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Beschlussvorlage (Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Löschgruppe Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
69 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
23.11.12, 18:01
Aktualisiert
23.11.12, 18:01
Beschlussvorlage (Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Löschgruppe Nettersheim) Beschlussvorlage (Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Löschgruppe Nettersheim) Beschlussvorlage (Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Löschgruppe Nettersheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 871 /IX.L. Datum: 22.11.2012 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 27.11.2012 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 11.12.2012 Gemeinderat Sitzungstag: 18.12.2012 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Löschgruppe Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung in Absprache mit der Löschgruppe Nettersheim, dem Führungsstab Feuerwehr der Gemeinde sowie unter externer Beratung durch den Kreisbrandmeisters, ein Konzept zur Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges zu erarbeiten und die Ausschreibung zur Beschaffung vorzubereiten. Nach vorheriger überschläglicher Kostenschätzung sind die notwendigen Mittel für die Haushaltsjahre 2013 (Beschaffung Fahrgestell) und 2014 (Aufbau und Beladung) in der jeweiligen Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Begründung: Bereits zur Haushaltsplanung 2012 wurde darüber informiert, dass eine Ersatzbeschaffung für das derzeit in Nettersheim stationierte LF 16 (Löschfahrzeug mit 1.600 l Wassertank und umfangreicher feuerwehrtechnischer Beladung) im Jahr 2013 / 2014 ansteht. Das LF 16 der Löschgruppe Nettersheim wurde im Jahr 1982 beschafft und ist aufgrund altersbedingter Verschleißerscheinungen (Rostschäden etc.) nur noch bedingt einsatzbereit. Das Fahrzeug wurde letztmalig am 18.06.2012 durch das Institut der Feuerwehr einer Gebrauchsprüfung unterzogen. Der Prüfingenieur kommt abschließend in seinen Bemerkungen zum Prüfergebnis zu folgender Feststellung: „Größere Instandsetzungen sind an dem 30 Jahre alten Feuerwehrfahrzeug, an dem sich erhebliche altersbedingte Verschleiße zeigen, unter Beachtung der Relation „Zeitwert – Instandsetzungskostenaufwand“ nicht mehr angeraten. Derzeit wird in enger Absprache zwischen der Feuerwehrführung der Löschgruppe Nettersheim und dem Führungsstab Feuerwehr ein Beschaffungskonzept für ein neues Fahrzeug entwickelt, wobei Erfahrungen und Erkenntnisse auf Kreisebene durch Hinzuziehung des Kreisbrandmeisters ebenfalls eingebracht werden. Die auf dem Markt agierenden Aufbauhersteller für Feuerwehrfahrzeuge wurden bezüglich der bestehenden Ist-Situation am Feuerwehrgerätehaus Nettersheim (siehe Vorlage 882 IX. L) bezüglich der Besonderheiten hinsichtlich vorhanden möglicher Einfahrt- und Durchfahrthöhen informiert und gebeten, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Über das Marktangebot verschiedener Fahrzeugtypen wird derzeit sukzessive seitens der Aufbauhersteller mit der Präsentation von Vorführfahrzeugen zur abgestimmten Meinungsbildung unterrichtet. 3 Am 13. Dezember 2012 findet ein weiteres Abstimmungsgespräch mit den Beteiligten statt, über das Ergebnis wird nachfolgend in der Ratssitzung am 18.12.2012 berichtet. Anfang 2013 sollen die notwendigen Ausschreibungsunterlagen zusammengestellt und die öffentliche Ausschreibung für das neue Fahrzeug erfolgen. Aufgrund der bestehenden Fertigungs- und Lieferfristen (ca. 1 Jahr) sollen die Aufträge (Ausschreibung erfolgt in Losform; Los 1: Fahrgestell; Los 2: Aufbau; Los 3: Beladung) im Frühjahr 2013 erteilt werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister