09.2009
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 1655
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
21.09.2009
Rat
23.09.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet-Wald", im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Laqua
__________________________________________________________________________
(0)
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1655
1. Sachverhalt:
Derzeit wird bereits auf einem Teil des Grundstücks Gemarkung Houverath, Flur 34, Flurstück 177
eine Halle für eine Schreinerei, eine Werkstatt für Reifen- und Autoservice sowie eine für
Rasenmäher und Gartengeräte und ein Bürogebäude mit Betriebsleiterwohnung, gebaut.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet-Wald“. Für
das o. g. Baugrundstück ist im Bebauungsplan ein Gewerbegebiet, Höhe der baulichen Anlagen
max. 413,0 m über N.N als Höchstgrenze, Grundflächenzahl 0,8 und Geschossflächenzahl 1,6
festgesetzt.
Um das o. g. Bauvorhaben in einem 2. Bauabschnitt insgesamt und in ausreichender Größe
verwirklichen zu können ist eine bauliche Inanspruchnahme einer Teilfäche des Flurstücks 178
erforderlich, da diese Fläche außerhalb des Bebauungsplanbereiches liegt.
Um die planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung des 2. Bauabschnittes zu schaffen, ist
es erforderlich, den Bebauungsplanbereich zu erweitern und den Flächennutzungsplan
entsprechend anzupassen.
Da in einer längerfristigen Perspektive ohnehin vorgesehen ist, das Gewerbegebiet bei Bedarf in
östlicher Richtung zu erweitern, bestehen keine grundsätzlichen Bedenken die Erweiterung für den
betreffenden Bereich jetzt vorzunehmen.
Gleichzeitig soll in diesem Verfahren die ausgewiesene Verkehrsfläche auf der nördlichen Seite
auf 7,50 m reduziert werden. Zudem soll der Ausschluss von Stellplätzen vor den straßenseitigen
Baugrenzen generell im gesamten Bebauungsplanbereich aufgehoben werden.
Die weiteren Festsetzungen bleiben bestehen.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, zudem kann auf die frühzeitigen
Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.
Die besondere Dringlichkeit der Angelegenheit ergibt sich im Hinblick auf die derzeit laufende
Baumaßnahme. Die nächste planmäßig anberaumte Sitzung findet erst am 10. November 2009
statt.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bebauungsplanverfahren wird nach den Bestimmungen des BauGB durchgeführt
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für das Planverfahren werden durch den Bauherrn übernommen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und
möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen unter den privaten und den öffentlichen
Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Seite 3 von Ratsdrucksache 1655
Entscheidung:
1. Es wird beschlossen, die 3. Änderung und die Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53
„Gewerbegebiet-Wald“ im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne
Umweltprüfung durchzuführen.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung und der Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53
„Gewerbegebiet-Wald“, umfasst die Grundstücke Gemarkung Houverath Flur 34,
Flurstücke Nr. 177 und 178 sowie die nördlich angrenzenden öffentlichen Wegeflächen
entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Die Änderung der textlichen Festsetzungen im bezug auf die Zulässigkeit von Stellplätzen
vor den straßenseitigen Baugrenzen gilt für den Bereich des Ursprungsbebauungsplan und
den Erweiterungsbereich
2. Der Entwurf des Bebauungsplans 53 „Gewerbegebiet-Wald“, 3. Änderung und Erweiterung
wird nebst Begründung und Textteil beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der 3. Änderung und der Erweiterung des
Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet-Wald“ mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind
nach § 4 BauGB zu beteiligen.