Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
1,4 MB
Datum
19.09.2013
Erstellt
09.09.13, 18:08
Aktualisiert
09.09.13, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
www.ecoda.de
Stufe I einer artenschutzrechtlichen Prüfung (asP)
ecoda
UMWELTGUTACHTEN
zur Anlage von zwei Parkplätzen in der
Nähe des Schlosses Merode
(Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren)
Dr. Bergen & Fritz GbR
Ruinenstr. 33
44287 Dortmund
Fon 0231 841697-10
Fax 0231 586995-19
ecoda@ecoda.de
www.ecoda.de
Auftraggeberin:
Verwaltung Prinzen von Merode
Kreuzherrenstr. 1
52379 Langerwehe
Bearbeiter:
Dr. Michael Quest, Dipl.-Landschaftsökol.
Peter Krech, Dipl.-Landschaftsökol.
Dortmund, 30. April 2013
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Kartenverzeichnis
Seite
1 Anlass und Aufgabenstellung ......................................................................................... 01
1.1 Gesetzliche Grundlagen ..................................................................................................................... 01
1.2 Kurzdarstellung der von der Planung betroffenen Flächen ............................................................ 02
2 Arbeitsschritt I: Vorprüfung des Artenspektrums ........................................................... 05
3 Arbeitsschritt II: Vorprüfung der Wirkfaktoren ............................................................... 08
3.1 Baubedingter Verlust von Lebensräumen durch die Anlage der Parkplätze ................................. 08
3.2 Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen ................................................................................. 010
3.2.1 Individuenverluste / Habitatverluste durch die Nutzung der Parkplätze
(Meideverhalten) .................................................................................................................... 010
3.2.2 Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten ..................................... 10
4 Fazit .................................................................................................................................. 11
Abschlusserklärung
Literaturverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Seite
Kapitel 2:
Tabelle 2.1:
Zu erwartendes Artenspektrum auf den geplanten Parkplätzen mit
Einschätzungen zum Vorkommen...................................................................................... 06
Tabelle 3.1:
Brutzeiträume von Rebhuhn, Wachtel, Kiebitz und Feldlerche....................................... 09
Tabelle 4.1:
Zusammenfassende Übersicht zum erwarteten Artenspektrum sowie zu den
spezifischen Wirkfaktoren und deren Auswirkungen auf europäisch geschützte
Tierarten ................................................................................................................................ 11
Kartenverzeichnis
Seite
Kapitel 1:
Karte 1.1:
Räumliche Lage der geplanten Parkplätze ...................................................................... 04
Anlass und Aufgabenstellung
1
01
Anlass und Aufgabenstellung
Anlass folgender Studie zur artenschutzrechtlichen Prüfung (asP) – Stufe I ist die geplante Errichtung
und die Nutzung von zwei Parkflächen in der Nähe des Schlosses Merode. Die Parkflächen sollen bei
acht bis zehn Veranstaltung in der Gemeinde Langerwehe bzw. auf dem Schloss Merode (u. a. für den
Weihnachtsmarkt) genutzt werden. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist nicht geplant.
Die räumliche Lage des Vorhabens ist in Karte 1.1 dargestellt.
Auftraggeberin des Gutachtens ist die Verwaltung Prinzen von Merode.
Aufgabe der Studie ist es überschlägig zu prüfen, ob und ggf. bei welchen Arten sich durch das
geplante Vorhaben Konflikte mit § 44 Abs. 1 BNatSchG (besonderer Artenschutz) ergeben könnten.
Inhalte und Ablauf der asP Stufe I erfolgen gemäß der Verwaltungsvorschrift Artenschutz (MUNLV
2010). Die asP Stufe I gliedert sich demnach in 3 Arbeitsschritte
1.1
1.
Vorprüfung des Artenspektrums
2.
Vorprüfung der Wirkfaktoren
3.
Fazit / Ergebnis
Gesetzliche Grundlagen
Die in Bezug auf den besonderen Artenschutz relevanten Verbotstatbestände finden sich in
§ 44 Abs. 1 BNatSchG. Demnach ist es verboten,
1.
wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen
oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören,
2.
wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stören;
eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen
Population einer Art verschlechtert,
3.
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus
der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4.
wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der
Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG gelten i. V. m § 44 Abs. 5 BNatSchG.
Danach liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene
unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 1 nicht
vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können
auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.
ecoda
Anlass und Aufgabenstellung
02
Diese Verbotstatbestände gelten für alle streng geschützten Arten. Die Definition, welche Arten
besonders bzw. streng geschützt sind, ergibt sich aus den Begriffserläuterungen des § 7 Abs. 2 Nr. 13
bzw. Nr. 14 BNatSchG.
1.2
Kurzdarstellung der von der Planung betroffenen Flächen
Das gesamte Vorhaben besteht aus der Anlage von zwei Parkplätzen nördlich des Schlosses Merode
(vgl. Karte 1.1). Auf der Fläche 1 (insgesamt ca. 13.800 ha) sollen 404 Parkplätze, auf der Fläche 2
(insgesamt ca. 12.520 ha) 388 Parkplätze eingerichtet werden. Die Parkplätze sollen nicht dauerhaft,
sondern bei acht bis zehn Veranstaltung in der Gemeinde Langerwehe bzw. auf dem Schloss Merode
(u. a. Weihnachtsmarkt) genutzt werden.
Es ist vorgesehen, die Fahrwege auf den Parkplätzen als geschotterte Flächen zu befestigen, um eine
sichere Zu- und Abfahrt zu den Parkbuchten zu gewährleisten. Zum Mariengraben sollen 5 m breiten
Gewässerschutzstreifen eingerichtet werden. Eine Befestigung der Parkbuchten ist nicht geplant.
Für die Anlage der geschotterten Fahrspuren wird auf dem geplanten Parkplatz 1 eine Fläche von
3.592 m2 und auf dem geplanten Parkplatz 2 eine Fläche von 4.150 m2 beansprucht (vgl. ECODA 2013).
Die vorgesehene Fläche für den Parkplatz 1 wird derzeit als Grünland genutzt (vgl. Abbildungen 2.1).
Die vorgesehene Fläche für den Parkplatz 2 ist eine Ackerfläche die, für eine provisorische Nutzung als
Parkplatz im Rahmen von Veranstaltungen im Kreis Düren, bereits eingesät worden ist (vgl.
Abbildung 2.2). Auch bei den angrenzenden Flächen handelt es sich größtenteils landwirtschaftliche
Nutzflächen (meist Äcker). Im Süden der Fläche des geplanten Parkplatzes 1 verläuft ein Schotterweg.
Daran schließt sich eine Hecke und eine Baumreihe aus Altbäumen an, die zum Park des Schlosses
Merode überleiten (vgl. Abbildung 1.1). Ein weiterer Schotterweg existiert im östlichen Teil des
geplanten Parkplatzes 1. Die geplante Fläche von Parkplatz 2 ist von Schotterwegen und der K 27
eingerahmt (vgl. ECODA 2013). Im Süden des Parkplatzes 2 verläuft ein unversiegelter Weg.
Die Vegetation der Wege- und Straßensäume zeichnet sich durch einen relativ hohen Anteil an neound nitrophytischen Störanzeigern aus, denen nur ein geringer ökologischer Wert zugeordnet wird.
Der Marienbach, der als bedingt naturnah ausgeprägtes Fließgewässer klassifiziert wird, fließt entlang
der nördlichen Begrenzung von Parkplatz 1 in nordöstliche Richtung, biegt im Anschluss an den
geplanten Parkplatz um 90° in Richtung Nordwesten ab, um auf einer Strecke von 75 m parallel zu
einem Schotterweg zu verlaufen. Der Schotterweg wird nach einer erneuten Abzweigung um 90° in
Richtung Nordosten unter dem Weg gequert. Danach verläuft der Marienbach parallel zu einem
unversiegelten Weg entlang der südlichen Grenze von Parkplatz Nr. 2 (vgl. ECODA 2013).
ecoda
Anlass und Aufgabenstellung
Abbildung 1.1:
Blick auf die Fläche des geplanten Parkplatz 1
Abbildung 1.2:
Blick auf den geplanten Parkplatz 2
03
ecoda
! artenschutzrechtliche Prüfung
(asP Stufe I)
zur Anlage von zwei Parkplätzen
in der Nähe des Schlosses Merode
(Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren)
Auftraggeberin: Verwaltung Prinzen von Merode
! Karte 1.1
Räumliche Lage der geplanten Parkplätze
Abrenzung der geplanten Parkplätze
Parkplatz 2
Parkplatz 1
! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen
Deutschen Grundkarte (DGK 5)
Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 26. April 2013
0
Maßstab 1:5.000
250
@ DIN A3
´
Arbeitsschritt I: Vorprüfung des Artenspektrums
2
05
Arbeitsschritt I: Vorprüfung des Artenspektrums
Für die Planungspraxis ergibt sich das Problem, dass das Spektrum bei einer artenschutzrechtlichen
Prüfung alle europäisch geschützten Arten - insbesondere alle europäischen Vogelarten - und somit
auch zahlreiche „Allerweltsarten“ umfasst. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Umwelt
und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens eine
naturschutzfachlich begründete Auswahl der planungsrelevanten Arten getroffen (KIEL 2007a, LANUV
2013a). Als Kriterien dienten dabei der Gefährdungsgrad der einzelnen Arten (Rote Liste), die
Einstufung der Arten in den Anhang I der VS-RL sowie die Einstufung ausgewählter Zugvögel nach
Art. 4 Abs. 2 VS-RL.
Eine artspezifische Berücksichtigung der „nur“ besonders geschützten Arten in der Planungspraxis hält
KIEL (2007b) für nicht praktikabel. Diese Arten befinden sich in Nordrhein-Westfalen in einem
günstigen Erhaltungszustand und sind im Regelfall nicht von populationsrelevanten Beeinträchtigungen bedroht. Auch ist grundsätzlich keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer
Lebensstätten zu erwarten (KIEL 2007a).
Im Rahmen der Stufe I einer artenschutzrechtlichen Prüfung (Vorprüfung) wird daher im ersten
Arbeitsschritt geprüft, ob Vorkommen (Fortpflanzungsstätte(n) und / oder Nahrungshabitat(e) mit
regelmäßiger Nutzung) von planungsrelevanten Arten auf den geplanten Parkplätzen und seinem
nahen Umfeld bis 100 m zu erwarten sind. Das zu erwartende Artenspektrum wurde über eine
lebensraumspezifische Abfrage der auf den Messtischblättern 5104 – Düren und 5204 – Kreuzau
vorkommenden planungsrelevanten Arten (LANUV 2013b) ermittelt. Darüber hinaus wurde aufgrund
der Biotopausstattung der betroffen Flächen sowie des nahen Umfeldes geprüft, wie wahrscheinlich
ein Vorkommen dieser Arten ist. Zusätzlich wurden die punktgenauen Daten aus dem LINFOS des
LANUV für die beiden betroffenen Flächen abgefragt. Die Abfrage ergab, dass für die betroffenen
Flächen keine Daten zu Vorkommen von planungsrelevanten Arten existieren. Für das Schloss Merode
ist dort ein Vorkommen des Grauen Langohrs (Plecotus austriacus) verzeichnet.
Unter Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der Arten sowie der Lebensraumausstattung ist ein
Vorkommen von 32 planungsrelevanten Arten auf der betroffen Fläche bzw. im näheren Umfeld (bis
100 m) zumindest möglich (vgl. Tabelle 2.1).
Fazit Arbeitsschritt 1:
Auf den geplanten Parkplätzen ist mit Vorkommen von europäisch geschützten Arten zu rechnen.
Daten zu konkreten Vorkommen von planungsrelevanten Arten auf den geplanten Parkplätzen
existieren nicht. Das Spektrum möglicher Arten setzt sich überwiegend aus Arten des Offen- und
Halboffenlandes und Grenzlinienbewohnern (Nutzung von Wald, Gehölzstrukturen und Offenland)
zusammen.
ecoda
Arbeitsschritt I: Vorprüfung des Artenspektrums
Tabelle 2.1:
06
Zu erwartendes Artenspektrum auf den geplanten Parkplätzen mit Einschätzungen
zum Vorkommen (Fortpflanzungsstätten und / oder regelmäßig genutzte Nahrungshabitate) und zum Erhaltungszustand
Artname
deutsch
ErhaltungsZustand
(kontinental/
atlantisch)
wissenschaftlich
Vorkommen auf den
geplanten
Parkplätzen und
angrenzenden
Strukturen
(bis 100 m)
Säugetiere
Castor fiber
Feldhamster
Cricetus cricetus
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus
Wildkatze
Felis silvestris
Haselmaus
Muscardinus avellanarius
Große Bartfledermaus Myotis brandtii
Wasserfledermaus
Myotis daubentonii
Teichfledermaus
Myotis daubentonii
Großes Mausohr
Myotis myotis
Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus
Fransenfledermaus
Myotis nattereri
Kleiner Abendsegler
Nyctalus leisleri
Großer Abendsegler
Nyctalus noctula
Rauhautfledermaus
Pipistrellus nathusii
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
Braunes Langohr
Plecotus auritus
Graues Langohr
Plecotus austriacus
Europäischer Biber
G/G
unwahrscheinlich
-/S
unwahrscheinlich
G/G
möglich
U/-
unwahrscheinlich
G/G
unwahrscheinlich
U/U
möglich
G/G
möglich
G/G
unwahrscheinlich
U/U
möglich
G/G
möglich
G/G
möglich
U/U
möglich
U/G
möglich
G/G
möglich
G/G
wahrscheinlich
G/G
unwahrscheinlich
S/S
wahrscheinlich
G/G
unwahrscheinlich
G/G
unwahrscheinlich
G/G
unwahrscheinlich
U/U
möglich
U/U
möglich
G/G
unwahrscheinlich
G/G
möglich
Vögel
Krickente
Löffelente
Tafelente
Rebhuhn
Wachtel
Zwergtaucher
Graureiher
Schwarzmilan
Habicht
Sperber
Mäusebussard
Baumfalke
Turmfalke
Anas crecca
Anas clypeata
Aythya ferina
Perdix perdix
Coturnix coturnix
Tachybabtus ruficollis
Ardea cinerea
Milvus migrans
Accipiter gentilis
Accipiter nisus
Buteo buteo
Falco subbuteo
Falco tinnunculus
S/S
unwahrscheinlich
G/G
möglich
G/G
möglich
G/G
wahrscheinlich
U/U
unwahrscheinlich
G/G
möglich
ecoda
Arbeitsschritt I: Vorprüfung des Artenspektrums
07
Fortsetzung Tabelle 2.1
Artname
deutsch
ErhaltungsZustand
(kontinental/
atlantisch)
wissenschaftlich
Vorkommen auf
den geplanten
Parkplätzen und
angrenzenden
Strukturen
(bis 100 m)
Vögel
Kiebitz
Flussregenpfeifer
Sturmmöwe
Turteltaube
Steinkauz
Waldohreule
Uhu
Waldkauz
Ziegenmelker
Eisvogel
Schwarzspecht
Grauspecht
Kleinspecht
Pirol
Neuntöter
Heidelerche
Feldlerche
Rauchschwalbe
Mehlschwalbe
Feldschwirl
Teichrohrsänger
Schwarzkehlchen
Nachtigall
Gartenrotschwanz
Wiesenpieper
Vanellus vanellus
Charadrius dubius
Larus canus
Streptopelia turtur
Athene noctua
Asio otus
Bubo bubo
Strix aluco
Caprimulgus europaeus
Alcedo atthis
Dryocopus martius
Picus canus
Dryobates minor
Oriolus oriolus
Lanius collurio
Lullula arborea
Alauda arvensis
Hirundo rustica
Delichon urbica
Locustella naevia
Acrocephalus scirpaceus
Saxicola rubicola
Luscinia megahynchos
Phoenicurus phoenicurus
Anthus pratensis
G/G
möglich
U/U
unwahrscheinlich
-/U
möglich
U- / U-
möglich
U/G
unwahrscheinlich
G/G
möglich
U/U
unwahrscheinlich
G/G
möglich
S/S
unwahrscheinlich
G/G
unwahrscheinlich
G/G
wahrscheinlich
U- /U-
unwahrscheinlich
G/G
möglich
U- / U-
unwahrscheinlich
G/U
unwahrscheinlich
U/U
unwahrscheinlich
möglich
G- / G-
wahrscheinlich
G- / G-
wahrscheinlich
G/G
unwahrscheinlich
G/G
unwahrscheinlich
U/U
unwahrscheinlich
G/G
möglich
U- / U-
unwahrscheinlich
G- / G-
möglich
Amphibien
Bombina variegata
Kreuzkröte
Bufo calamita
Springfrosch
Rana damatina
Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae
Kammmolch
Triturus cristatus
Gelbbauchunke
S/S
unwahrscheinlich
U/U
unwahrscheinlich
G/G
unwahrscheinlich
G/G
möglich
U/G
möglich
Erläuterung zur Tabelle 2.1
Erhaltungszustand:
S: schlecht
G: günstig
U: ungünstig
-.: keine Angabe
ecoda
Arbeitsschritt II: Vorprüfung der Wirkfaktoren
3
08
Arbeitsschritt II: Vorprüfung der Wirkfaktoren
Durch die Errichtung der geplanten Parkplätze können negative Auswirkungen auf europäisch
geschützte Tiere entstehen. Dabei sind folgende Wirkfaktoren des Vorhabens relevant:
Baubedingte Auswirkungen
- Verlust von Lebensräumen durch Überbauung sowie baubedingte Tötung
Anlage- und Betriebsbedinge Auswirkungen
- Individuenverluste bei Veranstaltungen
- Verlust von Lebensräumen aufgrund von Meideverhalten
- Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten
3.1
Baubedingter Verlust von Lebensräumen durch die Anlage der Parkplätze
Durch die Errichtung der geplanten Parkplätze können Fortpflanzungs- und Ruhestätten von
bodenbrütenden Vogelarten verloren gehen und damit einhergehende Individuenverluste von
europäisch geschützten Tierarten eintreten. Derzeit werden die betroffenen Flächen als
Intensivgrünland (Fettwiese/weide) genutzt, so dass Fortpflanzungsstätten der bodenbrütenden
Vogelarten Rebhuhn, Wachtel, Kiebitz und Feldlerche betroffen sein könnten.
Zur Vermeidung des Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötung oder Verletzung von
Individuen) bzw. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Verlust oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten) ist eine geeignete Maßnahme vorzunehmen.
Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl:
1. Anlage der geschotterten Fahrwege in einem Bauzeitenfenster von Juli bis Mitte März außerhalb
der Brutzeiten der betroffenen Arten (vgl. Tabelle 3.1).
2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Anlage der geschotterten Fahrwege auf Zeiten
außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten. Nach der Baufeldräumung muss bis zum
Baubeginn sichergestellt sein, dass die Flächen nicht mehr von den betroffenen Arten besiedelt
werden können (Juli bis Mitte März: vgl. Tabelle 3.1).
3. Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten Parkplätze vor Baubeginn auf Brutvorkommen der
betroffenen Arten. Werden keine Brutvorkommen der betroffenen Arten ermittelt, kann mit der
Anlage der geschotterten Fahrwege begonnen werden. Sollten auf den Bauflächen betroffenen
Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden.
Darüber hinaus würde der Eingriff in großflächig vorhandenen Habitaten erfolgen, wobei durch das
Vorhaben nur kleine Flächen betroffen wären, so dass die ökologische Funktion eventuell
beeinträchtigter Fortpflanzungsstätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bliebe.
ecoda
Arbeitsschritt II: Vorprüfung der Wirkfaktoren
Tabelle 3.1:
Art
09
Brutzeiträume von Rebhuhn, Wachtel, Kiebitz und Feldlerche (nach LANUV 2013)
März
A
M
April
E
A
M
Mai
E
A
M
Juni
E
A
M
Juli
E
A
M
Aug.
E
A
M
E
Rebhuhn
Wachtel
Kiebitz
Feldlerche
Alle weiteren Arten nutzen Strukturen als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, die auf den geplanten
Bauflächen nicht vorkommen. Eine baubedingte Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungsund Ruhestätten und damit einhergehende Individuenverluste dieser Arten können ausgeschlossen
werden.
Darüber hinaus könnten Amphibien auf der Wanderung zwischen Landlebensraum und potenziellem
Laichhabitaten im Umfeld des Vorhabens durch den Baustellenverkehr getötet werden. Die
Amphibienwanderung findet vorwiegend in der Dämmerung / nachts statt. Da die Bautätigkeiten am
Tage stattfinden, ist die Gefahr von Tötungen wandernder Individuen deutlich herabgesetzt.
Um die Gefahr von Individuenverlusten weiter zu vermindern, können – sofern die Parkplätze im
Zeitraum der Wanderphase der Amphibien errichtet werden sollen – Schutzzäune errichtet werden.
Dafür wird bei Bauzeiten in den Zeiträumen Februar bis März oder August bis Oktober die Errichtung
eines 20 cm hohen und in den Boden eingelassenen Amphibienschutzzaunes entlang der äußeren
Grenzen der Baustellenabschnitte als geeignete Vermeidungsmaßnahme zum Schutz von Amphibien
angesehen. Auf der Anwanderungsseite der Zäune sind in regelmäßigen Abständen Fangeimer
ebenerdig einzugraben. Der Amphibienschutzzaun wird von den wandernden Amphibien als
Wanderhindernis wahrgenommen. Beim Versuch das vermeintliche Hindernis zu umgehen, fallen die
Amphibien in die Fangeimer. Zur Betreuung eines Krötenzauns ist mindestens einmal täglich eine
Kontrolle mit Leerung der Fangeimer notwendig.
Alternativ dazu können die Bauarbeiten nach einer vorherigen Begutachtung durchgeführt werden,
wenn festgestellt wird, dass keine relevante Amphibienwanderung stattfindet.
Ggf. auftretende temporäre Störungen durch den Bauverkehr werden nicht zu Verschlechterungen der
Erhaltungszustände der lokalen Populationen eventuell betroffener Arten führen. Ein Verstoß gegen
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG wird für die in Tabelle 3.1. genannten Arten nicht erwartet.
ecoda
Arbeitsschritt II: Vorprüfung der Wirkfaktoren
3.2
3.2.1
10
Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen
Individuenverluste / Habitatverluste durch die Nutzung der Parkplätze (Meideverhalten)
Die Parkplätze werden v. a. in Zeiten außerhalb der Fortpflanzungsphase von Vögeln und
Fledermäusen sowie außerhalb der Wanderphase von Amphibien genutzt (v. a. während des
Weihnachtsmarkts). Erhebliche anlagen- oder betriebsbedingte Störung und / oder Zerstörungen bzw.
Beschädigungen von Fortpflanzungsstätten können in diesen Zeiten ausgeschlossen werden.
Sollten die Parkplätze an einzelnen Tagen in der Fortpflanzungsphase von Vögeln / Fledermäusen
bzw. Wanderungsphase von Amphibien genutzt werden, wird die geplanten Nutzungsintensität der
Parkplätze insgesamt als so gering eingeschätzt, dass
- die ökologische Funktion des Raums weiterhin erhalten bleibt und
- sich der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtern wird.
Um die Gefahr von Individuenverlusten von Amphibien bei der Wanderung weiter zu vermindern
können – sofern die Parkplätze in der Dämmerung / nachts im Zeitraum der Wanderphase der
Amphibien genutzt werden sollten – Schutzzäune errichtet werden (s. o.).
3.2.2
Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten
Eine Zerschneidung von funktional zusammenhängenden Raumeinheiten ist allenfalls für die
Tiergruppe der Amphibien bei Wanderung von Individuen von den Landlebensräumen zu den
Laichhabitaten (und umgekehrt) vorstellbar, sofern
-
auf den Flächen bauliche Einrichtungen eine Barrierewirkung entfalten könnten und / oder
-
die Frequenz des KFZ-Verkehrs zu einer Barrierewirkung führen könnte bzw. so hohe
Individuenverluste eintreten würden, dass erhebliche und nachhaltige Auswirkungen auf die
Teillebensräume zu erwarten wären.
Auf den Parkplätzen sind keine Einrichtungen geplant, die eine Barrierewirkung auf Amphibien
entfalten. Zudem sollen die Parkplätze v. a. in Zeiten außerhalb der Wanderphase von Amphibien
genutzt (v. a. während des Weihnachtsmarkts) genutzt werden. Sollten die Parkplätze darüber hinaus
an einzelnen Tagen in der Wanderungsphase von Amphibien genutzt werden, wird die
Nutzungsintensität der Parkplätze insgesamt als so gering eingeschätzt, dass es nicht zu einer
Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten kommt.
Beim
Einsatz
von
Amphibienfangzäunen
gewährleistet
Fangeinrichtungen, dass keine Barrierewirkung entsteht.
die
regelmäßige
Kontrolle
der
ecoda
Fazit
4
11
Fazit
Auf den betroffenen Flächen sowie im Umfeld der geplanten Parkplätze ist mit Vorkommen von
planungsrelevanten Arten zu rechnen. Eine bau-, anlagen- und betriebsbedingte Betroffenheit kann
für bodenbrütende Vogelarten sowie für Amphibien währen der Wanderphase nicht ausgeschlossen
werden.
Es
stehen
jedoch
geeignete
Maßnahmen
zur
Verfügung,
um
einen
Verstoß
gegen
§ 44 Abs. 1 BNatSchG zu verhindern.
Darüber hinaus wird erwartet, dass auch nach Errichtung und bei Nutzung der Parkplätze
- die ökologische Funktion des Raums erhalten bleibt und
- sich die Erhaltungszustände der lokalen Populationen nicht verschlechtern werden.
Tabelle 4.1:
Zusammenfassende Übersicht zum erwarteten Artenspektrum sowie zu den spezifischen Wirkfaktoren und deren Auswirkungen auf europäisch geschützte Tierarten
Artenspektrum
Sind Vorkommen europäisch geschützter Arten zu erwarten?
ja
Wirkfaktoren
baubedingt
Könnte ein baubedingter Verlust von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
eintreten
Könnte der baubedingter Verlust von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
vermieden werden?
ja
ja
betriebsbedingt
Individuenverluste
Könnten betriebsbedingte Individuenverluste eintreten, die als relevant
eingestuft werden?
Könnten die betriebsbedingte Individuenverluste vermieden werden?
ja
ja
Verlust von Lebensräumen durch Meideverhalten
Könnten betriebsbedingte Störreize zu Verlusten von Lebensräumen führen, die
zu einem Verlust der ökolgischen Funktion im räumlichen Zusammenhang führt
oder den Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern?
Könnte es betriebsbedingt zur Zerschneidung funktional Zusammenhängender
Raumeinheiten kommen?
nein
nein
Fazit
Wird aufgrund des Artenspektrums und der spezifischen Wirkfaktoren eine
vertiefende Art-für-Art-Analyse erforderlich?
Ist - auch unter Berücksichtigung von geeigneten Maßnahmen - ein Verlust der
ökolgischen Funktion im räumlichen Zusammenhang wahrscheinlich?
Ist - auch unter Berücksichtigung von geeigneten Maßnahmen - eine
Verschlech-terung der lokalen Populationen von europäischen Tierarten
nein
nein
nein
ecoda
ecoda
Abschlusserklärung
Es wird versichert, dass die vorliegende Studie unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand und
nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde.
Dortmund, den 30. April 2013
_________________
Dr. Michael Quest
ecoda
Literaturverzeichnis
KIEL E.-F. (2007a): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszustand,
Gefährdungen, Maßnahmen. MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND
VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.). Düsseldorf. 257 S.
KIEL, E.-F. (2007b): Praktische Arbeitshilfen für die artenschutzrechtliche Prüfung in NRW. UVP-Report
21 (3): 178-181.
LANUV (2013): Infosysteme und Datenbanken. LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW.
URL: http://www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htm
MUNLV (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der
Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei
Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz).