Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
87 kB
Datum
16.05.2013
Erstellt
06.05.13, 18:16
Aktualisiert
06.05.13, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 25.04.2013
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
610-21 Mie.
Vorlagennummer: VL-61/2013
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Grundstück Gemarkung Jüngersdorf, Flur 7, Flurstück 43
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 25.03.2013 ist bei der Verwaltung ein Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für
das Grundstück Gemarkung Jüngersdorf, Flur 7, Flurstück 43 (Altes Forsthaus in
Jüngersdorf) eingegangen. Hintergrund des Antrags ist die Absicht des Grundstückseigentümers, im betreffenden Bereich ein Hotel mit 30 Zimmern zu errichten. Die Zuwegung
zum Hotel soll über die Laufenburgstraße sowie eine neu anzulegende Zuwegung in
deren Verlängerung erfolgen.
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Das Grundstück ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde als Fläche
für die Landwirtschaft ausgewiesen und liegt – bis auf das alte Forsthaus selbst - gem.
Entwurf des Landschaftsplanes Langerwehe im Landschaftsschutzgebiet. Der Bereich der
zukünftig geplanten Zuwegung ist darüber hinaus mit einem Umbruchverbot belegt.
Ein Auszug aus dem Entwurf des Landschaftsplanes Langerwehe ist als Anlage
beigefügt.
Nach Auskunft der Kreisverwaltung Düren steht der Landschaftsplan einer Bauleitplanung
jedoch nicht grundsätzlich entgegen. Würde die Gemeinde Langerwehe eine Bauleitplanung für den Bereich beschließen, das Verfahren durchführen und die Flächennutzungsplanänderung durch die Bezirksregierung Köln genehmigt werden, würde der Landschaftsplan für diesen Bereich zurücktreten.
Drucksache VL-61/2013
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Gleichwohl sind jedoch im Bauleitplanverfahren alle naturschutzfachlichen Belange durch
Gutachten zu überprüfen. Die Ergebnisse der Gutachten (z.B. Artenschutz) können im
Einzelfall zur Einstellung des Verfahrens führen.
Bei der Entscheidung über den Antrag ist zu berücksichtigen, dass das Vorhaben für die
im näheren Umfeld lebenden Bürgerinnen und Bürger zum Teil erhebliche Mehrbelastungen durch zusätzlichen PKW- und LKW-Verkehr während der Bauzeit bedeutet.
Auch durch den späteren Betrieb entstehen zusätzliche Belastungen durch Besucher- und
Lieferverkehr sowie durch die Gastronomie selbst.
Der durch das Vorhaben zusätzlich entstehende Lärm ist im Rahmen des Bauleitplanverfahrens durch Gutachten zu ermitteln. In diesem werden dann auch die notwendigen
Schallschutzmaßnahmen festgelegt.
Die verkehrliche Erschließung des Vorhabens über die Laufenburgstraße ist darüber
hinaus zumindest oberhalb der Einmündung des Lerchenweges problematisch, da die
Straße dort nicht mehr über die für einen Begegnungsverkehr notwendige Breite verfügt.
Dieses Problem müsste im Rahmen des Bauleitplanverfahrens gelöst werden.
Auch die kanalmäßige Erschließung des Vorhabens muss geprüft werden, da die
vorhandenen Leitungen (Hausanschluss Forsthaus) nicht ausreichend dimensioniert sind,
die zusätzlichen Abwässer aufzunehmen. Gegebenenfalls ist mit der neu anzulegenden
Zufahrt eine separate Kanalleitung zu verlegen.
Bei der Verwaltung sind zwischenzeitlich mehrere Schreiben von Anwohnern aus
Jüngersdorf und Pier eingegangen, die sich eindeutig gegen das Vorhaben aussprechen,
auf die Minderung der Wohnqualität und einen möglicherweise eintretenden Wertverlust
Ihrer Häuser hinweisen. Nicht zuletzt wird auf den Vertrauensschutz der Umsiedler
hingewiesen, die sich gerade wegen der landschaftlich schönen Lage für LangerweheJüngersdorf entschieden haben.
Die Einwendungen sind als Anlage beigefügt.
Abschließend ist festzustellen, dass die Absicht, in Langerwehe ein Hotel zu errichten,
durchaus begrüßenswert ist, da ein entsprechendes Angebot an Hotelbetten derzeit nicht
zur Verfügung steht.
Im Rahmen der Interessenabwägung sind jedoch hier nicht nur die Belange des
Antragstellers, sondern auch die Bedenken der betroffenen Bevölkerung zu berücksichtigen.
Bei Abwägung dieser Belange ist die beantragte Lage des Hotels als äußerst kritisch zu
betrachten.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Bauleitplanung entstehen Planungskosten, die vom Antragsteller zu übernehmen sind.
Drucksache VL-61/2013
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt den Antrag auf
Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes für das Grundstück Gemarkung Jüngersdorf, Flur 7, Flurstück 43,
abzulehnen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)