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Beschlussvorlage ( 35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den temporären Parkplatz am Schloss Merode hier: Beratung über die während der Offenlage eingegangen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
147 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
09.09.13, 18:08
Aktualisiert
09.09.13, 18:08

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 14.08.2013 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-89/2013 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den temporären Parkplatz am Schloss Merode hier: Beratung über die während der Offenlage eingegangen Anregungen und Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 16.05.2013 die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB beschlossen. Gemäß § 13 (2) BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen. Aus diesem Grund wurde in der Zeit vom 17.06.2013 bis einschließlich 17.07.2013 die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die nach § 4 (2) BauGB betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Offenlage mit Schreiben vom 12.06.2013 unterrichtet worden. Im Rahmen der Offenlage sind von folgenden Behörden keine Bedenken und Anregungen vorgetragen worden: - Fernleitung- Betriebsgesellschaft, Xanten - DB Services Immobilien GmbH, Köln - Westnetz GmbH, Dortmund - IHK Aachen - PLE doc GmbH Essen - Bezirksregierung Köln (Dez. 33, Ländliche Entwicklung und Bodenordnung) - Erftverband Bergheim - Wasserleitungszweckverband Langerwehe - Regionetz GmbH, Eschweiler - Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf - Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel - Unitymedia NRW GmbH, Kassel - ASEAG, Abt. Leistungscontrolling u. Informationstechnik Aachen - LANUV NRW, Recklinghausen - StädteRegion Aachen Drucksache VL-89/2013 Seite - 2 - - RWE Power AG, Köln - Stadt Stolberg Von den folgenden Behörden sind Stellungnahmen mit Bedenken und Anregungen abgegeben worden: (Die Stellungnahmen sind beigefügt und der Inhalt nun folgend wiedergegeben. Zudem ist jede Anregung mit je einer Stellungnahme des beauftragten Planungsbüros versehen.) Der Ausschuss muss über jede Anregung einzeln beraten und für den Rat eine entsprechende Beschlussempfehlung abgeben. Die jeweilige Beschlussempfehlung wird am Ende der Vorlage gefasst. 1.) Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstellen Aachen/Düren/Euskirchen vom 21.06.2013: Inhalt: Das geplante Vorhaben erstreckt sich über das nördliche Teilstück des Grundstückes Flur 1, Nr. 155 und das gesamte Grundstück Flur 1, Nr. 43. Das nördliche Teilstück des Grundstückes Flur 1, Nr. 155 wird derzeit als Grünlandfläche genutzt. Eine temporäre Nutzung dieser Fläche als Parkfläche wird seitens der Landwirtschaftskammer als weniger bedenklich betrachtet. Die Landwirtschaftskammer begrüßt, die i. S. d. Landwirtschaft flächensparende Festlegung der erforderlichen Kompensationsmaßnahme auf bereits im Vorfeld durchgeführte Maßnahmen, die in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde für das geplante Vorhaben angerechnet werden können. Erhebliche Bedenken bestehen aus Sicht der Landwirtschaftskammer jedoch gegenüber der geplanten Einbeziehung des Grundstückes Flur 1, Nr. 43. Bei dieser Fläche handelt es sich um eine agrarstrukturell wertvolle Ackerfläche, deren ackerbauliche Bewirtschaftung bei Nutzungsaufhebung als temporärer Parkfläche, durch die geplante Schotterung der Fahrwege, nicht mehr möglich ist. Auch eine Bewirtschaftung dieser Fläche als Grünlandfläche zur Futterwerbung ist durch die geplante Schotterung nur bedingt bis gar nicht möglich. Das Einbeziehen des Grundstückes Flur 1, Nr. 43 hätte somit zur Folge, dass dieses nicht nur als wertvolle Ackerfläche der Landwirtschaft entzogen wird, sondern auch als Grünlandfläche nur erschwert landwirtschaftlich nutzbar ist. Seitens der Landwirtschaftskammer wird angeregt den o. a. Bedenken gegenüber der Grundstücksauswahl entgegen zu wirken, beispielsweise durch die alternative Einbeziehung der Grünlandfläche Flur 1, Nr. 153 als temporäre Parkfläche, die unmittelbar an das Grundstück Flur 1, Nr. 155 anschließt. Stellungnahme des Planungsbüros: Das Flurstück Nr. 43 wurde ehemals als Ackerfläche genutzt, jedoch für die provisorische Nutzung als Parkplatz im Rahmen der bislang erfolgten Veranstaltungen bereits eingesät und wird als Grünland genutzt. Das Flurstück Nr. 153 grenzt im südöstlichen Bereich unmittelbar an die Bebauung der Kreuzherrenstraße. Durch eine Nutzung dieser Fläche als Parkplatz würde die bestehende angrenzende Nutzung durch Immissionen stark belastet. Im Zuge der Konzeptfindung wurden verschiedene Standorte für Parkplätze geprüft. Im Rahmen der Abwägung der Varianten wurde letztendlich die in dieser Flächennutzungsplanänderung dargestellte Variante gewählt, da sie neben dem Vorteil der direkt am Schloss befindlichen Flächen auch das Umfeld am geringsten belastet. Überdies ist die Umsetzung auf den im Eigentum des Schlosses befindlichen Flächen schnell und unkompliziert zu gewährleisten. Das Flurstück Nr. 153 befindet sich nicht im Besitz des Schlosses Merode. 2.) RWE Deutschland AG, Düren vom 26.06.2013: Inhalt: Wir weisen darauf hin, dass wir im Planungsbereich (siehe Anlage) MitteIspannungsanlagen unterhalten, die im Störungsfall jederzeit zugänglich sein müssen. Drucksache VL-89/2013 Seite - 3 - Stellungnahme des Planungsbüros: Gemäß dem beigefügten Plan liegen die angesprochenen Leitungen innerhalb des im Geltungsbereich befindlichen Wirtschaftsweges. Dieser Wirtschaftsweg wird auch nach Umsetzung der temporären Parkplätze weiterhin jederzeit zugänglich sein. Die Bezirksregierung Köln hat während der Offenlage die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 LPIG bestätigt. Über die darin vorgebrachten Anregungen muss ebenfalls im Rahmen der Beschlussfassung entschieden werden. 3.) Bezirksregierung Köln vom 09.07.2013 Inhalt: Der beabsichtigten Flächennutzungsplanänderung wird grundsätzlich die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bestätigt. Das Dezernat 35 (Städtebau) weist darauf hin, dass neben dem Belang des Freiraumschutzes, v.a. der Denkmal- und der Landschaftsschutz bei der Planung zu berücksichtigen ist. Es sollte geprüft werden, ob auf der Ebene des städtebaulichen Vertrags die Nutzung der südlichen, unmittelbar an den Schlosspark grenzenden Parkplatz-Flächen stärker zu begrenzen ist: z.B. Beschränkung der Parkplatznutzung allein auf die Tage mit besonders stark besuchten Veranstaltungen (geringere Anzahl von Nutzungstagen / Beschränkung allein auf Personenkraftfahrzeuge. Die FNP-Darstellung sollte die Beibehaltung einer überwiegend landschaftwirtschaftlichen Nutzung und eine zeitlich deutlich untergeordneten Parkplatz-Nutzung wiedergeben. Empfohlen wird z.B. eine bloße Umgrenzung der Fläche für "Temporäres Parken" anstelle der vorgeschlagenen dichten Schraffur (überlagernd zur Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft"). Weitere Informationen und Hinweise bitte ich der Stellungnahme des Landrates des Kreises Düren vom 29.05.2013 zu entnehmen. Stellungnahme des Planungsbüros: Die Anregung bezüglich der Nutzung der südlichen Parkplatzfläche wird auf Ebene des städtebaulichen Vertrages geprüft. Die Darstellung der Flächennutzungsplanänderung wird durch eine farbliche Umgrenzung der Fläche vorgenommen, die Schraffur entfällt zukünftig. 3.1) Stellungnahme des Kreises Düren (an die Bezirksregierung Köln) vom 29.05.13: Inhalt: Zur Anfrage nach § 34 LPIG wurden folgende Ämter des Kreises Düren beteiligt: - Kreisentwicklung und -straßen - Umweltamt - Landschaftspflege und Naturschutz Wasserwirtschaft Das Plangebiet wird von den Gewässern Marienbach sowie dem namenlosen Gewässer Nr. 27 b durchflossen oder tangiert. Zu allen diesen Gewässern ist mit allen baulichen Anlagen (auch baugenehmigungsfreie Vorhaben) von der Böschungsoberkante grundsätzlich ein Mindestabstand von 5 m einzuhalten. Bebauungsplan oder nachfolgende Verfahren: Es ist eindeutig festzulegen ob zusätzliche Querungen der o. g. Gewässer erforderlich werden. Bei einer gezielten Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer ist rechtzeitig vor Baubeginn eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß den §§ 8. 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz bei der Unteren Wasserbehörde einzuholen. Dies gilt ebenso für die Einleitung von Drucksache VL-89/2013 Seite - 4 - Drainagewässer aus den Parkplätzen und bei Einbau von RCL-Material z. B. zur Einschotterung der Fahrflächen. Im Kreuzungsbereich mit der Meroder Straße soll es Haltestellen zum Aussteigen geben. Es ist anzugeben, ob die Haltestellen baulich noch errichtet werden oder die bestehenden versiegelten Flächen genutzt werden sollen. Eine Überbauung des Namenlosen Vorfluters ist nicht möglich. Stellungnahme des Planungsbüros zu „Wasserwirtschaft“: Zum Schutz der Gewässer werden die erforderlichen Gewässerschutzstreifen eingerichtet. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens. Diese Erlaubnis wird im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens erwirkt. Landschaftspflege und Naturschutz Der gesamte Änderungsbereich unterliegt der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Bezirksregierung Köln Ober "Landschaftsschutzgebiete im südlichen Teil des Kreises Düren" vom 27.11.2007. Es handelt sich um Grünland, welches auf den an den Schlosspark angrenzenden Flächen mit Altbäumen (Platanen) bestanden ist. Zur vorgesehenen Änderung des Flächennutzungsplanes für einen temporären Parkplatz am Schloss Merode bestehen hinsichtlich der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Artenschutzes keine grundsätzlichen Bedenken. Stellungnahme des Planungsbüros zu „Landschaftspflege und Naturschutz“: Keine grundsätzlichen Anregungen und Bedenken. 4.) Kreis Düren vom 17.07.2013 Inhalt: Zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: - Kämmerei - Straßenverkehrsamt - Kreisentwicklung und -straßen - Recht, Bauordnung und Wohnungswesen - Brandschutz - Umweltamt - Landschaftspflege und Naturschutz Kreisstraßen Zum Flächennutzungsplan bestehen keine Bedenken. Dem Verkehrskonzept kann wie unter Punkt 6 (Verkehrliches Konzept) jedoch nicht zugestimmt werden. Das Verkehrskonzept wird in einer Sondernutzung separat geregelt. Straßenverkehrsamt Seitens der Straßenverkehrsbehörde bestehen keine Bedenken gegen die geplanten Parkflächen. Der geplanten Erschließung und Bewirtschaftung der Parkflächen (wie unter Punkt 6 "Entwicklungsziele - städtebauliche und verkehrliche Konzeption" in der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes beschrieben) wird jedoch nicht zugestimmt. Die Aussagen bezüglich der Anfahrtsrouten zu den Parkflächen und den Fahrwegen für Busse entsprechen nicht den bei verschiedenen Erörterungsterminen abgestimmten Regelungen. Drucksache VL-89/2013 Seite - 5 - a) Stellungnahme des Planungsbüros zu „Kreisstraßen“ und „Straßenverkehrsamt“: Die Beschreibung des Verkehrskonzeptes in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wurde entsprechend der Anregung angepasst und mit dem Kreis Düren abgestimmt. Die Änderung wurde in der Begründung entsprechend kursiv als „nach der Offenlage ergänzt“ gekennzeichnet. Umweltamt Im Hinblick auf die vom Umweltamt zu vertretenden Belange bestehen gegen das Vorhaben keine grundsätzlichen Bedenken. Hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Belange wird auf die Stellungnahme vom 29.05.2013 verwiesen. Stellungnahme des Planungsbüros zu „Umweltamt“: Es bestehen aus Sicht des Umweltamtes keine Bedenken. Bezüglich der wasserwirtschaftlichen Belange wurde unter Anregung des Kreises Düren vom 29.05.2013 bereits Stellung bezogen. Landschaftspflege und Naturschutz Zur vorgesehenen Änderung des Flächennutzungsplanes für einen temporären Parkplatz (zwei Teilflächen) am Schloss Merode bestehen hinsichtlich der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Artenschutzes keine grundsätzlichen Bedenken. Zur vorgesehenen Dränierung der Teilfläche A und zur Befestigung der Fahrwege als geschotterte Flächen in den Parkplatzbereichen sind Befreiungen von den Verbotsvorschriften der Landschaftsschutzverordnung der Bezirksregierung Köln vom 27.11.2007 erforderlich. b) Stellungnahme des Planungsbüros zu „Landschaftspflege und Naturschutz“: Ein Befreiungsantrag wurde bereits gestellt. Dieser ist jedoch nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens. Hinweis des Amtes für Landschaftspflege und Naturschutz: Inwieweit die zur Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeiteten Unterlagen (landschaftspflegerischer Begleitplan Teil I und Teil II sowie artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe I) zur abschließenden Prüfung des vorliegenden Bauantrags und des eingereichten wasserrechtlichen Erlaubnisantrags ausreichen, wird derzeit noch geprüft. Erst nach Abschluss der Prüfung und ggfls. Ergänzung / Konkretisierung der v. g. Unterlagen kann über die notwendige Erteilung der Befreiung und die Erklärung der Benehmensherstellung gegenüber dem Umweltamt und dem Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen entschieden werden. c) Stellungnahme des Planungsbüros zu „Hinweise“: Der Bauantrag sowie der wasserrechtliche Erlaubnisantrag sind nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung. Eine ggf. Ergänzung / Konkretisierung der genannten Unterlagen kann im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsverfahren erfolgen. 5.) Wasserverband Eifel-Rur (WVER), Düren vom 22.07.2013: Inhalt: Geplant wird die Anlage von Parkflächen nordwestlich von Schloss Merode. Die Fahrwege auf den Parkplätzen sollen geschottert werden, die Stellplätze werden befestigt. Im Änderungsgebiet verläuft der Marienbach sowie entlang der K27 der "Vorfluter K27". Die geplanten Parkplätze grenzen an den 'Marienbach an. Es wird unter 9.4 + 9.5 beschrieben, dass Gewässerschutzstreifen eingerichtet werden. Als Anlage zur Stellungnahme ist ein Auszug aus dem KNEF des Schlichbaches und seiner Nebengewässer, zu denen auch der Marienbach gehört, beigefügt. Die Maßnahmenvorschläge aus dem KNEF sollen beachtet werden. Drucksache VL-89/2013 Seite - 6 - Für den Marienbach soll ein Uferrandstreifen von mind. 5 m angelegt werden. Im Bereich der Parkplätze an der K27 ist am Marienbach dieser Uferrandstreifen beidseitig anzulegen. An der K27 ist ebenfalls die Anlage eines Uferrandstreifens von 5 m vorgesehen. Hinweis: Die Entwässerung der Parkplätze erfolgt nicht nur über die Flächen, sondern über die Drainagen zum Marienbach. Gewässerverunreinigungen können nicht ausgeschlossen werden. Stellungnahme des Planungsbüros: Die Maßnahmenvorschläge aus dem KNEF werden im nachfolgenden Genehmigungsverfahren beachtet. Zum Schutz der Gewässer werden die erforderlichen Gewässerschutzstreifen eingerichtet. Im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens wird eine wasserrechtliche Genehmigung erwirkt. 6.) LVR, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn vom 01.08.2013: Inhalt: Das Plangebiet grenzt unmittelbar nördlich an die Parkanlage von Schloss Merode. Archäologische Fundplätze sind hier nicht bekannt, jedoch gibt es aus der Fläche zwischen der Parkanlage und Marienbach ein Luftbild, das eine erhabene, rechteckige Struktur erkennen lässt. Auf der Reliefkarte sind hier eher parallel zum Bach verlaufende Rinnen zu erkennen, bei denen es sich vermutlich um eine Bündelung von Wegen handelt. Dies zeigt, dass das Gelände in der Neuzeit stark überprägt wurde. Vermutlich handelt es sich bei dem Luftbild um einen rezenten Befund, da er am begradigten Marienbach endet. Auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden, von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Ich verweise daher die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Stellungnahme des Planungsbüros: Der Hinweis wird in die Flächennutzungsplanänderung als „nach der Offenlage ergänzt“ gekennzeichnet, aufgenommen. Bereits vor Einleitung des Flächennutzungsplanverfahrens ist eine Anregung eines Bürgers eingegangen die unter Beachtung des Abwägungsgebots ebenfalls berücksichtigt werden sollte. 7.) Anregung eines Bürgers aus Merode vom 13.05.2013: Inhalt: Ich möchte nachfolgend auf einige Punkte der o.g. Beschlussvorlage eingehen, da ich hier gewisse Probleme sehe. Im Einzelnen nehme ich Bezug auf Ihre Ausführungen unter: Entwicklungsziele-städtebauliches und verkehrliches Konzept. Parkplatz: Die Fahrwege werden geschottert, die Stellplätze bleiben unbefestigt. Wie wird mit der Versumpfung der Stellplätze umgegangen? Bleiben die Autos bei einer langen Nassperiode hier nicht wieder stecken? Drucksache VL-89/2013 Seite - 7 - Stellungnahme des Planungsbüros zu „Parkplatz“: Um die Befahrbarkeit der Parkplatzflächen ganzjährig sicher zu stellen, wird das bestehende Drainagesystem im Zuge der Bauarbeiten ausgebessert und verfeinert. Veranstaltungen: "In Gänze werden 60 Tage im Jahr für Veranstaltungen kalkuliert." Mit den bereits belegten 38 Tagen und den angefragten 9-10 Tagen für Poloturnier/Karneval ergibt sich ein Rest an "freien" Tagen von nur 12 Tagen für Hochzeiten etc. Ist dies mit Blick auf zukünftige Entwicklungen (Zukunftswerkstatt Merode) nicht ein wenig kurzsichtig geplant? Individualverkehr: Gibt es eine Vorgabe zum abfließenden Verkehr nach der Zurückführung auf die K 27? Wird dieser beispielsweise vom Ort Merode weggeführt und damit eine Entlastung der Kreuzung D'horner Str. K 27 vollzogen? Hier ist die Belastung durch den zufließenden Verkehr ja schon besonders hoch. Stellungnahme des Planungsbüros zu „Veranstaltung“ und „Individualverkehr“: Städtebauliches Leitbild und wesentliche Zielsetzung der Planung sind der Erhalt der im Landschaftsplan festgesetzten, erhaltenswerten Grünstrukturen. Die Planung sieht eine lediglich temporäre Nutzung der Flächen im Geltungsbereich als Parkplatz vor, bei der die Erhaltung der Landschaft in ihrer besonderen ökologischen Funktion weiterhin gesichert wird. Um eine nur temporäre Nutzung der Flächen zu gewährleisten ist es erforderlich, die Veranstaltungen auf ein mit dem Eigentümer abgestimmtes Höchstmaß an Veranstaltungstagen zu beschränken. Busverkehr: Die vorgeschlagene Haltestellenstrategie ist gut. Die Abfahrt der Busse über Kreuzherren/Schlossstr. sehe ich als bedenklich. Die Straßen hier sind nicht zweispurig angelegt, bei berechtigt parkenden Anwohnern ist eine komplikationslose Abfahrt eines Reisebusses nicht möglich. Mein Vorschlag: Abfahrt über die breitere Meroder Straße, die ja bis auf das Anwohnerparken eine Zone absoluten Halteverbots ist. Der Busparkplatz Schützenplatz wäre so einfach anzufahren. Sperrung der Zufahrten von der K27: Kreuzherrenstraße und Paradiesstraße sind sinnvoll. Wenn die Weberstraße gesperrt wird, wie kann dann das Restaurant Wettstein erreichbar bleiben? Außerdem bleibt je nach Lage der Sperrung eine Zufahrt in die schmalen Anliegerstraßen von Merode und Schlich über den Tannenwald möglich. Entweder dort auch eine Sperrung oder erst oben ab der Schlossstraße, damit blieben Wettsteins erreichbar. Achtung Sperrung Meroder Straße notwendig. Ich vermisse auch den Hinweis auf ein absolutes Halteverbot im gesamten Ortsbereich Merode/Schlich mit Ausnahme des Anwohnerparkens. Die Aussage "Durch die geplanten verkehrlichen Maßnahmen werden die Belange des angrenzenden Wohngebietes gewährleistet und eine Belastung auf ein Minimum reduziert" möchte ich so nicht stehen lassen. Wie oben ausgeführt, sehe ich diese Maßnahmen noch nicht als soweit durchdacht an, dass eine minimale Belastung erwartet werden kann. Ich befürchte eine spätere Bezugnahme auf diesen Passus, im Falle einer positiven Abstimmung zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Da diese positive Abstimmung aber erwünscht ist, nämlich das temporäre Parken auf direkt am Schloss befindlichen Flächen, bitte ich Sie die von mir genannten Kritikpunkte nochmals zu überdenken. Falls den Erläuterungen des Anhangs "Begründung 35. Änderung FNP" aber rechtswirksame Bedeutung zukommt, bitte ich Sie dringend die Formulierungen dahingehend zu ändern, dass der Spielraum für weitere differenzierte Betrachtungen erhalten bleibt. Ich hoffe, dass dieser Einwand in Abstimmung einfließt. Drucksache VL-89/2013 Seite - 8 - Stellungnahme des Planungsbüros zu Busverkehr, Sperrung der Zufahrten von der K 27: Das Verkehrskonzept wird im nachfolgenden Verfahren weiter detailliert, Änderungen sind aufgrund dessen vorbehalten. Die Anregung wird im Rahmen der Detaillierung des Verkehrskonzeptes geprüft. Halteverbote sind nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung. Diese werden von der zuständigen Behörde festgelegt. Der Plan zur Flächennutzungsplanänderung sowie die Begründung und sonstigen Anlagen sind ebenfalls beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: A) Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten empfiehlt dem Rat zu 1.) Landwirtschaftskammer NRW: der Anregung der Landwirtschaftskammer aus den o .g Gründen nicht zu folgen. 2.) RWE Deutschland: die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 3.) Bezirksregierung Köln: die Anregung bezüglich der Nutzung der südlichen Parkplatzflächen zur Kenntnis zu nehmen sowie die Darstellung der Flächennutzungsplanänderung entsprechend dem Vorschlag der Bezirksregierung zu ändern. 3.1) Kreis Düren zu Bezirsregierung Köln (Wasserwirtschaft): dem Hinweis bezüglich eines erforderlichen Gewässerschutzstreifens zu folgen sowie zur Kenntnis zu nehmen, dass die wasserrechtliche Erlaubnis nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens ist und im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens erwirkt wird. 4.a) Kreis Düren (Kreisstraßen und Straßenverkehrsamt): festzustellen, dass die Beschreibung des Verkehrskonzeptes gemäß der Abstimmung mit dem Kreis Düren entsprechend geändert und als „ nach der Offenlage ergänzt“ gekennzeichnet wurde. 4.b) Kreis Düren (Landschaftspflege und Naturschutz): zur Kenntnis zu nehmen, dass die Anregung nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanverfahrens ist. 4.c) Kreis Düren (Hinweis zu Landschaftspflege und Naturschutz): zur Kenntnis zu nehmen, dass der Bauantrag sowie die wasserrechtliche Genehmigung nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung sind. Drucksache VL-89/2013 Seite - 9 - 5.) WVER: die Hinweise des WVER zur Kenntnis zu nehmen. 6.) LVR: den Hinweis des LVR als „nach der Offenlage ergänzt“ gekennzeichnet, in die Flächennutzungsplanänderung aufzunehmen. 7.) Anregung eines Bürgers: die Anregungen zur Kenntnis zu nehmen. B) Weiterhin empfiehlt der Ausschuss dem Rat, die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des temporären Parkplatzes am Schloss Merode nebst Begründung und sonstigen Anlagen zu beschließen. Der Bürgermeister (Göbbels)