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Beschlussvorlage (Artschensch. Prüfung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
1,4 MB
Datum
19.09.2013
Erstellt
09.09.13, 18:08
Aktualisiert
09.09.13, 18:08

Inhalt der Datei

www.ecoda.de Stufe I einer artenschutzrechtlichen Prüfung (asP) ecoda UMWELTGUTACHTEN zur Anlage von zwei Parkplätzen in der Nähe des Schlosses Merode (Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren) Dr. Bergen & Fritz GbR Ruinenstr. 33 44287 Dortmund Fon 0231 841697-10 Fax 0231 586995-19 ecoda@ecoda.de www.ecoda.de Auftraggeberin: Verwaltung Prinzen von Merode Kreuzherrenstr. 1 52379 Langerwehe Bearbeiter: Dr. Michael Quest, Dipl.-Landschaftsökol. Peter Krech, Dipl.-Landschaftsökol. Dortmund, 30. April 2013 Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis Kartenverzeichnis Seite 1 Anlass und Aufgabenstellung ......................................................................................... 01 1.1 Gesetzliche Grundlagen ..................................................................................................................... 01 1.2 Kurzdarstellung der von der Planung betroffenen Flächen ............................................................ 02 2 Arbeitsschritt I: Vorprüfung des Artenspektrums ........................................................... 05 3 Arbeitsschritt II: Vorprüfung der Wirkfaktoren ............................................................... 08 3.1 Baubedingter Verlust von Lebensräumen durch die Anlage der Parkplätze ................................. 08 3.2 Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen ................................................................................. 010 3.2.1 Individuenverluste / Habitatverluste durch die Nutzung der Parkplätze (Meideverhalten) .................................................................................................................... 010 3.2.2 Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten ..................................... 10 4 Fazit .................................................................................................................................. 11 Abschlusserklärung Literaturverzeichnis Tabellenverzeichnis Seite Kapitel 2: Tabelle 2.1: Zu erwartendes Artenspektrum auf den geplanten Parkplätzen mit Einschätzungen zum Vorkommen...................................................................................... 06 Tabelle 3.1: Brutzeiträume von Rebhuhn, Wachtel, Kiebitz und Feldlerche....................................... 09 Tabelle 4.1: Zusammenfassende Übersicht zum erwarteten Artenspektrum sowie zu den spezifischen Wirkfaktoren und deren Auswirkungen auf europäisch geschützte Tierarten ................................................................................................................................ 11 Kartenverzeichnis Seite Kapitel 1: Karte 1.1: Räumliche Lage der geplanten Parkplätze ...................................................................... 04 Anlass und Aufgabenstellung 1 01 Anlass und Aufgabenstellung Anlass folgender Studie zur artenschutzrechtlichen Prüfung (asP) – Stufe I ist die geplante Errichtung und die Nutzung von zwei Parkflächen in der Nähe des Schlosses Merode. Die Parkflächen sollen bei acht bis zehn Veranstaltung in der Gemeinde Langerwehe bzw. auf dem Schloss Merode (u. a. für den Weihnachtsmarkt) genutzt werden. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist nicht geplant. Die räumliche Lage des Vorhabens ist in Karte 1.1 dargestellt. Auftraggeberin des Gutachtens ist die Verwaltung Prinzen von Merode. Aufgabe der Studie ist es überschlägig zu prüfen, ob und ggf. bei welchen Arten sich durch das geplante Vorhaben Konflikte mit § 44 Abs. 1 BNatSchG (besonderer Artenschutz) ergeben könnten. Inhalte und Ablauf der asP Stufe I erfolgen gemäß der Verwaltungsvorschrift Artenschutz (MUNLV 2010). Die asP Stufe I gliedert sich demnach in 3 Arbeitsschritte 1.1 1. Vorprüfung des Artenspektrums 2. Vorprüfung der Wirkfaktoren 3. Fazit / Ergebnis Gesetzliche Grundlagen Die in Bezug auf den besonderen Artenschutz relevanten Verbotstatbestände finden sich in § 44 Abs. 1 BNatSchG. Demnach ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG gelten i. V. m § 44 Abs. 5 BNatSchG. Danach liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. ecoda Anlass und Aufgabenstellung 02 Diese Verbotstatbestände gelten für alle streng geschützten Arten. Die Definition, welche Arten besonders bzw. streng geschützt sind, ergibt sich aus den Begriffserläuterungen des § 7 Abs. 2 Nr. 13 bzw. Nr. 14 BNatSchG. 1.2 Kurzdarstellung der von der Planung betroffenen Flächen Das gesamte Vorhaben besteht aus der Anlage von zwei Parkplätzen nördlich des Schlosses Merode (vgl. Karte 1.1). Auf der Fläche 1 (insgesamt ca. 13.800 ha) sollen 404 Parkplätze, auf der Fläche 2 (insgesamt ca. 12.520 ha) 388 Parkplätze eingerichtet werden. Die Parkplätze sollen nicht dauerhaft, sondern bei acht bis zehn Veranstaltung in der Gemeinde Langerwehe bzw. auf dem Schloss Merode (u. a. Weihnachtsmarkt) genutzt werden. Es ist vorgesehen, die Fahrwege auf den Parkplätzen als geschotterte Flächen zu befestigen, um eine sichere Zu- und Abfahrt zu den Parkbuchten zu gewährleisten. Zum Mariengraben sollen 5 m breiten Gewässerschutzstreifen eingerichtet werden. Eine Befestigung der Parkbuchten ist nicht geplant. Für die Anlage der geschotterten Fahrspuren wird auf dem geplanten Parkplatz 1 eine Fläche von 3.592 m2 und auf dem geplanten Parkplatz 2 eine Fläche von 4.150 m2 beansprucht (vgl. ECODA 2013). Die vorgesehene Fläche für den Parkplatz 1 wird derzeit als Grünland genutzt (vgl. Abbildungen 2.1). Die vorgesehene Fläche für den Parkplatz 2 ist eine Ackerfläche die, für eine provisorische Nutzung als Parkplatz im Rahmen von Veranstaltungen im Kreis Düren, bereits eingesät worden ist (vgl. Abbildung 2.2). Auch bei den angrenzenden Flächen handelt es sich größtenteils landwirtschaftliche Nutzflächen (meist Äcker). Im Süden der Fläche des geplanten Parkplatzes 1 verläuft ein Schotterweg. Daran schließt sich eine Hecke und eine Baumreihe aus Altbäumen an, die zum Park des Schlosses Merode überleiten (vgl. Abbildung 1.1). Ein weiterer Schotterweg existiert im östlichen Teil des geplanten Parkplatzes 1. Die geplante Fläche von Parkplatz 2 ist von Schotterwegen und der K 27 eingerahmt (vgl. ECODA 2013). Im Süden des Parkplatzes 2 verläuft ein unversiegelter Weg. Die Vegetation der Wege- und Straßensäume zeichnet sich durch einen relativ hohen Anteil an neound nitrophytischen Störanzeigern aus, denen nur ein geringer ökologischer Wert zugeordnet wird. Der Marienbach, der als bedingt naturnah ausgeprägtes Fließgewässer klassifiziert wird, fließt entlang der nördlichen Begrenzung von Parkplatz 1 in nordöstliche Richtung, biegt im Anschluss an den geplanten Parkplatz um 90° in Richtung Nordwesten ab, um auf einer Strecke von 75 m parallel zu einem Schotterweg zu verlaufen. Der Schotterweg wird nach einer erneuten Abzweigung um 90° in Richtung Nordosten unter dem Weg gequert. Danach verläuft der Marienbach parallel zu einem unversiegelten Weg entlang der südlichen Grenze von Parkplatz Nr. 2 (vgl. ECODA 2013). ecoda Anlass und Aufgabenstellung Abbildung 1.1: Blick auf die Fläche des geplanten Parkplatz 1 Abbildung 1.2: Blick auf den geplanten Parkplatz 2 03 ecoda ! artenschutzrechtliche Prüfung (asP Stufe I) zur Anlage von zwei Parkplätzen in der Nähe des Schlosses Merode (Gemeinde Langerwehe, Kreis Düren) Auftraggeberin: Verwaltung Prinzen von Merode ! Karte 1.1 Räumliche Lage der geplanten Parkplätze Abrenzung der geplanten Parkplätze Parkplatz 2 Parkplatz 1 ! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen Deutschen Grundkarte (DGK 5) Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 26. April 2013 0 Maßstab 1:5.000 250 @ DIN A3 ´ Arbeitsschritt I: Vorprüfung des Artenspektrums 2 05 Arbeitsschritt I: Vorprüfung des Artenspektrums Für die Planungspraxis ergibt sich das Problem, dass das Spektrum bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung alle europäisch geschützten Arten - insbesondere alle europäischen Vogelarten - und somit auch zahlreiche „Allerweltsarten“ umfasst. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens eine naturschutzfachlich begründete Auswahl der planungsrelevanten Arten getroffen (KIEL 2007a, LANUV 2013a). Als Kriterien dienten dabei der Gefährdungsgrad der einzelnen Arten (Rote Liste), die Einstufung der Arten in den Anhang I der VS-RL sowie die Einstufung ausgewählter Zugvögel nach Art. 4 Abs. 2 VS-RL. Eine artspezifische Berücksichtigung der „nur“ besonders geschützten Arten in der Planungspraxis hält KIEL (2007b) für nicht praktikabel. Diese Arten befinden sich in Nordrhein-Westfalen in einem günstigen Erhaltungszustand und sind im Regelfall nicht von populationsrelevanten Beeinträchtigungen bedroht. Auch ist grundsätzlich keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten zu erwarten (KIEL 2007a). Im Rahmen der Stufe I einer artenschutzrechtlichen Prüfung (Vorprüfung) wird daher im ersten Arbeitsschritt geprüft, ob Vorkommen (Fortpflanzungsstätte(n) und / oder Nahrungshabitat(e) mit regelmäßiger Nutzung) von planungsrelevanten Arten auf den geplanten Parkplätzen und seinem nahen Umfeld bis 100 m zu erwarten sind. Das zu erwartende Artenspektrum wurde über eine lebensraumspezifische Abfrage der auf den Messtischblättern 5104 – Düren und 5204 – Kreuzau vorkommenden planungsrelevanten Arten (LANUV 2013b) ermittelt. Darüber hinaus wurde aufgrund der Biotopausstattung der betroffen Flächen sowie des nahen Umfeldes geprüft, wie wahrscheinlich ein Vorkommen dieser Arten ist. Zusätzlich wurden die punktgenauen Daten aus dem LINFOS des LANUV für die beiden betroffenen Flächen abgefragt. Die Abfrage ergab, dass für die betroffenen Flächen keine Daten zu Vorkommen von planungsrelevanten Arten existieren. Für das Schloss Merode ist dort ein Vorkommen des Grauen Langohrs (Plecotus austriacus) verzeichnet. Unter Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der Arten sowie der Lebensraumausstattung ist ein Vorkommen von 32 planungsrelevanten Arten auf der betroffen Fläche bzw. im näheren Umfeld (bis 100 m) zumindest möglich (vgl. Tabelle 2.1). Fazit Arbeitsschritt 1: Auf den geplanten Parkplätzen ist mit Vorkommen von europäisch geschützten Arten zu rechnen. Daten zu konkreten Vorkommen von planungsrelevanten Arten auf den geplanten Parkplätzen existieren nicht. Das Spektrum möglicher Arten setzt sich überwiegend aus Arten des Offen- und Halboffenlandes und Grenzlinienbewohnern (Nutzung von Wald, Gehölzstrukturen und Offenland) zusammen. ecoda Arbeitsschritt I: Vorprüfung des Artenspektrums Tabelle 2.1: 06 Zu erwartendes Artenspektrum auf den geplanten Parkplätzen mit Einschätzungen zum Vorkommen (Fortpflanzungsstätten und / oder regelmäßig genutzte Nahrungshabitate) und zum Erhaltungszustand Artname deutsch ErhaltungsZustand (kontinental/ atlantisch) wissenschaftlich Vorkommen auf den geplanten Parkplätzen und angrenzenden Strukturen (bis 100 m) Säugetiere Castor fiber Feldhamster Cricetus cricetus Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Wildkatze Felis silvestris Haselmaus Muscardinus avellanarius Große Bartfledermaus Myotis brandtii Wasserfledermaus Myotis daubentonii Teichfledermaus Myotis daubentonii Großes Mausohr Myotis myotis Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus Fransenfledermaus Myotis nattereri Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri Großer Abendsegler Nyctalus noctula Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Braunes Langohr Plecotus auritus Graues Langohr Plecotus austriacus Europäischer Biber G/G unwahrscheinlich -/S unwahrscheinlich G/G möglich U/- unwahrscheinlich G/G unwahrscheinlich U/U möglich G/G möglich G/G unwahrscheinlich U/U möglich G/G möglich G/G möglich U/U möglich U/G möglich G/G möglich G/G wahrscheinlich G/G unwahrscheinlich S/S wahrscheinlich G/G unwahrscheinlich G/G unwahrscheinlich G/G unwahrscheinlich U/U möglich U/U möglich G/G unwahrscheinlich G/G möglich Vögel Krickente Löffelente Tafelente Rebhuhn Wachtel Zwergtaucher Graureiher Schwarzmilan Habicht Sperber Mäusebussard Baumfalke Turmfalke Anas crecca Anas clypeata Aythya ferina Perdix perdix Coturnix coturnix Tachybabtus ruficollis Ardea cinerea Milvus migrans Accipiter gentilis Accipiter nisus Buteo buteo Falco subbuteo Falco tinnunculus S/S unwahrscheinlich G/G möglich G/G möglich G/G wahrscheinlich U/U unwahrscheinlich G/G möglich ecoda Arbeitsschritt I: Vorprüfung des Artenspektrums 07 Fortsetzung Tabelle 2.1 Artname deutsch ErhaltungsZustand (kontinental/ atlantisch) wissenschaftlich Vorkommen auf den geplanten Parkplätzen und angrenzenden Strukturen (bis 100 m) Vögel Kiebitz Flussregenpfeifer Sturmmöwe Turteltaube Steinkauz Waldohreule Uhu Waldkauz Ziegenmelker Eisvogel Schwarzspecht Grauspecht Kleinspecht Pirol Neuntöter Heidelerche Feldlerche Rauchschwalbe Mehlschwalbe Feldschwirl Teichrohrsänger Schwarzkehlchen Nachtigall Gartenrotschwanz Wiesenpieper Vanellus vanellus Charadrius dubius Larus canus Streptopelia turtur Athene noctua Asio otus Bubo bubo Strix aluco Caprimulgus europaeus Alcedo atthis Dryocopus martius Picus canus Dryobates minor Oriolus oriolus Lanius collurio Lullula arborea Alauda arvensis Hirundo rustica Delichon urbica Locustella naevia Acrocephalus scirpaceus Saxicola rubicola Luscinia megahynchos Phoenicurus phoenicurus Anthus pratensis G/G möglich U/U unwahrscheinlich -/U möglich U- / U- möglich U/G unwahrscheinlich G/G möglich U/U unwahrscheinlich G/G möglich S/S unwahrscheinlich G/G unwahrscheinlich G/G wahrscheinlich U- /U- unwahrscheinlich G/G möglich U- / U- unwahrscheinlich G/U unwahrscheinlich U/U unwahrscheinlich möglich G- / G- wahrscheinlich G- / G- wahrscheinlich G/G unwahrscheinlich G/G unwahrscheinlich U/U unwahrscheinlich G/G möglich U- / U- unwahrscheinlich G- / G- möglich Amphibien Bombina variegata Kreuzkröte Bufo calamita Springfrosch Rana damatina Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae Kammmolch Triturus cristatus Gelbbauchunke S/S unwahrscheinlich U/U unwahrscheinlich G/G unwahrscheinlich G/G möglich U/G möglich Erläuterung zur Tabelle 2.1 Erhaltungszustand: S: schlecht G: günstig U: ungünstig -.: keine Angabe ecoda Arbeitsschritt II: Vorprüfung der Wirkfaktoren 3 08 Arbeitsschritt II: Vorprüfung der Wirkfaktoren Durch die Errichtung der geplanten Parkplätze können negative Auswirkungen auf europäisch geschützte Tiere entstehen. Dabei sind folgende Wirkfaktoren des Vorhabens relevant: Baubedingte Auswirkungen - Verlust von Lebensräumen durch Überbauung sowie baubedingte Tötung Anlage- und Betriebsbedinge Auswirkungen - Individuenverluste bei Veranstaltungen - Verlust von Lebensräumen aufgrund von Meideverhalten - Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten 3.1 Baubedingter Verlust von Lebensräumen durch die Anlage der Parkplätze Durch die Errichtung der geplanten Parkplätze können Fortpflanzungs- und Ruhestätten von bodenbrütenden Vogelarten verloren gehen und damit einhergehende Individuenverluste von europäisch geschützten Tierarten eintreten. Derzeit werden die betroffenen Flächen als Intensivgrünland (Fettwiese/weide) genutzt, so dass Fortpflanzungsstätten der bodenbrütenden Vogelarten Rebhuhn, Wachtel, Kiebitz und Feldlerche betroffen sein könnten. Zur Vermeidung des Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötung oder Verletzung von Individuen) bzw. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Verlust oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) ist eine geeignete Maßnahme vorzunehmen. Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl: 1. Anlage der geschotterten Fahrwege in einem Bauzeitenfenster von Juli bis Mitte März außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten (vgl. Tabelle 3.1). 2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Anlage der geschotterten Fahrwege auf Zeiten außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten. Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass die Flächen nicht mehr von den betroffenen Arten besiedelt werden können (Juli bis Mitte März: vgl. Tabelle 3.1). 3. Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten Parkplätze vor Baubeginn auf Brutvorkommen der betroffenen Arten. Werden keine Brutvorkommen der betroffenen Arten ermittelt, kann mit der Anlage der geschotterten Fahrwege begonnen werden. Sollten auf den Bauflächen betroffenen Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden. Darüber hinaus würde der Eingriff in großflächig vorhandenen Habitaten erfolgen, wobei durch das Vorhaben nur kleine Flächen betroffen wären, so dass die ökologische Funktion eventuell beeinträchtigter Fortpflanzungsstätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bliebe. ecoda Arbeitsschritt II: Vorprüfung der Wirkfaktoren Tabelle 3.1: Art 09 Brutzeiträume von Rebhuhn, Wachtel, Kiebitz und Feldlerche (nach LANUV 2013) März A M April E A M Mai E A M Juni E A M Juli E A M Aug. E A M E Rebhuhn Wachtel Kiebitz Feldlerche Alle weiteren Arten nutzen Strukturen als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten, die auf den geplanten Bauflächen nicht vorkommen. Eine baubedingte Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungsund Ruhestätten und damit einhergehende Individuenverluste dieser Arten können ausgeschlossen werden. Darüber hinaus könnten Amphibien auf der Wanderung zwischen Landlebensraum und potenziellem Laichhabitaten im Umfeld des Vorhabens durch den Baustellenverkehr getötet werden. Die Amphibienwanderung findet vorwiegend in der Dämmerung / nachts statt. Da die Bautätigkeiten am Tage stattfinden, ist die Gefahr von Tötungen wandernder Individuen deutlich herabgesetzt. Um die Gefahr von Individuenverlusten weiter zu vermindern, können – sofern die Parkplätze im Zeitraum der Wanderphase der Amphibien errichtet werden sollen – Schutzzäune errichtet werden. Dafür wird bei Bauzeiten in den Zeiträumen Februar bis März oder August bis Oktober die Errichtung eines 20 cm hohen und in den Boden eingelassenen Amphibienschutzzaunes entlang der äußeren Grenzen der Baustellenabschnitte als geeignete Vermeidungsmaßnahme zum Schutz von Amphibien angesehen. Auf der Anwanderungsseite der Zäune sind in regelmäßigen Abständen Fangeimer ebenerdig einzugraben. Der Amphibienschutzzaun wird von den wandernden Amphibien als Wanderhindernis wahrgenommen. Beim Versuch das vermeintliche Hindernis zu umgehen, fallen die Amphibien in die Fangeimer. Zur Betreuung eines Krötenzauns ist mindestens einmal täglich eine Kontrolle mit Leerung der Fangeimer notwendig. Alternativ dazu können die Bauarbeiten nach einer vorherigen Begutachtung durchgeführt werden, wenn festgestellt wird, dass keine relevante Amphibienwanderung stattfindet. Ggf. auftretende temporäre Störungen durch den Bauverkehr werden nicht zu Verschlechterungen der Erhaltungszustände der lokalen Populationen eventuell betroffener Arten führen. Ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG wird für die in Tabelle 3.1. genannten Arten nicht erwartet. ecoda Arbeitsschritt II: Vorprüfung der Wirkfaktoren 3.2 3.2.1 10 Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen Individuenverluste / Habitatverluste durch die Nutzung der Parkplätze (Meideverhalten) Die Parkplätze werden v. a. in Zeiten außerhalb der Fortpflanzungsphase von Vögeln und Fledermäusen sowie außerhalb der Wanderphase von Amphibien genutzt (v. a. während des Weihnachtsmarkts). Erhebliche anlagen- oder betriebsbedingte Störung und / oder Zerstörungen bzw. Beschädigungen von Fortpflanzungsstätten können in diesen Zeiten ausgeschlossen werden. Sollten die Parkplätze an einzelnen Tagen in der Fortpflanzungsphase von Vögeln / Fledermäusen bzw. Wanderungsphase von Amphibien genutzt werden, wird die geplanten Nutzungsintensität der Parkplätze insgesamt als so gering eingeschätzt, dass - die ökologische Funktion des Raums weiterhin erhalten bleibt und - sich der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtern wird. Um die Gefahr von Individuenverlusten von Amphibien bei der Wanderung weiter zu vermindern können – sofern die Parkplätze in der Dämmerung / nachts im Zeitraum der Wanderphase der Amphibien genutzt werden sollten – Schutzzäune errichtet werden (s. o.). 3.2.2 Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten Eine Zerschneidung von funktional zusammenhängenden Raumeinheiten ist allenfalls für die Tiergruppe der Amphibien bei Wanderung von Individuen von den Landlebensräumen zu den Laichhabitaten (und umgekehrt) vorstellbar, sofern - auf den Flächen bauliche Einrichtungen eine Barrierewirkung entfalten könnten und / oder - die Frequenz des KFZ-Verkehrs zu einer Barrierewirkung führen könnte bzw. so hohe Individuenverluste eintreten würden, dass erhebliche und nachhaltige Auswirkungen auf die Teillebensräume zu erwarten wären. Auf den Parkplätzen sind keine Einrichtungen geplant, die eine Barrierewirkung auf Amphibien entfalten. Zudem sollen die Parkplätze v. a. in Zeiten außerhalb der Wanderphase von Amphibien genutzt (v. a. während des Weihnachtsmarkts) genutzt werden. Sollten die Parkplätze darüber hinaus an einzelnen Tagen in der Wanderungsphase von Amphibien genutzt werden, wird die Nutzungsintensität der Parkplätze insgesamt als so gering eingeschätzt, dass es nicht zu einer Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten kommt. Beim Einsatz von Amphibienfangzäunen gewährleistet Fangeinrichtungen, dass keine Barrierewirkung entsteht. die regelmäßige Kontrolle der ecoda Fazit 4 11 Fazit Auf den betroffenen Flächen sowie im Umfeld der geplanten Parkplätze ist mit Vorkommen von planungsrelevanten Arten zu rechnen. Eine bau-, anlagen- und betriebsbedingte Betroffenheit kann für bodenbrütende Vogelarten sowie für Amphibien währen der Wanderphase nicht ausgeschlossen werden. Es stehen jedoch geeignete Maßnahmen zur Verfügung, um einen Verstoß gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG zu verhindern. Darüber hinaus wird erwartet, dass auch nach Errichtung und bei Nutzung der Parkplätze - die ökologische Funktion des Raums erhalten bleibt und - sich die Erhaltungszustände der lokalen Populationen nicht verschlechtern werden. Tabelle 4.1: Zusammenfassende Übersicht zum erwarteten Artenspektrum sowie zu den spezifischen Wirkfaktoren und deren Auswirkungen auf europäisch geschützte Tierarten Artenspektrum Sind Vorkommen europäisch geschützter Arten zu erwarten? ja Wirkfaktoren baubedingt Könnte ein baubedingter Verlust von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten eintreten Könnte der baubedingter Verlust von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten vermieden werden? ja ja betriebsbedingt Individuenverluste Könnten betriebsbedingte Individuenverluste eintreten, die als relevant eingestuft werden? Könnten die betriebsbedingte Individuenverluste vermieden werden? ja ja Verlust von Lebensräumen durch Meideverhalten Könnten betriebsbedingte Störreize zu Verlusten von Lebensräumen führen, die zu einem Verlust der ökolgischen Funktion im räumlichen Zusammenhang führt oder den Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern? Könnte es betriebsbedingt zur Zerschneidung funktional Zusammenhängender Raumeinheiten kommen? nein nein Fazit Wird aufgrund des Artenspektrums und der spezifischen Wirkfaktoren eine vertiefende Art-für-Art-Analyse erforderlich? Ist - auch unter Berücksichtigung von geeigneten Maßnahmen - ein Verlust der ökolgischen Funktion im räumlichen Zusammenhang wahrscheinlich? Ist - auch unter Berücksichtigung von geeigneten Maßnahmen - eine Verschlech-terung der lokalen Populationen von europäischen Tierarten nein nein nein ecoda ecoda Abschlusserklärung Es wird versichert, dass die vorliegende Studie unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Dortmund, den 30. April 2013 _________________ Dr. Michael Quest ecoda Literaturverzeichnis KIEL E.-F. (2007a): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdungen, Maßnahmen. MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.). Düsseldorf. 257 S. KIEL, E.-F. (2007b): Praktische Arbeitshilfen für die artenschutzrechtliche Prüfung in NRW. UVP-Report 21 (3): 178-181. LANUV (2013): Infosysteme und Datenbanken. LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW. URL: http://www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htm MUNLV (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz).