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Beschlussvorlage (3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet-Wald", im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
23.09.2009
Erstellt
23.09.09, 21:31
Aktualisiert
23.09.09, 21:31
Beschlussvorlage (3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet-Wald",  im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet-Wald",  im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet-Wald",  im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.09.2009 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 1655 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 21.09.2009 Rat 23.09.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet-Wald", im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ (0) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1655 1. Sachverhalt: Derzeit wird bereits auf einem Teil des Grundstücks Gemarkung Houverath, Flur 34, Flurstück 177 eine Halle für eine Schreinerei, eine Werkstatt für Reifen- und Autoservice sowie eine für Rasenmäher und Gartengeräte und ein Bürogebäude mit Betriebsleiterwohnung, gebaut. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet-Wald“. Für das o. g. Baugrundstück ist im Bebauungsplan ein Gewerbegebiet, Höhe der baulichen Anlagen max. 413,0 m über N.N als Höchstgrenze, Grundflächenzahl 0,8 und Geschossflächenzahl 1,6 festgesetzt. Um das o. g. Bauvorhaben in einem 2. Bauabschnitt insgesamt und in ausreichender Größe verwirklichen zu können ist eine bauliche Inanspruchnahme einer Teilfäche des Flurstücks 178 erforderlich, da diese Fläche außerhalb des Bebauungsplanbereiches liegt. Um die planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung des 2. Bauabschnittes zu schaffen, ist es erforderlich, den Bebauungsplanbereich zu erweitern und den Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen. Da in einer längerfristigen Perspektive ohnehin vorgesehen ist, das Gewerbegebiet bei Bedarf in östlicher Richtung zu erweitern, bestehen keine grundsätzlichen Bedenken die Erweiterung für den betreffenden Bereich jetzt vorzunehmen. Gleichzeitig soll in diesem Verfahren die ausgewiesene Verkehrsfläche auf der nördlichen Seite auf 7,50 m reduziert werden. Zudem soll der Ausschluss von Stellplätzen vor den straßenseitigen Baugrenzen generell im gesamten Bebauungsplanbereich aufgehoben werden. Die weiteren Festsetzungen bleiben bestehen. Die Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, zudem kann auf die frühzeitigen Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden. Die besondere Dringlichkeit der Angelegenheit ergibt sich im Hinblick auf die derzeit laufende Baumaßnahme. Die nächste planmäßig anberaumte Sitzung findet erst am 10. November 2009 statt. 2. Rechtliche Würdigung Das Bebauungsplanverfahren wird nach den Bestimmungen des BauGB durchgeführt 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für das Planverfahren werden durch den Bauherrn übernommen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen unter den privaten und den öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Seite 3 von Ratsdrucksache 1655 Entscheidung: 1. Es wird beschlossen, die 3. Änderung und die Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet-Wald“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen. Der Geltungsbereich der 3. Änderung und der Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet-Wald“, umfasst die Grundstücke Gemarkung Houverath Flur 34, Flurstücke Nr. 177 und 178 sowie die nördlich angrenzenden öffentlichen Wegeflächen entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Die Änderung der textlichen Festsetzungen im bezug auf die Zulässigkeit von Stellplätzen vor den straßenseitigen Baugrenzen gilt für den Bereich des Ursprungsbebauungsplan und den Erweiterungsbereich 2. Der Entwurf des Bebauungsplans 53 „Gewerbegebiet-Wald“, 3. Änderung und Erweiterung wird nebst Begründung und Textteil beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der 3. Änderung und der Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet-Wald“ mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 BauGB zu beteiligen.